Ungewollt kinderlos
Zuschüsse für künstliche Befruchtung
Ab 2012 will die Regierungskoalition ungewollt kinderlosen Paaren bei der Finanzierung einer künstlichen Befruchtung mit Zuschüssen unter die Arme greifen.
Kinderlosen Paaren den Weg zum Wunschkind ebnen - das hat sich die Regierungskoalition auf die Fahnen geschrieben. Dafür will Schwarz-Gelb sieben Millionen Euro zur Verfügung stellen, kündigte die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Miriam Gruss an. "Kinderwünsche dürfen nicht am Geld scheitern", erklärte die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Kassen zahlen nur noch die Hälfte der Kosten
Seit 2004 übernehmen die Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung, sofern das ungewollt kinderlose Paar verheiratet, der Mann zwischen 25 und 50 und die Frau zwischen 25 und 40 Jahre Jahre alt ist. Geförderte Behandlungen sind dabei die IN-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Zuvor waren vier Versuche komplett von den Kassen bezahlt worden. Nach 2004 ging die Zahl der künstlichen Befruchtungen um rund 50 Prozent zurück. Laut IVF-Zentrum Dresden/Praxisklinik Dr. Held belaufen sich die Kosten für eine IVF-Behandlung auf rund 3200 Euro, für ein auf etwa 3600 Euro. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil von 1600 bis 1800 Euro pro Versuch. Offenbar zu viel für viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, zumal oft mehrere Behandlungen nötig sind, bis sich Erfolg einstellt.
Sachsen bezuschusst künstliche Befruchtung seit 2009
Im März 2009 hat Sachsen als bis dahin einziges Bundesland begonnen, ungewollt kinderlose Paare mit Zuschüssen zu den Kosten einer künstlichen Befruchtung zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Paare die Kriterien für die anteilige Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse erfüllen, ihren Wohnsitz in Sachsen haben und sich in Behandlung in einer Einrichtung in dem Freistaat begeben.
In diesem Fall übernimmt das Land für den zweiten und dritten Versuch mit einem IVF-Verfahren maximal 800 Euro des Eigenanteils, für das etwas teurere ISCI-Verfahren maximal 900 Euro. Beim vierten Versuch, für den es von der gesetzlichen Krankenversicherung auch keine anteilige Kostenübernahme mehr gibt, liegt die Unterstützung aus Landesmittel bei 1600 Euro für die IVF-Behandlung beziehungsweise 1800 für das ISCI-Verfahren.
Das Angebot der Landesregierung wird gut angenommen. Angaben des sächsischen Sozialministeriums zufolge ist die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Sachsen nach Einführung der Zuschüsse 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent gestiegen. Bis Mitte vergangenen Jahres kamen insgesamt 112 "Förderbabys" zur Welt. Die sächsische Landestregierung wertet ihr Förderprogramm denn auch als Erfolgsmodell. 500.000 Euro hat sie dafür im Jahr 2009 bereitgestellt, 2010 waren es 770.000 Euro.
Im Juli 2010 folgte Sachsen-Anhalt dem Beispiel Sachsens und führte eine Förderung nach gleichem Muster ein mit dem Unterschied, dass auch unverheiratete Paare die Zuschüsse in Anspruch nehmen können. Je 250.000 Euro wurden dafür im Haushalt des Bundeslandes für 2010 und 2011 vorgesehen.
Förderung in Sachsen und Sachsen-Anhalt als Vorbild?
Laut Gruss könnten die Finanzierungmodelle der beiden Bundesländer Vorlage für eine bundesweite Förderung werden. Das Ministerium sei nun aufgerufen, ein entsprechendes Konzept vorzulegen, damit die Mittel freigegeben werden können.
Darauf müssen Paare mit Wohnsitz in Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht warten. Genauere Information zum Förderprogramm in ihrem Bundesland bietet ihnen das Faltblatt "Förderung von Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung (assistierte Reproduktion)", das zum Download auf der offiziellen Website des Freistaats Sachsen bereit steht, beziehungsweise auf der Website des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Familie und Soziales.
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