DiGA: App auf Rezept
DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendung. Deutschland ist damit das erste Land weltweit, dass Apps auf Rezept anbietet. Wie das funktioniert und welche Apps es für welche Krankheiten gibt, lesen Sie hier.
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Im Überblick:
Was sind DiGAs?
DiGA steht als Kurzform für digitale Gesundheitsanwendung. Darunter werden Apps zusammengefasst, die als Medizinprodukte zugelassen sind und vom Arzt verschrieben werden können. Im Jahr 2020 ist in Deutschland das Digitale Versorgungsgesetz in Kraft getreten, das allen gesetzlich Krankenversicherten einen Anspruch auf digitale Therapiebegleitung zusichert.
Damit eine App erstattungsfähig wird, muss sie ein Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Eine DiGa ist dann ein registriertes Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung.
Die DiGA, also App, soll die Behandlung unterstützen.
Welche DiGAs gibt es?
Welche digitalen Gesundheitsanwendungen derzeit zugelassen sind, ist auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in einem Verzeichnis der DiGAs aufgelistet.
Aktuell gibt es DiGAs für folgende Krankheiten und Anwendungsgebiete (Stand: 14. Juni 2021):
- Depressionen
- Multiple Sklerose mit Fatigue
- Agoraphobie (Platzangst) und Angststörungen allgemein, Panikstörungen, soziale Phobie
- Tinnitus
- Migräne
- Nachsorge bei Schlaganfall
- Schlafstörungen
- Arthrose sowie Knie-, Hüft- und Rückenschmerzen
- Adipositas (Übergewicht)
- Krebserkrankungen
Verordnung und Kostenübernahme von DiGAs
Digitale Gesundheitsanwendungen können von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden. Dafür wird ein Rezept auf Papier ausgestellt, mit dem der*die Betroffene sich an die Krankenkasse wenden kann. Die Krankenkasse gibt dann einen Code aus, mit dem die App für den Verordnungszeitraum freigeschaltet werden kann. Ist der Verordnungszeitraum abgelaufen, kann erneut ein Rezept ausgestellt werden, sofern dies sinnvoll erscheint.
Eine andere Möglichkeit für die Übernahme ist, dass sich Versicherte mit der bereits gestellten Diagnose direkt an ihre Krankenkasse wenden und um die Übernahme der Kosten bitten.
Die meisten Apps, die als DiGA registriert sind, können auch auf eigenen Kosten verwendet werden.
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