Rehabilitation: Leistungen und Maßnahmen
Während einer Rehabilitation (oder "Reha") werden alle notwendigen Maßnahmen zur Wiedererlangung und Sicherung bestmöglicher körperlicher und geistiger Fähigkeiten durchgeführt. Im Anschluss sollen Patienten in der Lage sein, ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben selbstständig wieder einzunehmen, und auch langfristig lernen, mit der chronischen Erkrankung zu leben.
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Die Versicherungsträger haben in der Regel mit bestimmten Rehakliniken Behandlungsverträge geschlossen. Patienten, die eine Maßnahme zur Rehabilitation beginnen wollen, werden entsprechend des Krankheitsbildes an kooperierende Kliniken vermittelt. Die Kosten übernimmt der Träger (z. B. BfA oder Krankenkasse). Patienten müssen für maximal 28 Tage eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Der grundsätzliche Anspruch und Leistungen der Rehabilitation sind im SGB IX geregelt: „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Die Rehabilitation setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z. B.
- Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Physikalische Therapie
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B.
- Berufsvorbereitung
- Aus- und Weiterbildung
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung des Arbeitsplatzes
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, z. B.
- Heilpädagogische Förderung
- Hilfen zur angemessenen Schulbildung
- Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, z. B.
- Krankengeld
- Übergangsgeld
- Haushalts- und Betriebshilfe
- Rehabilitationssport
Kriterien der Rehabilitationsbedürftigkeit bei Psoriasis-Patienten
- Rehabilitationsbedürftigkeit liegt vor, in Abhängigkeit von individuellen Faktoren sowie beruflichen und sozialen Umständen,
- Bei chronisch rezidivierenden Verlaufsformen mit nur kürzeren symptomfreien Intervallen
- Bei Ausdehnung über eine größere Körperoberfläche und/oder Lokalisation im sichtbaren Körperbereich
- Wenn ein therapeutischer Effekt oder die Optimierung der Behandlung mit dem Ziel der möglichst vollständigen Rückbildung nur mit Mitteln der Rehabilitation zu erreichen ist:
- Eine Zusatzerkrankung (Komorbidität) dies erfordert.
- Risikofaktoren vorliegen, die intensive Maßnahmen (z. B. Schulungen) erfordern.
- Im Anschluss an schwere akutstationäre Behandlung (z. B. Erythrodermie
- Signifikante Therapieprobleme bestehen (z. B. Nicht-Ansprechen auf übliche Therapeutika).
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