Zahnmedizin
Wurzelbehandlung: Zahnerhalt um jeden Preis?
Bei einer Wurzelbehandlung wird das Wurzelmark im Innern des Zahns entfernt und durch eine Füllung ersetzt. Durch eine Wurzelbehandlung ist es unter Umständen möglich, den Zahn zu erhalten. Eine Steigerung der Wurzelbehandlung ist die sogenannte Wurzelspitzenresektion, bei welcher der Zahnarzt die Wurzel des Zahns kappt.
Jeder menschliche Zahn besitzt eine oder mehrere Wurzeln, welche jeweils mindestens einen Kanal aufweisen, in dem der Zahnnerv und kleine Blutgefäße verlaufen. Bahnen sich Bakterien einen Weg in das Innere des Zahns, können Entzündungen entstehen, die eine Wurzelbehandlung notwendig machen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Entzündung nicht von alleine abheilt und/oder Ihnen Schmerzen bereitet.
Eine unbehandelte Entzündung im Inneren des Zahns kann sich zudem auf das umliegende Gewebe, den Kieferknochen oder sogar auf Herz und Gehirn ausweiten. Bei der Wurzelbehandlung versucht der behandelnde Arzt, sämtliche bakteriell befallene Zahnsubstanz aus Ihren Zahnwurzeln zu entfernen, Ziel der Behandlung ist, den Zahn zu erhalten. Dabei wägt der Zahnarzt ab, ob sich der relativ hohe Aufwand einer solchen Behandlung lohnt.
Gründe für den Zahnerhalt
In der Regel ist es sinnvoll, den eigenen Zahn zu erhalten. Zum einen aus ästhetischen Gründen und zum anderen wäre eine kostenintensive Weiterbehandlung (Brücke oder Teilprothese) nötig, wenn der Arzt den Zahn zieht. Außerdem trägt der eigene Zahn im Vergleich zu einem Zahnersatz dazu bei, den Kiefer zu stabilisieren. Hält der betroffene Zahn zudem eine Brücke, ist der Zahnerhalt besonders sinnvoll.
Doch der Erfolg einer Wurzelbehandlung ist nicht immer gegeben. So kann es vorkommen, dass der Zahnarzt nicht alle Bakterien entfernen kann und die Entzündung im Laufe der Zeit wieder aufflammt. In diesem Fall besteht die Option einer Wurzelspitzenresektion (Kappung der Wurzelspitze), um den Zahnerhalt dennoch zu gewährleisten. Bleibt diese Behandlung ebenfalls ohne Erfolg, muss der Zahnarzt Ihren Zahn unter Umständen doch noch ziehen.
Wurzelbehandlung und Wurzelkanal
Bei einer Wurzelbehandlung bekommen Sie in der Regel eine lokale Betäubung. Der Zahnarzt eröffnet den betroffenen Zahn und entfernt das entzündete Zahnmark aus dem entsprechenden Wurzelkanal. Anschließend reinigt er den Wurzelkanal mittels Spülungen und feiner Werkzeuge, mit denen der Kanal zudem geweitet wird. Mithilfe eines speziellen Werkzeugs kann der Zahnarzt feststellen, wie tief der Wurzelkanal ist. Dann füllt er den Kanal mit einem speziellen Füllmaterial auf. Eine Wurzelbehandlung wird durch schiefe, abknickende Wurzelkanäle erschwert. In diesem Fall gelingt es dem Zahnarzt nicht immer, alles infizierte Gewebe zu entfernen. Nach einer Wurzelbehandlung ist der Zahn nicht mehr durchblutet, da das lebende Gewebe entfernt wurde. Aus diesem Grund werden die betroffenen Zähne nach einer Wurzelbehandlung häufig überkront oder mit einem Füllmaterial versehen.
Wurzelspritzenresektion
Hat sich die Entzündung auf die Spitze der Wurzel ausgedehnt (z.B. wenn der Zahnarzt bei einer Wurzelbehandlung nicht alles befallene Gewebe entfernen konnte), ist gegebenenfalls eine Wurzelspitzenresektion notwendig. Dabei eröffnet der Zahnarzt – unter örtlicher Betäubung – den Kiefer und trägt die Wurzelspitze sowie alles entzündete Gewebe ab. Eine Wurzelspitzenresektion ist nur sinnvoll, wenn eine reelle Chance für einen Zahnerhalt gegeben und der Kiefer gut erhalten ist.
Weitere Indikationen für eine Wurzelbehandlung
Zahnärzte führen eine Wurzelbehandlung in einigen Fällen auch vorbeugend durch. An Kronen und anderen Zahnersatzteilen lagern sich häufig Bakterien und Essensreste an, die oftmals zu Entzündungen führen. Muss einer Ihrer Zähne überkront werden, kann der Zahnarzt vorher das Innere der Wurzelkanäle entfernen, um einer Entzündung vorzubeugen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich aus optischen Gründen für eine Verblender- oder Jacketkrone entschieden haben und der Zahnarzt für die Krone sehr viel von Ihrem eigenen Zahnmaterial abschleifen muss. Auch Unfälle, bei denen Ihr Zahn zum Beispiel gebrochen ist, können Anlass für eine Wurzelbehandlung sein.
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