Physiotherapie: Krankengymnastik, Massagen und mehr
Die Physiotherapie wird in vielen medizinischen Fachgebieten zur Behandlung, Vorbeugung sowie Rehabilitation eingesetzt. Dabei werden unter anderem Massagen, Stromimpulse und Wärmeanwendungen genutzt. Wann kommt eine Physiotherapie infrage und wer übernimmt die Kosten?
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Kurzübersicht
Einsatzgebiete: Die Physiotherapie wird zu Behandlung und Rehabilitation bei Verletzungen, rheumatischen Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Herzerkrankungen, Erkrankungen des Steh- und Bewegungsapparates sowie zu Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen angewandt.
Behandlungsformen: Die Physiotherapie umfasst Krankengymnastik, gerätegestütztes Training, physikalische Therapien, manuelle Therapien sowie die Bobath- und Vojita-Therapie.
Kosten: Die Kosten der meisten Anwendungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Risiken: Die Physiotherapie gilt als verhältnismäßig risikoarme Behandlungsform, in bestimmten Fällen sollten Anwendungen allerdings nicht durchgeführt werden.
Früher wurde die Physiotherapie auch "Krankengymnastik" genannt. Diese Bezeichnung ist mittlerweile veraltet, da sie die breiten Behandlungsmöglichkeiten auf reine Körperübungen reduziert. Dabei umfasst die Physiotherapie viel mehr – etwa Kälte- und Wärmeanwendungen, Massagetechniken oder Elektrotherapie. Zudem können nicht nur Menschen mit Erkrankungen die Leistungen in Anspruch nehmen.
Artikelinhalte im Überblick:
Was ist eine Physiotherapie?
Der Begriff der Physiotherapie setzt sich aus den griechischen Wörtern "physis" (Körper) und "therapeia" (heilen) zusammen. Bei vielen Krankheiten, Verletzungen und Funktionsstörungen kann sie ergänzend zu operativen Maßnahmen und medikamentösen Therapien angewandt werden. Sie ist beispielsweise oft ein wichtiger Therapiebaustein nach einem Schlaganfall, wenn Lähmungen eingetreten sind. Aber auch in der Prävention von Krankheiten spielt die Physiotherapie eine wichtige Rolle.
Ziel der Physiotherapie ist es, den Bewegungsapparat von Patient*innen zu verbessern, zu erhalten und in einigen Fällen wiederherzustellen.
Im Fokus steht dabei,
- Schmerzen zu lindern,
- die Beweglichkeit zu fördern und
- die Muskulatur zu stärken.
Die Physiotherapie kann sowohl ambulant in der Physiotherapiepraxis sowie stationär in Reha-Zentren oder dem Krankenhaus stattfinden. Um sich Physiotherapeut*in nennen zu dürfen, ist eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule notwendig. Ebenso ermöglicht ein Physiotherapie-Studium den Einstieg in den Beruf.
Wann wird eine Physiotherapie verordnet?
Die Physiotherapie findet in nahezu jedem medizinischen Fachgebiet Anwendung. Unter anderem wird sie zur Behandlung folgender Krankheiten eingesetzt:
Verletzungen: Sehnenverletzung, Knochenbruch, Muskelriss, Amputation
Erkrankungen des Steh- und Bewegungsapparates: Wirbelsäulenerkrankung, Bandscheibenvorfall
Rheumatische Erkrankungen: Arthrose, Osteoporose, rheumatoide Polyarthritis, Morbus Bechterew
Neurologische Erkrankungen: Nervenschädigung infolge von Diabetes mellitus, spastische Lähmungen, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Parkinson-Krankheit
Herzerkrankungen: Herzinfarkt, Herzinsuffizienz
Erkrankungen der Atemwege: chronische Bronchitis, Mukoviszidose
Weitere Einsatzgebiete der Physiotherapie
Aber nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Vorbeugung von Krankheiten kann eine Physiotherapie sinnvoll sein. Insbesondere zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten wie chronischen Rückenschmerzen oder Sehnenscheidenentzündungen haben sich physiotherapeutische Übungen bewährt. Bei Menschen in höherem Alter sind zudem die Sturz-Prophylaxe und Übungen zum Umgang mit Hilfsmitteln wie Gehilfen sinnvoll.
Nach Unfällen oder langandauernder Erkrankung kann die Physiotherapie bei der Wiedereingliederung in den Alltag oder Beruf helfen. In Reha-Einrichtungen wird an der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Gelenken, Ausdauer und Kraft gearbeitet. Auch nach der Schwangerschaft kann eine Physiotherapie, beispielsweise in Form von Rückbildungsgymnastik, angewandt werden.
Physiotherapie: Ablauf und Anwendungen
Eine Physiotherapie muss von einer*einem Ärztin*Arzt verordnet werden. Stellt diese*r eine entsprechende Diagnose, kann er*sie eine Überweisung ausstellen.
Beim Erstbesuch in der physiotherapeutischen Praxis werden zunächst körperliche Einschränkungen erfasst und ein individueller Behandlungsplan aufgestellt. Dieser richtet sich nach den Beschwerden und dem allgemeinen Gesundheitszustand des*der Betroffenen.
Die Physiotherapie beinhaltet unter anderem folgende Behandlungsmethoden:
Krankengymnastik: Mithilfe aktiver oder passiver (geführter) Bewegungsübungen sollen Muskeln gekräftigt und Haltung sowie Koordination verbessert werden. Ebenso werden Entspannungs- und Atemübungen erlernt.
Gerätegestütztes Training: Bei einigen Übungen kommen Hilfsmittel wie Gehilfen oder Sportgeräte zum Einsatz.
Physikalische Therapien: Zu den Anwendungen gehören Hydrotherapie (Wassertherapie), Balneotherapie (Bädertherapie), Wärme- und Kälteanwendungen.
Manuelle Therapie: Der*die Physiotherapeut*in tastet den Körper nach schmerzhaften Verspannungen ab und löst Gelenkblockaden durch gezielte Handgriffe und Techniken. Zudem können verschiedene Formen der Massage (zum Beispiel Bindegewebsmassage, Lymphdrainage) durchgeführt werden.
Bobath-Konzept: Bei der Methode, die vor allem bei Erwachsenen und Kindern mit neurologischen Erkrankungen angewandt wird, lernen Patient*innen Bewegungsabläufe. Sie trainieren ihr Gleichgewicht und ihre Körperwahrnehmung und üben alltägliche Fähigkeiten, wie zu essen oder sich zu waschen.
Vojta-Therapie: Die Behandlungsform wird bei Störungen des zentralen Nervensystems und des Haltungs- und Bewegungsapparates angewandt. Der*die Therapeut*in übt gezielt Druck auf bestimmte Reizzonen (Muskeln oder Knochen) aus, worauf der Körper reflexartig reagiert.
Wie viel kostet eine Physiotherapie?
Wird die Physiotherapie von einer*einem Ärztin*Arzt verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel den Großteil der Kosten. Patient*innen müssen zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro pro Rezept selbst tragen. Die Gesamt-Zuzahlungsgrenze entspricht einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bei chronisch Kranken und zwei Prozent bei allen anderen. Wer darüber hinaus Geld für Zuzahlungen ausgeben muss, wird davon befreit. Auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kommen keine zusätzlichen Kosten zu.
Welche Leistungen die Krankenkassen genau zahlen, ist im sogenannten Heilmittelkatalog festgehalten. Dort sind auch die Kosten der Methoden und die Anzahl, wie viele Behandlungen pro Jahr gezahlt werden, festgelegt. In der Regel werden sechs bis maximal zehn Behandlungen pro Jahr gezahlt, bei Erkrankungen mit längerfristigem Verlauf aber auch mehr.
Welche Risiken birgt die Physiotherapie?
Bei einer korrekt ausgeführten Physiotherapie bestehen kaum Risiken. Allerdings müssen Therapeut*innen bei älteren Patient*innen die unter Umständen schlechtere körperliche Verfassung berücksichtigen. Bei zu starker Druckausübung oder falschen Bewegungen können Blutungen und Blutergüsse oder lokale Entzündungen auftreten. Auch Erschöpfung und Müdigkeit sind infolge starker körperlicher Anstrengung möglich.
In einigen Fällen dürfen physiotherapeutischen Maßnahmen zudem nicht angewandt werden:
Bei akuten Infektionen oder einem Rheuma-Schub wird der*die Physiotherapeut*in keine krankengymnastischen Übungen durchführen.
Bei einem frischen Knochenbruch oder Bandscheibenvorfall ist eine manuelle Therapie kontraindiziert.
Bei frischen Verletzungen, Muskelentzündungen, Gerinnungsstörungen oder Thrombosen sollte auf Massagen verzichtet werden.
Eine Wärmetherapie eignet sich nicht bei aktivierter Arthrose, Durchblutungsstörungen sowie schweren Herz- und Kreislauferkrankungen.
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