Was gehört dazu?
Gynäkologische Krebsfrüherkennung
Vom 20. Lebensjahr an haben gesetzlich krankenversicherte Frauen Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen im Genitalbereich.
Gesetzlich krankenversicherte Frauen können vom 20. Lebensjahr an einmal pro Jahr eine kostenlose Krebsfrüherkennungsuntersuchung vom Frauenarzt vornehmen lassen. Diese Untersuchung ist freiwillig. Allerdings wird die Teilnahme empfohlen, da die rechtzeitige Diagnose und Behandlung die Heilungschancen bei vielen Krebserkrankungen verbessern.
Anamnese und Krankenvorgeschichte
Die gynäkologische Untersuchung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über bestehende aktuelle Beschwerden der Patientin. Dabei spricht der Arzt mit der Patientin auch über die Monatsblutung, z.B. darüber, ob diese regelmäßig erfolgt und von starken Schmerzen oder übermäßigen Blutungen begleitet ist. Handelt es sich bei einer Patientin um die erste Untersuchung in der Praxis, erfasst der Gynäkologe zudem ihre Krankenvorgeschichte und in der Familie aufgetretene Krebserkrankungen.
Untersuchung der äußeren Genitalien
Nach dem einführenden Gespräch bittet der Arzt die Patientin, den Unterkörper für die gynäkologische Untersuchung zu entkleiden und auf dem Behandlungsstuhl Platz zu nehmen. Er beginnt die Untersuchung in der Regel mit einer Begutachtung der äußeren Genitalien. Dabei kann er Veränderungen (Rötungen, Schwellungen, kleine Geschwüre u.a.), die auf eine Erkrankung im Bereich der Vulva hindeuten, feststellen.
Untersuchung der inneren Genitalien
Um die inneren Genitalien zu begutachten, führt der Arzt eine Tastuntersuchung der Scheide und des Gebärmuttermundes durch. Er kann dabei z.B. verhärtete oder verklebte Bereiche erfassen. Anschließend betrachtet er mit einem speziellen Spiegel, Spekulum genannt, die Scheide und den Muttermund am Gebärmutterhals. Aus der Scheide entnimmt er mit einem Wattestäbchen Scheidensekret, um es unter dem Mikroskop auf Infektionszeichen zu untersuchen.
PAP-Test
Für die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen führt der Arzt mithilfe einer kleinen Bürste oder eines Spatels einen Abstrich vom Gebärmuttermund und dem Gebärmutterhals durch. Dieser wird anschließend von einem Pathologen mit einem besonderen Verfahren gefärbt und mikroskopisch auf ungewöhnliche Zellveränderungen oder Entzündungszeichen untersucht. Dies erlaubt die Einstufung in unterschiedliche Befundgruppen, sogenannte PAP-Gruppen (PAP-Test nach Papanicolaou).
Pap-Gruppen
| PAP I | Gesunde Zellen | Normalbefund, nächste Untersuchung nach einem Jahr im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungr |
| PAP II | Einzelne leicht entzündete, aber nicht stark veränderte Zellen | Ursache für Zellveränderungen sind meist Infektionen; gegebenenfalls Therapie mit Antibiotika gegen Bakterien, Antimykotika gegen Pilze oder Salben gegen örtliche Entzündungen; erneute Untersuchung nach einem Jahr, bei einer Infektionstherapie nach drei Monaten |
| PAP II w | ("w" = Wiederholung) Abstriche, die für eine Beurteilung nicht ausreichen (zu wenige Zellen), oder Zellveränderungen, die sich weder als definitiv unnormal noch als normal einstufen lassen (z.B. aufgrund von Probenverunreinigungen) | Kontrolluntersuchung nach drei Monaten |
| PAP III | Unklarer Befund, Zellen sind stark entzündet oder zeigen sonstige Veränderungen, die nicht eindeutig als gut- oder bösartig eingestuft werden können | Antibiotische oder hormonelle Behandlung, kurzfristige Kontrolle nach ca. 2 Wochen; bei anhaltendem PAP III Entnahme einer Gewebeprobe und HPV-Test |
| PAP III D | Leichte bis mittelschwere Veränderungen der Schleimhautzellen, die sich als Krebsvorstufe, sog. Dysplasie, einordnen lassen | Ursache meist HPV-Infektion; Wiederholung PAP-Test in Abständen von jeweils drei Monaten; bei wiederholtem Auftreten Untersuchung einer Gewebeprobe |
| PAP IV A | Starke Zellveränderungen (Dysplasie) oder Krebs im Frühstadium (Carcinoma in situ) | Gezielte Entnahme einer Gewebeprobe unter Lupenkontrolle (Kolposkopie) und mikroskopische Untersuchung des Gewebes (Histologie); mitunter Ausschabung des Gebärmutterhalskanals (Kürettage) oder Konisation |
| PAP IV B | Starke Zellveränderungen (Dysplasie) oder Krebs im Frühstadium (Carcinoma in situ); Verdacht auf invasives (über die oberste Schleimhautschicht hinaus reichendes) Karzinom | Gezielte Entnahme einer Gewebeprobe unter Lupenkontrolle (Kolposkopie) und mikroskopische Untersuchung des Gewebes (Histologie) mit anschließender Therapie |
| PAP V | Zellen eines bösartigen, in tiefere Gewebeschichten einwachsenden (invasiven) Tumors sind nachweisbar | Gezielte Entnahme einer Gewebeprobe unter Lupenkontrolle (Kolposkopie) und mikroskopische Untersuchung des Gewebes (Histologie) mit anschließender Therapie |
Tastuntersuchung der Brust
In die gynäkologische Früherkennungsuntersuchung eingeschlossen ist ab dem 30. Lebensjahr eine Tastuntersuchung der Brust. Der Frauenarzt kann hierbei eventuelle Verhärtungen und andere knotige Veränderungen im Gewebe feststellen. Außerdem kontrolliert er, ob Lymphknoten in den Achselhöhlen angeschwollen sind. Bei Nachfrage kann der Arzt eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust geben.
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