Unseriöse Werbung soll verboten werden
Ein Verbot von unseriöser Werbung für Schönheitsoperationen fordert Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Vor allem suggestive und irreführende Werbung soll zukünftig durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) unterbunden werden.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) sieht bisher vor, dass krankheitsbezogene Eingriffe nicht irreführend beworben werden dürfen. Besitzt eine Behandlung nicht die in der Werbung offerierte Wirksamkeit oder wird fälschlich der Eindruck erweckt, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, spricht man von irreführender Werbung. Geht es nach Schmidt, sollen zukünftig auch schönheitschirurgische Eingriffe in den Anwendungsbereich des HWG einbezogen werden. Dazu legte sie einen Referentenentwurf vor.
Schmidt warnt in diesem Zusammenhang vor dem sorglosen Umgang mit Schönheitsoperationen: "Auch kosmetische Operationen sind ein chirurgischer Eingriff und nie ganz ungefährlich. Daher dürfen wir nicht zulassen, dass mit Schönheitsoperationen so geworben wird, als sei problemlos alles möglich." Die weite Verbreitung von suggestiver und irreführende Werbung sieht Schmidt als Gefahr: "Wir dürfen nicht zulassen, dass Schönheitsoperationen mit all ihren Risiken so selbstverständlich werden wie der Gang zum Friseur."
BSMO, 25.02.2005
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