Ausfall der Hirnfunktionen

Hirntod: Was bedeutet das und wie wird er festgestellt?

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Fallen die Gesamtfunktionen des Gehirns unumkehrbar aus, spricht man in der Medizin vom Hirntod. Dessen korrekte Diagnose ist ein wichtiges Kriterium bei der Organ- und Gewebespende. Doch was bedeutet Hirntod genau und was kann ihn auslösen?

Arzt prüft Scans vom Schädel-CT
© Getty Images/dusanpetkovic

Kurzübersicht


Definition: Es kommt zu einem unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktionen, betroffen sind Kleinhirn, Großhirn und der Hirnstamm. Die Feststellung des Hirntodes gilt als Voraussetzung für eine Organspende.

Symptome: Koma, keine Augenreflexe, kein selbstständiger Atemantrieb, fehlende Hirnstammreflexe wie Hustenreflex, keine Reaktion auf Schmerzen.

Diagnose: Strenges Protokoll gemäß des Transplantationsgesetzes, genau vorgeschriebene Richtlinien und notwendige Untersuchungen.

Prognose: Der Hirntod ist nicht behandelbar. Die Feststellung gilt als offizieller Zeitpunkt des Todes der Person.

Artikelinhalte im Überblick:

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Was bedeutet Hirntod?

Die Definition des Hirntods besagt, dass es zu einem nicht umkehrbaren Ausfall der Hirnfunktion gekommen ist. Das betrifft das Kleinhirn, Großhirn und den Hirnstamm. Betroffene können nicht mehr spontan atmen, vielmehr müssen Patient*innen auf der Intensivstation künstlich beatmet werden. Im Gegensatz zum Koma können hirntote Menschen nicht wieder aufwachen, da ihr Gehirn nicht mehr mit Blut versorgt wird. Dadurch entsteht ein Sauerstoffmangel und das Gehirn stirbt ab. Im Körper ist es das übergeordnete Steuerorgan, weshalb durch den Hirnfunktionsausfall andere Körperfunktionen mit der Zeit ebenfalls nachlassen.

Es kommt vor, dass das Rückenmark noch funktionsfähig ist, weshalb zum Beispiel Blutdruck und Puls weiterhin messbar sind. Auch das Herz schlägt noch. Doch für die Aufrechterhaltung dieser fundamentalen Körperfunktionen ist eine intensivmedizinische Behandlung notwendig. Ein Hirntod ist nicht behandelbar – wurde die Diagnose ärztlich nach dem vorgeschriebenen Protokoll gestellt, gilt die Person als tot.

Feststellung des Hirntods ausschlaggebend für Organspende

Für den Deutschen Ethikrat gilt der Hirntod als Voraussetzung für die Entnahme von Organen und Gewebe, um sie einer anderen Person zu transplantieren. Während eine Mehrheit des Ethikrates den Hirntod als zuverlässiges Zeichen für den Tod eines Menschen sieht und somit eine Organentnahme möglich ist, hält eine Minderheit der Mitglieder den Hirntod nur für ein essenzielles Kriterium zur Organspende. Als sicheres Todeszeichen eines Menschen gilt er in ihren Augen dagegen nicht.

Voraussetzung für die Organentnahme ist eine ausdrückliche Zustimmung der Patient*innen oder von Angehörigen. Den genauen Vorgang regelt das Transplantationsgesetz. Sollen einer hirntoten Person Organe entnommen werden, wird ihr Kreislauf bis zu diesem Zeitpunkt maschinell und mit Medikamenten unterstützt. Nach der Organspende werden die zugehörigen Protokolle zur Feststellung des Hirntodes für 30 Jahre aufgehoben.

Symptome bei Hirntod

Ein deutlicher Hinweis für einen Hirntod ist die fehlende selbstständige Atmung. Daneben gibt es weitere körperliche Anzeichen:

  • Koma
  • niedriger Blutdruck, der den Kreislauf nicht selbstständig erhält
  • keine Augenreflexe, lichtstarre Pupillen
  • kein Atemantrieb
  • fehlende Hirnstammreflexe wie Würge- und Hustenreflex
  • keine Reaktion auf Schmerzen

Wenn das Rückenmark noch intakt ist, können reflektorische Reaktionen der Arme, Beine oder auch Zuckungen im Gesicht auftreten. Diese sogenannten Lazarus-Zeichen sind jedoch keine willentlich gesteuerten Bewegungen, vielmehr kann das Gehirn die spontanen Reflexe nicht mehr unterdrücken. Auch bestimmte Organfunktionen können trotz Ausfall des Hirnstammes noch ablaufen, dazu zählen zum Beispiel Urinieren oder Schwitzen. All diese Zeichen können fälschlicherweise als Lebenszeichen gedeutet werden.

Ursachen und Auslöser des Hirntods

Verantwortlich für den Hirntod ist eine Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. In der Folge kommt es zum Ausfall des wichtigen Organs – das kann bereits nach wenigen Minuten der mangelhaften Sauerstoffversorgung geschehen. In einem Großteil der Fälle ist eine Hirnblutung die Ursache für den Hirntod.

Häufige Ursachen der fatalen Hirnschädigung:

  • Schädel-Hirn-Verletzungen, häufig durch einen Unfall
  • schwerer Schlaganfall (Hirninfarkt)
  • Hirnblutung
  • Herzkreislaufstillstand
  • Hirnentzündungen
  • Gehirntumor
  • Wasserkopf (Hydrocephalus)

Diagnose: Wie wird der Hirntod festgestellt?

Es gibt strenge Kriterien und Richtlinien, die zur Diagnose des Hirntods zwingend erforderlich sind und gemäß Protokoll durchgeführt werden müssen. Die Details regelt das Transplantationsgesetz von der Bundesärztekammer. Unabhängig voneinander müssen zwei Ärzt*innen den Hirntod feststellen – beide dürfen nicht an einer möglicherweise anschließenden Organtransplantation beteiligt sein. Voraussetzung ist außerdem, dass sie Erfahrung in der Intensivmedizin haben und eine Person Fachärztin*Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie ist.


Erst nach Vollendung des zweiten Lebensjahres ist das Gehirn voll ausgereift. Deshalb greift bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern ein angepasstes Verfahren zur Feststellung des Hirntodes. Außerdem muss bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine*r der Untersuchenden eine Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin vorweisen.

 

Der Vorgang zur Feststellung des Hirntodes erfordert drei Schritte, die nacheinander durchgeführt werden müssen.

1. Prüfen, ob Voraussetzungen für Hirntod vorliegen

Zunächst wird festgestellt, ob ein Hirnschaden vorliegt, wie stark das Gehirn geschädigt und welche Ursache verantwortlich ist. Eine wichtige Methode hierbei ist ein Schädel-CT, also eine Computertomografie des Gehirns. Außerdem müssen andere gesundheitliche Zustände oder Erkrankungen ausgeschlossen werden, die den körperlichen Anzeichen eines Hirntods ähneln.

Mögliche Differentialdiagnosen sind:

  • Unterkühlung (Hypothermie)
  • Vergiftungen (Intoxikation), beispielsweise durch Medikamente
  • metabolisches Koma, beispielsweise bei einer Übersäuerung des Körpers ( Azidose)
  • Status epilepticus (zwischen zwei epileptischen Anfällen kommen Patient*innen nicht zu Bewusstsein oder die Dauer des Anfalls liegt über fünf Minuten)

2. Klinische Symptome des Ausfalls der Hirnfunktionen feststellen

Im zweiten Schritt der Diagnostik müssen alle Hirnfunktionen überprüft werden. Hier sind drei klinische Symptome entscheidend:

  • tiefe Bewusstlosigkeit oder tiefes Koma
  • keine Hirnstammreflexe wie Pupillenreflex
  • Atemstillstand, keine spontane Atmung möglich (Apnoe-Test)

Mithilfe des Apnoe-Tests wird der Atemreflex getestet. Dafür erhält der*die Patient*in reinen Sauerstoff, anschließend wird die künstliche Beatmung abgeschaltet. Erfolgt kein spontaner Atemzug, belegt das den Ausfall des Atemzentrums.

Die im Rahmen der Diagnostik vorgenommenen Untersuchungen schließen aus, dass eine andere Erkrankung wie Koma, Locked-in-Syndrom oder Wachkoma vorliegen. Anders als beim Hirntod sind in all diesen Fällen Hirnstammreflexe nachweisbar.

3. Irreversibilitätsnachweis: Unumkehrbarkeit des Ausfalls der Hirnfunktionen prüfen

Zum Schluss muss geprüft werden, ob die erloschenen Hirnfunktionen nicht mehr umkehrbar sind. Dazu werden die klinischen Symptome je nach Lage und Ausmaß der Hirnschädigung erneut überprüft oder zusätzliche bildgebende Untersuchungen vorgenommen. Dazu zählen unter anderem Computertomografie (CT), Magnetresonanztomografie (MRT), Angiografie oder Elektroenzephalografie (EEG).

Was geschieht nach der Feststellung?

Da willkürliche Muskelbewegungen von Angehörigen als mögliche Lebenszeichen fehlinterpretiert werden können, haben Ärzt*innen nach Abschluss der Hirntoddiagnostik die Möglichkeit, ein Muskelrelaxans zu verabreichen. Dieses unterdrückt die spontanen Bewegungen. Nach Feststellen des Hirntodes, was gleichzeitig die Bestimmung des Todeszeitpunktes bedeutet, werden alle laufenden intensivmedizinischen Maßnahmen abgestellt.

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