Schwanger mit Rheuma
Was sollten Frauen während Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Rheuma und Kinderwunsch? Das muss sich heute dank moderner Behandlungsmethoden nicht mehr ausschließen. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. fasst die aktuellen Erkenntnisse zusammen.
Die Frage, ob man Kinder möchte oder nicht, stellen sich fast alle Paare im Laufe ihrer Beziehung. Etwas schwieriger gestaltet sich dies, wenn die Frau unter einer rheumatischen Erkrankung leidet. Dann gilt es, neben den klassischen Fragen "Werden wir gute Eltern sein?", oder "Wollen/können wir die Verantwortung für ein Kind übernehmen?" auch Fragen nach der Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes zu beantworten. "Hat die Therapie Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit?", "Schädigen die Medikamente das Ungeborene?" oder "Was kann ich tun, wenn ich während der Schwangerschaft einen Krankheitsschub habe?".
Auf die richtige Planung kommt es an
Damit die Schwangerschaft möglichst ohne Komplikationen ablaufen kann, ist eine gute Planung und Beratung für Rheumapatientinnen mit Kinderwunsch besonders wichtig. Als der günstigste Zeitpunkt für eine Schwangerschaft gilt eine Phase mit geringer Krankheitsaktivität. Noch bevor man also das Projekt Wunschkind konkret angeht, sollten Mütter im gebärfähigen Alter Rücksprache mit ihrem behandelnden Rheumatologen halten.
Ärzte können sich nun auf den aktuellen Therapieleitfaden von der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. berufen. Er soll ihnen helfen, ihre Patientinnen mit Kinderwunsch noch besser zu beraten. Denn einige Medikamente, die in der Rheumabehandlung zum Einsatz kommen, können beispielsweise den Eisprung verhindern. Andere Präparate wiederum müssen abgesetzt werden, lange bevor die Frau schwanger wird, da sie sich negativ auf das Kind auswirken können. Das Vorgehen hängt dabei nicht nur von dem verschriebenen Medikament, sondern auch von der Art der rheumatischen Erkrankung ab. So kann bei Frauen mit rheumatoider Arthritis die Basistherapie bei Kinderwunsch ggf. abgesetzt werden, da sich die Erkrankung während einer Schwangerschaft häufig stabilisiert.
Therapie in der Schwangerschaft und Stillzeit
Erfreulich ist, dass falls erforderlich sowohl für die symptomatische wie auch für die krankheitsmodulierende Therapie genügend Substanzen zur Verfügung stehen, die unter Beachtung der Richtlinien verwendet werden können. Dazu zählen mit gewissen Einschränkungen beispielsweise folgende Stoffe:
Geeignete Substanzen:
Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) / Coxibe
- Wahl der niedrigsten effektiven Dosis, Anwendung so kurz wie möglich.
- Anwendung nur bis zur 32. Schwangerschaftswoche.
- Stillen unter herkömmlichen NSAR mit kurzer Halbwertszeit bei reifen Kindern erlaubt.
- Coxibe dürfen in der Schwangerschaft nicht eingesetzt werden.
Glukokortikoide
- Kortikosteroide (vorzugsweise Prednisolon) sind bei Verschlimmerungen rheumatischer Erkrankungen in der Schwangerschaft lokal und systemisch Mittel der ersten Wahl (≤ 10 mg).
- Kurzzeitig bei dringender Indikation auch höhere Dosierung möglich.
- Stillen unter Prednison/Prednisolon dosisabhängig erlaubt.
Basistherapeutika (DMARD) - Sulfasalazin
- Bei rheumatoider Arthritis Mittel der ersten Wahl bei DMARD-Bedarf.
- Zusätzliche Folsäure-Gabe muss erfolgen.
Antimalariamittel
- Formell sind HCQ und Chloroquin in Deutschland in der Schwangerschaft und Stillzeit nur zur Malariaprophylaxe zugelassen. Dennoch finden Sie auch in der Rheumatherapie Anwendung. Aufgrund der größeren Erfahrungen ist HCQ gegenüber Chloroquin vorzuziehen
- Experten gehen davon aus, dass aufgrund des offenkundig geringen Risikos und des hohen therapeutischen Nutzens die Therapie mit HCQ bei SLE-Patientinnen in der Schwangerschaft und Stillzeit fortgeführt werden kann.
Ciclosporin A (CsA)
- Bei schwerer aktiver rheumatoider Arthritis, die den Einsatz von DMARD erforderlich macht, kann bei schwangeren Patientinnen auch Ciclosporin eingesetzt werden.
Azathioprin
- In Deutschland in der Schwangerschaft nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung zugelassen.
- Falls das Präparat abgesetzt wird, wird eine Frist von 3 Monaten vor Konzeption empfohlen.
In der Schwangerschaft nicht angezeigte Substanzen:
Methotrexat (Mtx)
- In der Schwangerschaft strikt untersagt.
- Mtx muss mindestens 3 Monate vor Konzeption abgesetzt werden.
- Nach Absetzen bis Ende der Schwangerschaft Folsäure-Gabe erforderlich.
Leflunomid
- In der Schwangerschaft bisher strikt untersagt.
- Ohne Anwendung von Auswaschverfahren muss Leflunomid mindestens 2 Jahre vor Konzeption abgesetzt werden.
Cyclophosphamid
- Im ersten Trimenon der Schwangerschaft darf Cyclophosphamid nicht angewendet werden. Danach nur in dringlichen Fällen.
Mycophenolat-Mofetil (MMF)
- In der Schwangerschaft darf MMF nicht zum Einsatz kommen.
- MMF muss 6 Wochen vor geplanter Konzeption abgesetzt werden.
Biologika – TNF-Blocker
- Noch nicht ausreichende Erfahrungswerte mit den modernen Medikamenten. Daher bislang in der Schwangerschaft nicht angezeigt. Im Einzelfall können Biologika nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung aber zum Einsatz kommen.
- Empfohlener Zeitraum bei Absetzen vor Konzeption: Etanercept 3 Monate, Adalimumab 5 Monate, Infliximab 6 Monate.
Eine Schwangerschaft bei rheumakranken Patientinnen sollte stets als Risiko-Schwangerschaft betrachtet werden "Es erfordert eine engmaschige Kontrolle des Therapieverlaufs und eine gute Zusammenarbeit von Rheumatologen und Geburtshelfern"; unterstreicht Prof. Klaus Krüger, einer der Autoren des Leitfadens "Pharmakotherapie in Schwangerschaft und Stillzeit" der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V.




