Laut Impfverordnung in Deutschland wurden für die Corona-Impfung drei Gruppen eingeteilt, die Vorrang haben. Diese werden zunächst nacheinander geimpft. Die erste Gruppe hat die höchste Priorität, dann kommt die Gruppe der hohen Priorität und schließlich die dritte Gruppe mit erhöhter Priorität. Diese Reihenfolge ist notwendig, da es noch nicht ausreichend Impfstoff für alle Menschen gibt und dieser erst nach und nach hergestellt wird. Durch den Einsatz des neuen Impfstoffs von AstraZeneca, der nur für Menschen von 18 bis 64 Jahren zugelassen ist, hat sich die ursprünglich geplante Reihenfolge für die Impfung geändert. Aber wer gehört zu welcher Gruppe und bekommt wann die Impfung? Wir zeigen Ihnen in der Bildergalerie, wer den verschiedenen Gruppen zugeordnet ist und geimpft werden kann, wenn er möchte.
Wer bekommt wann die Corona-Impfung?

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Gruppe 1 für die Corona-Impfung
Zunächst wird die Gruppe der über 80-Jährigen und Menschen, die in Pflege- und Altenheimen leben, gegen das Coronavirus geimpft.
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Gruppe 1: Impfung des Pflegepersonals
Außerdem werden im ersten Schritt auch Menschen, die in der Pflege arbeiten, und dabei einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, gegen Corona geimpft. Dazu zählen Pflegekräfte in Heimen, auf Intensivstationen, Notfallambulanzen und anderen besonders gefährdeten Bereichen.
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Gruppe 1: Mitarbeiter in Impfzentren
Auch die Mitarbeiter in den Impfzentren gehören zur ersten Gruppe und werden im ersten Schritt geimpft, da sie einer Vielzahl von Kontakten ausgesetzt sind.
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Ausnahme: Zahnärzte
Für Zahnärzte gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern gehören Zahnärzte zur ersten Impfgruppe. In allen anderen Bundesländern gehören sie zur zweiten Impfgruppe, außer wenn sie in Corona-Schwerpunktpraxen oder in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten. Dann können sie ebenfalls im Rahmen der ersten Impfgruppe geimpft werden.
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Gruppe 2 für die Impfung
Zur zweiten Gruppe gehören Menschen über 70 Jahre. Ebenso sind in dieser Gruppe Menschen mit Vorerkrankungen, die einen schweren Verlauf begünstigen, wie Demenz oder Trisomie 21, sowie deren Betreuer. In Gruppe 2 wurden ebenfalls Menschen mit Vorerkrankungen wie Krebs ohne gestopptes Tumorwachstum, chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, einem BMI über 40, Diabeteiker mit hohen Blutzuckerwerten und Menschen mit schweren Depressionen und Schizophrenie eingestuft. Auch Menschen aus Asyl- und Obdachlosenunterkünften gehören zur Gruppe der erhöhten Priorität.
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Gruppe 2: Polizisten, Ärzte und weitere
Weiterhin zählen auch Polizisten und Ordnungskräfte, die im Dienst einem hohen Risiko ausgesetzt sind (beispielsweise bei Demonstrationen), Ärzte und medizinisches Personal mit hohem Infektionsrisiko zur zweiten Gruppe für die Corona-Impfung. Auch Kontaktpersonen von Schwangeren werden der zweiten Impfgruppe zugeordnet.
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Gruppe 3: Erhöhte Priorität
Zur dritten Gruppe für die Impfung gegen Covid-19 zählen alle Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma, Herzerkrankungen, HIV, Krebs, COPD, Diabetes, Schlaganfall, Autoimmunerkrankungen, chronischen Leber- und Nierenerkrankungen sowie Adipositas, da diese ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben. Außerdem Mitarbeiter in Laboren, die mögliche Infektionsrisiken haben.
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Lehrer und andere relevante Staatsbedienstete
Zur Gruppe 3 für die Corona-Impfung zählen auch Lehrer und Erzieher. Außerdem Mitarbeiter aus Regierungen, Verwaltungen, Bundeswehr, Polizei (sofern sie nicht zur zweiten Gruppe zählen), Feuerwehr, THW und Justiz.
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Weitere Personen in Gruppe 3
Die Corona-Impfung können dann außerdem Menschen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und der Pharmaindustrie, öffentlichen Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation bekommen. Auch Menschen mit prekären Lebens- oder Arbeitssituationen sind der Gruppe 3 zugeordnet.
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Danach alle anderen
Im Anschluss daran werden alle anderen Menschen geimpft, die die Corona-Impfung erhalten möchten – es wird keine Impfpflicht geben. Es wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, ob man für einen Impftermin angeschrieben wird oder sich selbst darum kümmern muss. Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer.
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