Wichtige Notrufnummern

Notrufnummer: Schnelle Hilfe im Notfall

Unter welcher Notrufnummer erreichen Sie in Deutschland die Polizei und den Rettungsdienst? Diese Frage kann in einer Notlage Leben retten. Lesen Sie hier, wie Sie schnell und kostenfrei Hilfe herbeirufen, welche Nummern es gibt und was wichtig beim Absetzen eines Notrufs ist.

Notrufnummer 112
© Getty Images/Halfpoint Images

Kurzübersicht: Notrufnummern

Was ist ein Notruf? Unter einem Notruf sind verschiedene Telefonnummern zu verstehen, die im Notfall gewählt werden können. Sie verbinden mit der Polizei, der Feuerwehr oder dem medizinischem Rettungsdienst.

Welche Nummern gibt es? Die wichtigsten Notrufnummern in Deutschland und der EU sind die 110 und die 112. Die 110 ist der Polizeinotruf, die 112 verbindet Anrufende mit der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst.

Im Überblick:

Was ist der Notruf?

Unter einem Notruf versteht man spezielle Telefonnummern, mit denen Sie in einer Notlage schnell und kostenfrei kompetente Hilfe herbeirufen können, wie die Polizei, die Feuerwehr oder den Rettungswagen. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn ein Feuer ausbricht, ein Unfall passiert oder jemand vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert. Das speziell geschulte Personal in den Notrufzentralen fragt Sie dann am Telefon alle wichtigen Informationen ab, um den Rettungseinsatz schnell und zielgerichtet einzuleiten.

In manchen Fällen wird der Ersthelfende während der Notfallsituation auch telefonisch begleitet, um notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen sachgemäß durchzuführen.

Grundsätzlich gilt für den Notruf: Wählen Sie die Notrufnummer nur in echten Notsituationen, damit der Notruf für die verfügbar ist, die ihn am dringendsten benötigen.

Welche Notrufnummern gibt es in Deutschland?

Die zwei wichtigsten Notfallnummern in Deutschland sind:

  • Polizei: 110

  • Rettungsdienst und Feuerwehr: 112

Beide Telefonnummern sind bundesweit einheitlich und funktionieren aus dem Festnetz sowie per Handy ohne Vorwahl. Anrufende werden mit der örtlich zuständigen Leitstelle verbunden.

Die Polizei-Notrufnummer 110 wählen Sie,

  • wenn Sie sich bedroht fühlen,
  • eine Gewalt- oder Straftat beobachten oder
  • dieser ausgesetzt sind.

Auch wenn Sie beobachten, dass andere Menschen in einer Gefahrensituation sind, können Sie die Polizei verständigen. Ebenso können Sie die 110 wählen, wenn Sie eine Gefahr nur vermuten.

Mit der Notrufnummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst, die Bergrettung oder die Feuerwehr bei Unfällen, Bränden oder wenn sich eine Person in einer lebensbedrohlichen Situation befinden wie zum Beispiel bei:

  • Bewusstlosigkeit oder schwerer Atemnot
  • starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden
  • schwere Verletzungen oder schwere Verbrennungen
  • Vergiftungen
  • Ertrinkungsunfälle
  • Stromunfälle
  • Suizidversuche
  • akute und anhaltende Krampfanfälle
  • akute und anhaltende sehr starke Schmerzzustände
  • plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft

Notrufnummer 112 – europaweit erreichbar

Auch im europäischen Ausland können Sie im Notfall jederzeit schnell einen Notruf absetzen. Der Euronotruf 112 ist kostenfrei von jedem Festnetz- und Mobiltelefon in der gesamten EU erreichbar. Mit einem Anruf bei dieser Nummer erreichen Sie direkt die Notrufdienste der örtlichen Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr.

Selbst außerhalb der EU ist die 112 in vielen Ländern als internationale Notrufnummer anerkannt. In der Regel ist sie parallel zu den im jeweiligen Land geltenden Notrufnummern erreichbar.

Notruf richtig absetzen: Diese Angaben sind wichtig

Sind Sie oder andere Personen in einer Notsituation, gilt es Ruhe zu bewahren, damit Sie den Notfall am Telefon klar und deutlich beschreiben können.

Schildern Sie zunächst, wo Sie sich befinden: Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Notfallort wie Ort, Straße, Hausnummer, Gebäude, Zufahrtswege sowie weitere relevante Ortsangaben. Wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, dann versuchen Sie Ihren Standort zu beschreiben. Nur wenn Sie den Notfallort benennen können, ist die Leitstelle in der Lage, Ihnen Hilfe zu schicken.

Im Anschluss werden weitere Informationen zur Notsituation erfragt. Das geschulte Personal in den Notrufzentralen wird dabei durch das Gespräch führen und folgende Fragen klären:

  • Was ist genau geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen oder Schäden gibt es?

Danach warten Sie auf weitere Rückfragen. Erst wenn alle wichtigen Informationen vorliegen und die Leitstelle das Gespräch beendet, kann aufgelegt werden.

Gegebenenfalls besteht auch eine Notsituation, in der Sie direkt erste Hilfe leisten müssen. In so einem Fall gibt die Leitstelle Ihnen so lange telefonische Anleitung und Unterstützung, bis die Rettungskräfte vor Ort eintreffen.

Welche weiteren wichtigen Notrufnummern gibt es?

Neben der 110 und der 112 gibt es weitere wichtige Telefonnummern, die jedoch nicht für lebensbedrohliche Notsituationen gedacht sind. Auch diese sind in der Regel bundesweit ohne Vorwahl und kostenfrei aus dem Fest- und Mobilfunknetz erreichbar. Dazu zählen:

  • 116 117: Unter dieser Rufnummer erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst bei dringenden medizinischen Notfällen, wenn Arztpraxen geschlossen sind und keine Lebensgefahr besteht – zum Beispiel bei einer Grippe mit hohem Fieber, starken Schmerzen oder heftigem Nasenbluten. Der Bereitschaftsdienst berät über das weitere Vorgehen und nennt Bereitschaftspraxen in der Nähe, die geöffnet sind. In besonders dringenden Fällen, beispielsweise wenn eine Person zu krank und nicht transportfähig ist, kann der Bereitschaftsdienst eine*n Ärztin*Arzt nach Hause schicken.

  • 116 111: Für Kinder und Jugendliche gibt es eine zusätzliche Rettungs-Hotline. Sie unterstützt junge Menschen, die etwa eine angehörige Person pflegen.

  • 0800 00 22 8 33: Über die Telefonnummer des Apotheken-Notdienstes erfahren Sie, welche nächstgelegene Apotheke Notdienst hat.

  • 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123: Die Telefonseelsorge ist eine hilfreiche Anlaufstelle bei psychischen Krisen und Notsituationen und rund um die Uhr telefonisch erreichbar.

  • 19222: Ist ein Krankentransport erforderlich, kann dieser unter der 19222 bestellt werden. Hierbei ist jedoch eine örtliche Vorwahl notwendig.

Bei Vergiftungen bieten die Giftnotrufzentralen der Bundesländer telefonische Notfallberatung. Der Giftnotruf hat keine bundesweit gültige Telefonnummer. Die Notrufnummer der Giftzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Besteht eine lebensbedrohliche Situation, rufen Sie stattdessen den Notruf 112 an.

Notruf für Menschen mit Einschränkungen

Gehörlose Menschen oder Personen mit einer Sprachbehinderung haben die Möglichkeit, einen Notruf per Fax an die Leitstelle der Polizei oder dem Rettungsdienst beziehungsweise die Feuerwehr zu senden. Dies ist unter den bundesweit gültigen Nummern 110 (Polizei) und 112 (Rettungsdienst und Feuerwehr) möglich. Für Betroffene gibt es entsprechende Fax-Vordrucke, auf denen sie Name, Anschrift und die eigene Fax-Nummer für Rückfragen eintragen. Anhand von Symbolen können sie auf der Vorlage schnell und einfach ankreuzen, um welchen Notfall es sich handelt.

Eine bundeseinheitliche Nummer für eine Notruf-SMS gibt es hingegen nicht. Häufig ist ein Notruf per SMS dennoch für Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung möglich, wenn die örtlichen Leitstellen diesen Service anbieten und spezielle Nummern dafür zur Verfügung stellen. Wer die örtliche SMS-Nummer für den Notruf benötigt, sollte sich bei seiner Stadt oder seiner Kommune erkundigen.

Ausführliche Erklärungen sind bei einem Notruf per Fax oder SMS nicht notwendig. Die wichtigsten Angaben sind:

  • Name
  • Adresse
  • Grund des Notrufs
  • Hinweis auf Behinderung

Eine weitere Möglichkeit, einen Notruf abzusetzen, sind sogenannte Tess Relay-Dienste. Diese Dienste helfen Personen mit Hör- und Sprachbehinderungen einen Notruf abzusetzen. Dafür rufen Betroffene den Tess Relay-Dienst mithilfe eines PCs, Smartphones oder Tablets an und werden mit einem*einer Gebärdensprachdolmetscher*in verbunden. Diese kontaktieren die Notrufzentrale und helfen dabei, die Informationen wie den Ort und die Art des Notfalls klar und präzise zu übermitteln. Bis zum Ende des Gesprächs bleibt der*die Dolmetscher*in in der Leitung, um bei Bedarf weiter zu übersetzen.

Notruf-Missbrauch ist strafbar

Der Notruf sollte nur in einer echten Not- oder Gefahrensituation gewählt werden. Der wissentliche und absichtliche Missbrauch des Notrufs stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von einem Jahr geahndet werden. Wird der Notruf leichtfertig oder absichtlich für nicht-dringende Zwecke genutzt, kann dies zu Verzögerungen bei der Versorgung von tatsächlichen Notfällen führen und Menschenleben gefährden. Daher sind gesetzliche Strafen vorgesehen, um den Missbrauch des Notrufs zu verhindern und die Wirksamkeit des Notrufsystems zu gewährleisten.

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