Deutscher Ethikrat
Intersexualität ist Teil der gesellschaftlichen Vielfalt
Im Auftrag der Bundesregierung hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen erarbeitet. Ihre zentrale Botschaft: Mehr Toleranz und Sensibilität sind nötig. Schwerwiegende Entscheidungen sollten grundsätzlich von den Betroffenen selbst getroffen werden.
Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, die sich anhand ihrer Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen lassen. Da manche Betroffene den Begriff der Intersexualität ablehnen, hat sich in Fachkreisen alternativ der Begriff von Menschen mit Besonderheiten der geschlechtlichen Entwicklung, abgeleitet vom englischen „differences of sex development“ (DSD) eingebürgert.
Schutz bei voreiligen operativen Eingriffen
Im Auftrag der Bundesregierung hat sich nun der Deutsche Ethikrat mit der Situation von intersexueller Personen beschäftigt und eine Stellungnahme verabschiedet. In dieser wird darauf hingewiesen, dass Menschen mit DSD als Teil der gesellschaftlichen Vielfalt besonderen Respekt und Unterstützung verdienen. Die Empfehlungen des Rates drehen sich daher um den Schutz der Betroffenen vor gesellschaftlicher Diskriminierung, aber auch vor ungerechtfertigten oder vorschnellen medizinischen Eingriffen. Zum Beispiel chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsorganen von Menschen mit Besonderheiten der geschlechtlichen Entwicklung und insbesondere bei Kleinkindern, die noch nicht selbst entscheiden können.
Das Problem: Die bei intersexuellen Menschen vorgenommenen medizinischen Eingriffe zur Zuordnung eines eindeutigen Geschlechts, wie der operative „Aufbau“ von unvollständig angelegten Geschlechtsorganen oder die Umwandlung von abweichend zum gewollten bzw. empfundenen Geschlecht angelegten Genitalien, stellen Eingriffe in fundamentale Rechte des davon betroffenen Menschen dar. Zu nennen sind hier unter anderem: das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität und das Recht auf eine offene Zukunft. Der Ethikrat betont daher in seinen Empfehlungen, dass Entscheidungen – wenn irgend möglich - nur von den Betroffenen selbst getroffen werden sollten. Sind diese noch nicht selbst entscheidungsfähig, wie es beispielsweise bei kleinen Kindern der Fall ist, sollten Maßnahmen auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen es um die Abwendung einer konkreten Gefahr für die körperliche Gesundheit oder das Leben der Betroffenen geht. In allen anderen Fällen sollten operative Korrekturen auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem die Betroffenen selbst (mit)entscheiden können.
Spezielle Kompetenzzentren für intersexuelle Personen
Um die Schwere der Eingriffe zu differenzieren, führt der Ethikrat in seiner Stellungnahme zudem die Unterscheidung zwischen „geschlechtsvereindeutigenden“ und „geschlechtszuordnenden“ Eingriffen ein. Erstere bezeichnen die Korrekturen einer möglicherweise gesundheitsschädlichen Fehlfunktion oder die Angleichung des äußeren Erscheinungsbildes an das genetisch feststehende Geschlecht. Letztere dagegen kommen für Personen infrage, bei denen das Geschlecht unbestimmbar ist.
Um die Qualität der medizinischen Behandlung zu sichern, empfiehlt der Ethikrat die ausschließliche Behandlung von Personen mit DSD in speziell dafür qualifizierten Kompetenzzentren. Darüber hinaus sollte für Menschen, die durch frühere Behandlungen geschädigt wurden, die nicht mehr dem heute aktuellen Stand von Wissen und Technik zugerechnet werden können und vielleicht auf diskriminierenden gesellschaftlichen Vorstellungen beruhten, ein Hilfsfond eingerichtet werden. Auch die Gründung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen wird angeregt.
Kategorie "anders" sollte eingeführt werden
Auf gesellschaftspolitischer Ebene prangert die Stellungnahme vor allem die derzeit noch gängige Praxis an, dass Menschen, die sich weder dem Geschlecht „männlich“ noch „weiblich“ zuordnen können oder wollen, gezwungen werden, sich im Personenstandsregister in eine dieser Kategorien einzuordnen. Hier, so der Ethikrat, liege ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vor. Der Lösungsvorschlag: Auch die Kategorie „anders“ sollte im Personenstandsregister wählbar sein. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber prüfen, ob eine solche Eintragung überhaupt notwendig ist.
Mehrheitlich regte der Ethikrat in seiner Stellungnahme zudem an, Menschen ohne oder mit uneindeutiger Geschlechtszuordnung eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu ermöglichen. Ein Teil des Rats geht hier sogar noch einen Schritt weiter und plädiert für die Möglichkeit der regulären Eheschließung.
-
WechseljahreErhöhen?17.06.2013 | 23:01 Uhr von TanteTilda
Guten Abend an alle, ich hätte mal eine Frage, bezüglich der HET-Dosierung. Ich nehme... mehr...
-
BluthochdruckMuss ich mit diesen Blutdruckwerten zum Arzt?17.06.2013 | 21:49 Uhr von glitzerd
Halli Hallo Ich bin 25 Jahre alt, messe jetzt seit ca. 2 Wochen morgens und abends... mehr...
-
BabyernährungSonnenschutz17.06.2013 | 21:37 Uhr von Mangobäumchen
Liebe Lucia, Jetzt bei der Hitze noch eine dringende Frage: 1. Ich nehme momentan eine... mehr...
Weiterführende Artikel
Die Angst vor der Vogelgrippe wächst
Das neue Virus H7N9 hat bereits 20 Tote gefordert, 102 Menschen sind erkrankt. Experten sehen die... mehr...
Was Parkinson-Patienten hilft
Ob Tabletten oder Hirnschrittmacher: Parkinson ist unheilbar, doch die Erkrankung lässt sich... mehr...








