Reha nach einem Schlaganfall
Ziele der Rehabilitation (Reha) nach einem Schlaganfall sind die Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Gesundheit sowie die Wiedereingliederung in den Alltag und das berufliche Leben. Dabei durchläuft der Betroffene verschiedene Phasen – in stationären oder ambulanten Einrichtungen.
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Bereits in den akuten Phasen des Schlaganfalls werden die Beeinträchtigungen und der Hilfebedarf in der späteren Reha durch den behandelnden Arzt beurteilt. Häufig wird hierbei unter anderem der "Frühreha-Barthel-Index" eingesetzt. Dieser Barthel-Index ist ein Fragebogen zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten und dient der Erfassung von Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit des Betroffenen.
Der Arzt bewertet die Aktivitäten des täglichen Lebens wie zum Beispiel die Fähigkeit des Schlaganfall-Patienten sich selbstständig zu waschen und vergibt je nach Beeinträchtigung einen Punktwert. Dadurch wird der Betroffene einer entsprechenden Rehabilitationsphase zugeordnet.
Ziele der Rehabilitation
Unter Reha werden grundsätzlich alle Phasen mit Maßnahmen verstanden, die die Krankheitsfolgen nach einem Schlaganfall mindern und der Wiedereingliederung eines behinderten Menschen dienen. Damit zählen die medikamentöse Behandlung und das Wiedererlernen von bestimmten Bewegungen genauso zum Rehabilitationsprozess wie eine angemessene, behindertengerechte Wohnung. Die Ziele einer Rehabilitation sind dabei ganz individuell: Maßgeblich für alle Therapie-Entscheidungen sind die Einschränkungen des Patienten im täglichen Leben und seine soziale Situation, einschließlich des Berufes.
Die verschiedenen Phasen einer Reha nach Schlaganfall
Im Verlauf der Reha kann es bei zunehmender Selbstständigkeit zu einem Wechsel in die nächste Phase kommen. Auch ist bei schnellen Fortschritten im Bereich der Selbstständigkeit das Überspringen einzelner Phasen möglich.
Phase A: Akutbehandlung im Krankenhaus.
Phase B: Früh-Reha für schwerstbetroffene Patienten mit Bewusstseinseinschränkungen, die noch nicht aktiv an der Behandlung mitwirken können.
Phase C: Weiterführende Rehabilitation für Patienten, die weitgehend bewusstseinsklar jedoch noch stark eingeschränkt sind. Sie können jedoch mehrere 30-minütige Therapieeinheiten pro Tag wahrnehmen.
Phase D: Anschlussheilbehandlung für Patienten, die weitgehend selbstständig sind und Aktivitäten des täglichen Lebens überwiegend selbst ausführen. Hier erfolgt eine aktive Teilnahme der Patienten an den Rehabilitationsmaßnahmen.
Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation. Der Patient kann zu Hause wohnen und seinen Beruf langsam wieder aufnehmen. Das Ziel der Rehabilitation liegt in der Funktionserhaltung und der beruflichen Widereingliederung.
Phase F: Aktivierende, zustandserhaltende Langzeitpflege bei anhaltend hoher Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Wachkoma-Pflege).
Ambulante oder stationäre Reha – was kommt infrage?
Alle Phasen der Reha nach dem Schlaganfall können in unterschiedlichen Formen erfolgen. Um die Selbständigkeit des Patienten in seiner gewohnten Umgebung so früh wie möglich zu trainieren, werden dabei ambulante Rehabilitationsverfahren nach Möglichkeit bevorzugt. Neben erheblichen Kosteneinsparungen für das Gesundheitssystem hat der Patient so die Möglichkeit, in der häuslichen Umgebung gesund zu werden. Doch was bedeutet eine ambulante oder stationäre Rehabilitation eigentlich für den Patienten?
- Stationäre neurologische Reha: Die verschiedenen Phasen der Anschlussheilbehandlung finden in einem Krankenhaus statt. Anders als in einem Akutkrankenhaus stehen jedoch die Wiedereingliederung in Alltag und Beruf im Vordergrund. Neben der ärztlichen Versorgung werden die rehabilitativen Maßnahmen durch ein interdisziplinäres Team aus Pflegekräften, Physio-, Ergo- und Sprachtherapeuten sowie Psychologen und Sozialarbeitern übernommen. Sie arbeiten gemeinsam an den für jeden Patienten individuell festgelegten Zielen.
- Ambulante/teilstationäre Rehabilitation: Das Therapieangebot entspricht dem der stationären Behandlung. Der Patient wohnt jedoch bereits zu Hause und wird an Werktagen tagsüber in einer stationären Einrichtung behandelt, die sogenannte Tagesklinik.
- Ambulante Reha: Wenn ein Patient sich sehr schnell von den Folgen des Schlaganfalls erholt hat, jedoch in bestimmten Bereichen weiterhin Funktionseinschränkungen vorliegen, kann er einige Reha-Phasen überspringen und eine ambulante Rehabilitation machen. Die ambulante Rehabilitation findet in Wohnortnähe statt und berücksichtigt im Gegensatz zur stationären Rehabilitation in besonderem Maße die selbständige Bewältigung des alltäglichen Lebens. Der Patient wohnt zu Hause und nimmt unterschiedliche Termine der Reha wahr, zum Beispiel in Form von regelmäßigen Besuchen beim Physiotherapeuten.
- Geriatrische Rehabilitation und Akutgeriatrie: Ist der Schlaganfall-Patient schon älter, war er bereits vor dem Schlaganfall pflegebedürftig oder bestehen bei ihm andere alterstypische Vorerkrankungen, dann werden die Krankenhausärzte eine sogenannte geriatrische Rehabilitation erwägen. Die Geriatrie ist eine medizinische Fachrichtung, die speziell auf den älteren Patienten ausgerichtet ist. In der geriatrischen Rehabilitation werden daher Rehabilitations-Maßnahmen durchgeführt, die auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen eines älteren und mehrfach erkrankten Patienten abgestimmt sind.
Wer bezahlt die Reha nach einem Schlaganfall?
Im Gegensatz zur normalen Krankenhausbehandlung wird die Rehabilitation häufig nicht von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger bezahlt, etwa von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Rehabilitation endet, wenn keine weiteren Fortschritte mehr erzielt werden können oder der weitere Phasen der Reha einen Aufwand bedeuten, der dem zu erwartenden Nutzen nicht mehr entspricht. Für manche Schlaganfallpatienten ist es wichtig, früh an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Für ältere Patienten, die durch eine Reha-maßnahme keine Besserung ihres gesundheitlichen Zustandes mehr erzielen, kann es besser in die gewohnte Umgebung zurückzukehren oder den Platz im Pflegeheim ihrer Wahl anzunehmen. Die Entscheidungen über die Dauer der Rehabilitation müssen auf die spezielle Situation des Betroffenen abgestimmt sein.
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