Logopädie
Definition
Die Logopädie basiert auf der Stimm- und Sprachheilkunde und umfasst die Behandlung von Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen. Der Begriff stammt aus dem Griechischen (logos = Wort; paideuein = erziehen) und bedeutet wörtlich übersetzt „Sprecherziehung“. Er wurde in den 1920er Jahren von Emil Fröschels, einem Wiener Facharzt für Sprach- und Stimmheilkunde eingeführt. Die Logopädie umfasst verschiedene Teilgebiete, die sich mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen befassen.
Bereiche der Logopädie
Die Logopädie umfasst folgende Teilgebiete:
Sprache
- Phonologie (Laute, Klang der Wörter)
- Semantik / mentales Lexikon (Bedeutung der Wörter)
- Morphologie (Aufbau von Wörtern, Wortbildung; Relation zwischen Lexikon und Grammatik)
- Syntax (Grammatik)
- Pragmatik (Anwendung der Sprache)
- Schriftsprache
Sprechen
- Phonetik (Aussprache von Wörtern) / Artikulation
- Redefluss
Stimme
- Sprechstimme
- Singstimme
Schlucken
- Schlucken
- orofaziale Funktion (den Mund- bzw. Gesichtsbereich betreffende Funktionen und ihre Störungen)
Störungen innerhalb dieser Teilgebiete der Logopädie, die behandlungsbedürftig sind, können einzeln oder kombiniert auftreten und mit zusätzlichen Störungen (z.B. der Wahrnehmung, des Denkens oder der Motorik) einhergehen.
Aufgabenfelder der Logopädie
Die Aufgabenfelder der Logopädie sind vielfältig. Sie wird sowohl zur Besserung als auch zur „Heilung“ von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen eingesetzt. Darüber hinaus gelten auch Beratung und Training des näheren Umfelds der Betroffenen als Aufgabenbereich der Logopädie.
Kosten der logopädischen Behandlung
Eine logopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Heilmittelverordnung übernommen. Die Patienten müssen lediglich pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10 Euro und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent bis zu einer Gesamt-Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent, bei chronischen Kranken von einem Prozent der Bruttoeinnahmen pro Jahr (§ 62 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuch V) entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine logopädische Behandlung in unterschiedlicher Höhe.
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