Organspende: eine Entscheidung auf Leben und Tod

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Organspende bedeutet, dass ein Spender ein oder mehrere Organe wie Niere, Herz oder Lunge nach seinem Tod für einen anderen Menschen zur Verfügung stellt. Doch auch zu Lebzeiten können gesunde Menschen eine der beiden Nieren oder einen Teil der Leber spenden. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten zu Ablauf und Risiken einer Organspende.

Organspende kann Leben retten
©iStock.com/Martin-Lang

In Deutschland warten aktuell etwa 10.000 schwerkranke Menschen auf eine Organspende (Transplantation). Zum Vergleich: Im Jahr 2018 wurden nur knapp 4.000 Organe transplantiert, die Wartelisten sind lang. Wer sichergehen möchte, dass seine Organe nach seinem Tod möglicherweise das Leben eines anderen Menschen retten, muss diese Entscheidung in Form eines Organspenderausweises dokumentieren.

Artikelinhalte im Überblick:

Organspende rettet Leben und Lebensqualität

Eine Organspende verhilft Menschen mit einer schweren Erkrankung an einem Organ zur Verlängerung des Lebens oder einer gesteigerten Lebensqualität. So können unter anderem Menschen mit einer Niereninsuffizienz durch eine Spenderniere von der Dialysebehandlung befreit werden. Das Verpflanzen der Hornhaut kann zu einem verbesserten Sehvermögen führen und eine Herztransplantation kann für den Empfänger des Organs den Beginn eines "zweiten Lebens" bedeuten.

Formen der Organspende

Organe können sowohl nach dem Tod des Spenders (postmortal) als auch bei manchen Organen zu dessen Lebzeiten transplantiert werden. Auch eine Gewebespende oder Stammzellenspende ist möglich.

Postmortale Organspende

Bei einer postmortalen Organspende stellen Verstorbene die eigenen Organe nach ihrem Tod für eine Übertragung zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patienten, die auf ein Organ warten, vermittelt.

Damit es zu einer postmortalen Organspende kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Hirntod des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Diese Zustimmung kann durch die Angehörigen erfolgen – oder über den Organspendeausweis, den der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.

Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntods der Bundesärztekammer geben vor, wie der Hirntod festgestellt werden soll. Mehrere Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod des potenziellen Organspenders feststellen. Wichtig dabei ist, dass sie an der späteren Entnahme oder Verpflanzung der Organe nicht beteiligt sein dürfen.

Als Hirntod bezeichnen Ärzte den gesamten Ausfall der Funktionen von Hirnstamm sowie Groß- und Kleinhirn. Dieser Verlust der Hirnfunktion kann durch einen Tumor, eine Hirnblutung oder ein Trauma (beispielsweise nach einem Unfall) ausgelöst werden. Wird das Gehirn hierbei für kurze Zeit nicht mit Sauerstoff versorgt, können seine Funktionen verloren gehen. Da Menschen ohne Hirntätigkeit nicht atmen können, werden Hirntote künstlich beatmet, um den Blutkreislauf aufrecht zu erhalten. Nur so besteht die Option auf die spätere Entnahme und Transplantation der Organe.

Damit eine Organspende nach dem Tod stattfinden kann, ist es notwendig, dass der Hirntod dem Kreislaufstillstand vorausgeht. In den meisten Todesfällen ist die Reihenfolge jedoch umgekehrt, daher kommen nur wenige Verstorbene überhaupt als Organspender in Frage. Von den etwa 400.000 Menschen, die jedes Jahr in deutschen Krankenhäusern sterben, geht bei nur einem Prozent, also etwa 4.000 Personen, der Hirntod dem Kreislaufstillstand voraus.

Lebendspende

Bei einer Lebendorganspende stellt ein gesunder Mensch die eigenen Organe für eine Übertragung zur Verfügung. Derzeit werden in Deutschland vor allem Nieren und Teile der Leber für eine Lebendspende genutzt. Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse. Diese Formen der Lebendorganspende werden jedoch in Deutschland kaum durchgeführt.

Bei einer Lebensspende wird ein operativer Eingriff an einer gesunden Person ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen. Deshalb hat der Schutz der Gesundheit des Spenders einen besonders hohen Stellenwert. Lebendspenden sind nur zwischen nahen Verwandten und auf freiwilliger Basis gestattet.

Gewebespende

Bei einer Gewebespende stellt der Spender Körpergewebe für eine Übertragung zur Verfügung. Prinzipiell sind folgende Gewebe transplantierbar:

  • Augenhornhaut

  • Herzklappen

  • Blutgefäße

  • Knochen

  • Weichteilgewebe

  • Haut

  • Eihaut der Fruchtblase (Amnion)

  • Inselzellen

Gewebe können postmortal oder als Lebendspende gespendet werden. Generell werden Gewebe häufiger transplantiert als Organe. Gewebespenden bringen deutlich weniger Komplikationen mit sich als Organtransplantationen.

Stammzellenspende

Stammzellen befinden sich im Knochenmark und können zu verschiedenen Zellen des Blutes heranreifen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen des Blutes – wie beispielsweise Blutkrebs (Leukämie) – kann die Transplantation von Blutstammzellen eine aussichtsreiche Therapie sein.

Als Spender kommen grundsätzlich gesunde, volljährige Personen in Frage. Wer spenden möchte, kann seine Gewebemerkmale per Mundabstrich typisieren lassen. Die Daten werden in einem Register gespeichert und mit den Daten von Patienten abgeglichen.

Welche Organe können gespendet werden?

Welche Organe mithilfe der Transplantationsmedizin übertragen werden können, ist in Deutschland streng geregelt. Prinzipiell kommen folgende Organe infrage:

  • Niere

  • Herz

  • Leber

  • Lunge

  • Bauchspeicheldrüse

  • Dünndarm

Ob ein Organ für eine Transplantation geeignet ist, wird nach dem Tod des Spenders geprüft. Eine Organentnahme ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Spender an einer akuten Krebserkrankung leidet oder HIV-positiv ist.

Im Prinzip kann jeder Mensch in jedem Alter Organspender werden. Es gibt keine feste Altersgrenze, es kommt lediglich auf den Zustand des Organs an.

Schriftliche Entscheidung erforderlich

In Deutschland ist die Organspende im Transplantationsgesetz geregelt. Jeder, der sich bereit erklärt nach dem Tod seine Organe oder Gewebe zu spenden, muss einen Organspendeausweis bei sich tragen. Ist dies nicht der Fall, bestimmen die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Für die Verwandten ist das ein schwerer Schritt. In neun von zehn Sterbefällen sind es Personen aus dem Familienkreis, die über eine Spende entscheiden.

Da die Bereitschaft zur Organspende immer mehr zurückgeht, wurde 2012 die sogenannte Entscheidungslösung beschlossen. Sie sieht vor, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen regelmäßig Briefe an die Versicherten schicken. Jeder Bürger ab 16 Jahren soll gefragt werden: Möchten Sie bei einem möglichen Hirntod Ihre Organe oder Gewebe spenden? Die Angeschriebenen können mit "Ja" oder "Nein" antworten. Ein Organspendeausweis ist in dem Brief enthalten. Wie bisher kann jeder bestimmte Organe für die Transplantation bestimmen oder ausschließen. Wer zum Beispiel nicht möchte, dass die Augenhornhaut nach dem Tod einem anderen Menschen transplantiert werden, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Im Gegensatz zur deutschen Entscheidungslösung gibt es in den meisten anderen europäischen Ländern die Widerspruchslösung. Hier muss der Einzelne zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende widersprochen haben, ansonsten können in den meisten Fällen Organe nach dem Tod transplantiert werden.

Ablauf einer Organspende

Falls der Hirntote keine Erklärung zur Organentnahme hinterlassen hat, treten die Ärzte mit seinen Angehörigen in Kontakt, die die Entscheidung zur Organspende nach dessen mutmaßlichen Willen fällen müssen. Ist eine Zustimmung seitens der Angehörigen erfolgt oder liegt eine zu Lebzeiten abgegebene Einwilligungserklärung zur Organspende vor, wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert. Die DSO koordiniert Organspenden deutschlandweit. Es folgen Untersuchungen im Labor, in denen unter anderem die Blutgruppe des Betroffenen ermittelt und nach Anzeichen für eine Infektionskrankheit gesucht wird.

Wenn aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Organspende spricht, werden die Organe im Rahmen einer Operation entnommen und nochmals genau untersucht. Nun wird festgelegt, ob sich Organe wie Herz, Leber, Lunge oder Niere tatsächlich für einen bereits ausgewählten Empfänger eignen. Ist das der Fall, werden die Organe schnellstmöglich in ein Transplantationszentrum gebracht, wo der Empfänger im Idealfall bereits vorbereitet im Operationssaal liegt. Sobald das Spenderorgan eingetroffen ist, kann die Organstransplantation beginnen.

Es ist besonders wichtig, dass Spenderorgane möglichst rasch an ihren Bestimmungsort transportiert werden, da sie teilweise nur wenige Stunden lang für eine Transplantation geeignet sind. Die maximale Konservierungszeit für Organe reicht von vier bis acht Stunden bei einem Herz bis zu etwa 24 Stunden bei einer Niere.

Nachdem die Organe entnommen wurden, wird der Verstorbene zur Bestattung freigegeben. Seine Angehörigen können sich von ihm verabschieden und ihn beerdigen lassen.

Vor der Lebendspende einer Niere oder von Teilen der Leber wird der Spendenwillige ausführlich über alle Risiken aufgeklärt und medizinisch untersucht. Wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen und die Lebendspende-Kommission der Ärztekammer zustimmt, kann eine Lebendspende durchgeführt werden.

Dem Spender wird dabei im Rahmen einer größeren Operation ein Teil der Leber entnommen oder eine von beiden Nieren entfernt und auf einen Empfänger übertragen. Der Empfänger befindet sich bereits im Krankenhaus, während beim Spender das Organ entnommen wird. Das Organ wird direkt nach der Entnahme transplantiert.

Organspende: Risiken und Komplikationen

Für einen Organspender ergeben sich aus einer Organspende nach dem Tod keine Risiken. Jedoch kann die Organtransplantation für den Empfänger des Organs mit Komplikationen verbunden sein. Im schlimmsten Fall arbeitet das gespendete Organ nicht richtig oder wird abgestoßen. Der Empfänger muss zudem lebenslang Medikamente einnehmen.

Bei einer Lebendspende setzen sich die Spender freiwillig den Risiken eines größeren operativen Eingriffs aus. Folgen können beispielsweise Blutungen, Infektionen oder auch Thrombosen sein. Während sich die Leber nach einer Teilspende in der Regel wieder gut regeneriert, kann es nach dem Entfernen einer Niere im späteren Verlauf des Lebens zu Komplikationen kommen – zum Beispiel, wenn die verbleibende Niere erkrankt, der Spender selbst dialysepflichtig wird und auf ein Spenderorgan angewiesen ist.

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