Dialyse
Definition
Die Dialyse (griech. dialysis = Auflösung, Trennung) wird umgangssprachlich auch „Blutwäsche“ genannt, da es sich dabei um ein Verfahren zur Blutreinigung handelt. Sie kommt bei akutem oder chronischem Nierenversagen zum Einsatz, wenn die Filterfunktion der Nieren nicht mehr ausreicht, um harnpflichtige, also zwingend mit dem Urin auszuscheidende Substanzen (z.B. Harnstoff, Kreatinin) aus dem Blut zu entfernen und auszuscheiden. Ohne Dialyse würden die Betroffenen innerhalb kurzer Zeit an einer inneren Vergiftung, einer sogenannten Urämie, sterben, die durch den körpereigenen Stoffwechsel hervorgerufen wird. Bei der Dialyse handelt es sich folglich um eine Nierenersatzbehandlung – eine künstliche „Niere“ übernimmt die Aufgabe der Niere. Dabei können verschiedene Verfahren eingesetzt werden.
Vor der Erfindung der künstlichen Blutwäsche waren Patienten mit endgültigem Nierenversagen zum Tode verurteilt, sie starben an einer inneren Blutvergiftung, einer Urämie. Mit der Dialyse hingegen ist ein Weiterleben möglich, auch wenn die mehrstündigen „Sitzungen“, die mehrmals pro Woche in einer Dialyseambulanz, Klinik oder zu Hause absolviert werden müssen, mit großer körperlicher Anstrengung und zeitlicher Belastung verbunden sind. Wenn es gelingt, die Dialyse als „überlebensnotwendiges Übel“ in den Alltag zu integrieren, erlaubt diese Therapie ein weitgehend normales Leben. In vielen Fällen ist sogar eine Berufstätigkeit wieder möglich.
Wann ist eine Dialyse erforderlich?
Eine Dialyse ist dann nötig, wenn die Entgiftungsfunktion der Niere nicht mehr ausreicht, um die harnpflichtigen Substanzen aus dem Blut zu entfernen und die entsprechenden Störungen im Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalt nicht mehr anders behandelt werden können. Die Entscheidung darüber, ob eine Dialyse eingeleitet werden muss, treffen Ärzte in der Regel anhand von Laborwerten.
Dialyse: Häufigkeit
Die Anzahl der Patienten, bei denen eine Nierenersatztherapie unumgänglich ist, wächst stetig. Im Jahr 2004 waren es in Deutschland 80.000 Menschen, von denen 21.000 mit einer transplantierten Niere lebten. 95 Prozent der übrigen 60.000 Patienten wurden mit einer Hämodialyse, die anderen fünf Prozent mit einer Bauchfelldialyse behandelt.
Verschiedene Dialyseverfahren
Bei der Dialyse können verschiedene Verfahren eingesetzt werden, bei denen die Reinigung des Blutes über Filtermembranen in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlicher Effizienz erfolgt. Grundsätzlich werden die Verfahren im Hinblick auf den Ort der Blutwäsche unterschieden, also differenziert man zwischen einer Dialyse außerhalb und innerhalb des Körpers.
Dialyseverfahren außerhalb des Körpers (extrakorporale Verfahren):
Die Hämodialyse wird in über 80 Prozent der Fälle angewendet und zählt mit der seltener verwendeten Hämofiltration und der Hämodiafiltration zu den extrakorporalen Verfahren.
Dialyseverfahren innerhalb des Körpers:
Grundsätzlich ist auch eine Dialyse möglich, die im Innern des Körpers selbst durchgeführt wird. So dient bei der sogenannten Peritonealdialyse das Bauchfell (Peritoneum) als „Filtermembran“.
Für jeden Patienten muss individuell entschieden werden, welches Dialyseverfahren am besten geeignet ist.
Erstattung durch die Krankenkasse
Die Kosten für die Dialysebehandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Zuzahlungen für die Behandlung, die Fahrtkosten sowie notwendige Medikamente müssen von den Patienten bei chronischer Nierenerkrankung in Höhe von 10 Prozent (höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro), bis zu einer Gesamt-Zuzahlungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen pro Jahr (§ 62 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuch V) geleistet werden.
Auch bei einer Urlaubsreise innerhalb der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum und in Länder, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Dialyse. Allerdings wird empfohlen, die Behandlung in einer Dialyseeinrichtung durchzuführen, die über eine Europäische Krankenversichertenkarte, European Insurance Health Card (EHIC) oder über einen speziellen Versicherungsschein abrechnet. Die EHIC oder die Versicherungsscheine sind bei der zuständigen Krankenkasse erhältlich.
Dialysepatienten in Deutschland erhalten bei Antragsstellung eine Anerkennung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100.
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