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@Nina Julia Pflege

Kategorie: Frauenheilkunde » Forum Wechseljahre

04.06.2018 | 09:48 Uhr

Liebe Nina Julia, 

ich hoffe ich darf dich nochmal belästigen:-[

Der Sozialdienst des KH beantragt jetzt eine Pflegestufe für meine Mutter. Meine Mutter hat nur eine kleine Rente und bestreitet ihren Lebenunterhalt zusätzlich noch aus dem Verkauf meines Elternhauses. Weißt du, ob die Pflegeversicherung darauf zurückgreifen darf oder ob es da einen Selbstbehalt gibt. Das Geld ist ja eine Aufstockung monatlich für ihren Lebensunterhalt.

An wen müsste man sich da zwecks Beratung wenden?

LG Ringelblume

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04.06.2018, 12:01 Uhr
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Liebe Ringelblume,

das kann ich dir kurz beantworten: der Pflegeversicherung ist es egal, wie hoch das Einkommen und Vermögen ist. Pflegegelder sind komplett unabhängig von den eigenen Finanzen (anders wie bei der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld). Es werden demnach von der Pflegekasse auch keine Auskünfte zu Einkommen und Vermögen verlangt. Es geht rein um die Pflegebedürftigkeit der Person, die begutachtet wird.

Toitoitoi, dass die Begutachtung ein positives Ergebnis bringt.

LiEber Gruß,

binewilli

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04.06.2018, 12:16 Uhr
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Vielen Dank, liebe Binewilli für die Info!

:KISSING:

LG Ringelblume

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04.06.2018, 13:17 Uhr
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;-)

 

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04.06.2018, 13:24 Uhr
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Hallo Ringelblume,

da kann ich mich binewilli nur anschließen. Es spielt keine Rolle wie hoch die Rente oder Nebeneinkünfte sind. Es geht ledeglich um den Hilfebedarf.

Wie hoch das Pflegegeld dann ist, hängt von dem zugesprochenen Pflegegrad ab. Die Tabelle kann man sich gut im Internet anschauen. Hier gibt es die Möglichkeit "Pflegegeld" zu beantragen, d.h. die Angehörigen übernehmen die Pflege und bekommen dafür das Geld. Oder "Sachleistung" beantragen, dann ist der Ansruch höher und ein Pflegedienst übernimmt die Pflege, bzw. einen Teil der Pflege. Der Angehörige bekommt dann nur das anteilige Pflegegeld  falls was übrig bleibt).

Weiterhin gibt es aber zusätzlich den Anspruch auf 125€ Entlastungbeitrag pro Monat, dieses Geld wird nie an Angehörige ausgezahlt, man kann dafür aber Hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Hilfen wie "das Stellen/Verabreichen der Medikamente" oder "Kompressionsstrümpfe anziehen", "Insulin spritzen" werden auch nicht vom Pflegegeld abgezogen. Dies bezahlt die Krankenkasse u. nicht die Pflegekasse. Der Arzt muss hierfür nur eine Verordnung ausstellen. D.h. man kann die Hilfe auch bekommen, und hat noch gar keinen Pflegegrad.

Ich wünsche euch viel Glück .....LG Julia

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04.06.2018, 13:28 Uhr
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Ach so, zwecks Beratung sollte es mittlerweile überall sogenannte "Pflegestützpunkte" geben. Einfach mal bei der Stadt nachfragen. Oder sich schon mal nach einem guten Pflegedienst erkundigen und dort nachfragen......

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04.06.2018, 14:28 Uhr
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Liebe Julia,

auch dir vielen Dank für die Infos. Ihr seid echt lieb.

:KISSING:

LG Ringelblume

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11.06.2018, 14:44 Uhr
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Liebe Ringelblume,

ohje, es tut mir so Leid, dass es deiner Mutter nicht gut geht. Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute! Auch wenn ich hier nicht mehr so oft gelesen und nciht mehr geschrieben habe, habe ich oft an dich und viele andere Frauen, die mir ans Herz gewachsen sind, gedacht. Ich schick dir meine besten Wünsche, GLG Jorinde

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