Nachteilsausgleich erhalten

Schwerbehindertenausweis: Anspruch, Vorteile und Antrag

Der Schwerbehindertenausweis macht den Weg für Hilfen und Leistungen frei. Doch wann wird der Behindertenausweis ausgestellt, wie lässt er sich beantragen und was bringt er eigentlich genau?

Schwerbehindertenausweise: Welche Vorteile bringt er und wie wird er beantragt?
© Getty Images/Orbon Alija

Artikelinhalte im Überblick:

Krankheiten erkennen: Warnsignale verstehen und gesund bleiben

Was ist der Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis ist die amtliche Anerkennung einer schweren Behinderung. Anspruch auf den Behindertenausweis haben Personen, die in Deutschland wohnen oder arbeiten und bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Durch den Nachweis ist die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen möglich. Sie werden auch als "Nachteilsausgleich" bezeichnet und sollen ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Schwerbehindertenausweis selbst ist kostenlos.

Anspruch: Wer bekommt den Schwerbehindertenausweis?

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird vom zuständigen Versorgungsamt festgestellt. Dazu wird der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Dieser Grad gibt an, welche geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Auswirkungen eine Behinderung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hat.

Die Beurteilung der Gutachter*innen vom Versorgungsamt stützt sich auf die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung beschrieben werden. Die Verordnung umfasst verschiedene Krankheitsbilder und ihre Ausprägungen mit dem passenden Grad der Behinderung.

Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Wer einen niedrigeren Grad der Behinderung hat, kann sich gegebenenfalls gleichstellen lassen und trotzdem einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Grad der Behinderung mindestens 30 beträgt und man aufgrund seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder behalten kann.

In der Allgemeinheit wird häufig angenommen, dass der Grad der Behinderung eine Prozentangabe sei, dies ist jedoch nicht der Fall. Einige Beispiele aus der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV):

  • Hirnschäden mit einer schweren Leistungsbeeinträchtigung werden mit einem Grad der Behinderung von 70 bis 100 angegeben.

  • Bi tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie zum Beispiel Autismus beträgt der Grad der Behinderung 80 bis 100, wenn im individuellen Fall schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten bestehen.

  • Eine Muskelschwäche mit mittelgradigen Auswirkungen hat einen Grad der Behinderung von 50 bis 80.

Liegen mehrere Erkrankungen vor, wird der Grad der Behinderung nicht einfach addiert, sondern die Auswirkungen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet. Daher gestaltet es sich als schwierig, den Grad der Behinderung vor der Antragsstellung anhand der GdB-Tabelle selbst zu bestimmen.

Wichtig: Viele Menschen, die an chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma oder Diabetes leiden, wissen nicht, dass auch sie je nach Auswirkungen der Erkrankung Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben könnten. Es empfiehlt sich eine persönliche Beratung bei dem*der Hausarzt*Hausärztin.

Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?

Der Schwerbehindertenausweis ist eine Plastikkarte im Format einer Scheckkarte. Je nach Berechtigung ist die Farbe grün oder grün-orange: Eine Färbung in grün-orange bedeutet, dass eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr möglich ist. Folgende Angaben sind auf dem Schwerbehindertenausweis ausgezeichnet:

Vorderseite des Schwerbehindertenausweises:

  • Name
  • Lichtbild
  • Geschäftszeichen des Versorgungsamts
  • Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (ist dies der Fall, enthält der Ausweis den Großbuchstaben "B")
  • bis wann gültig
  • Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache
  • ggf. Kennzeichnung in Braille-Schrift (Schriftsystem für blinde Menschen)

Rückseite des Schwerbehindertenausweises:

  • Merkzeichen
  • Grad der Behinderung
  • Name und Geburtsdatum
  • Ausstellungsbehörde und Geschäftszeichen
  • ab wann gültig
  • ggf. sonstige Eintragungen

Was bedeuten die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis?

Welche Ansprüche für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis bestehen, ist nicht nur abhängig vom Grad der Behinderung, sondern auch von den Merkzeichen. Dabei handelt es sich um Merkmale für bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen. Welche Merkzeichen auf den individuellen Fall zutreffen, wird bei der Antragstellung überprüft. Folgende Merkzeichen gibt es:

G = Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt

aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung

H = Hilflos

Bl = Blind

Gl = Gehörlos

B = Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson

RF = Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich

1. Kl = Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

TBl = Taubblind

Durch politische Reformen hat sich bei der Benutzung des Schwerbehindertenausweises in den letzten Jahren viel getan. Das Merkzeichen "aG" liegt zum Beispiel nicht mehr nur bei orthopädischen Einschränkungen vor, sondern auch dann, wenn innere Erkrankungen zu Gehbeeinträchtigungen führen. Es lohnt sich daher, sich für seinen individuellen Fall genau zu informieren. Hilfe bieten hier zum Beispiel die Sozialverbände – etwa der Sozialverband VdK Deutschland e.V. oder der Sozialverband Deutschland e.V.

Welche Vorteile bietet der Schwerbehindertenausweis?

Schwerbehinderte Menschen müssen in ihrem Alltag zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Mehraufwand bewältigen. Um diese Nachteile auszugleichen, können sie durch den amtlichen Nachweis ihrer Behinderung bestimmte Leistungen erhalten.

Folgende Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel möglich:

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt"): Hierzu wird zusätzlich ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke benötigt. Diese Wertmarke ist nur für bestimmte Merkzeichen komplett kostenlos, ansonsten wird ein Eigenanteil berechnet. Bei einem entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis ist die Mitnahme einer Begleitperson kostenlos.

  • Vergünstigungen im Fernverkehr: Die Deutsche Bahn bietet zum Beispiel besondere Tarife für die BahnCard an.

  • Parkerleichterungen: Dazu zählt zum Beispiel die Benutzung von Behindertenparkplätzen oder die Erlaubnis an bestimmten Stellen zu parken, an denen das Parken sonst nicht gestattet ist. Hierfür muss zusätzlich ein spezieller Parkausweis beantragt werden.

  • Ermäßigter Eintritt: In vielen Kunst- und Kultureinrichtungen oder bei Veranstaltungen können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen erhalten.

  • Steuerliche Erleichterungen: Diese umfassen zum Beispiel pauschale Freibeträge bei der Einkommensteuer oder Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer.

  • Rundfunkbeitragsermäßigung: Blinde oder hörgeschädigte Menschen können eine Ermäßigung der Rundfunkbeiträge beantragen. Auch eine komplette Befreiung von der Beitragspflicht ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

  • Besonderer Schutz in der Arbeitswelt: Dazu zählen zum Beispiel Kündigungsschutz und zusätzliche Urlaubstage.

Schwerbehindertenausweis beantragen – wie geht das?

Jede Person kann selbst entscheiden, ob sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen und nutzen möchte. Wer von den Vorteilen profitieren will, muss den Grad der Behinderung feststellen lassen und einen Antrag für den Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt einreichen.

Wie lange ist ein Schwerbehindertenausweis gültig?

In der Regel beträgt die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises höchstens fünf Jahre. Etwa drei Monate vor dem Ablaufdatum sollte eine Verlängerung beantragt werden. Es gibt auch Fälle, in denen der Behindertenausweis unbefristet ausgestellt wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Änderung von Art und Schwere der Behinderung nicht zu erwarten ist.

Hat sich der Gesundheitszustand verändert, kann der Grad der Behinderung neu bewertet und der Schwerbehindertenausweis daraufhin angepasst werden.

Gilt der Schwerbehindertenausweis im Ausland?

Der Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland. Das bedeutet: Vorteile des Behindertenausweises wie die Vergünstigungen im Nahverkehr können nicht automatisch auch im Ausland genutzt werden. Auf der Vorderseite des Ausweises ist aber ein Vermerk in englischer Sprache aufgedruckt, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Möglicherweise können dadurch spezielle Regelungen – wie zum Beispiel ermäßigter Eintritt – auch im Ausland vor Ort wahrgenommen werden.

Da es in den Mitgliedstaaten der EU bisher keine gegenseitige Anerkennung der Schwerbehindertenausweise gibt, soll künftig ein EU-Behindertenausweis eingeführt werden.

Multiple Sklerose: 10 Symptome, die bei MS auftreten können
Meistgeklickt zum Thema
K.o.-Tropfen: Symptome und wie vor Liquid Ecstasy im Glas schützen?
Sicherheit beim Feiern

Plötzliche Wahrnehmungsstörungen oder sogar Bewusstlosigkeit: Warum K.o.-Tropfen so gefährlich sind! → Weiterlesen

Cloud 9 – die Zombiedroge aus dem Labor
Designerdroge

Sie soll euphorisieren, doch unter dem Einfluss der Designerdroge werden Menschen extrem aggressiv. → Weiterlesen

Dornfingerspinne: So giftig ist ihr Biss
Deutschlands giftigste Spinne

Klein und giftig, so der kurze Steckbrief der Dornfingerspinne. Wie gefährlich sie ist und was sollte man im Fall eines Bisses sofort tun? → Weiterlesen

Haben Sie eine Frage?

Sie möchten Informationen zu bestimmten Krankheitssymptomen oder wollen medizinischen Rat? Hier können Sie Ihre Fragen an unsere Experten oder andere Lifeline-Nutzer stellen!

Beratender Experte
Frau Lucia Cremer

Kinderkrankenschwester

Artikel zum Thema
Experten-Foren

Mit Medizinern und anderen Experten online diskutieren.

Forum wählen
Stichwortsuche in den Fragen und Antworten unserer Community

Durchstöbern Sie anhand der für Sie interessanten Begriffe die Beiträge und Foren in der Lifeline-Community.

Aktuelle Fragen aus der Community
  • Expertenrat Verhütung
    Kupferspirale Wechselwirkung
    gestern, 08:02 Uhr

    Guten Morgen,  ich habe seit Februar 2023 eine Kupferspirale. ich habe jetzt gelesen, dass...  mehr...

  • Expertenrat Depression - Burnout - Stres...
    Depression Charakteristika
    14.03.2024 | 17:09 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, ist es für Depressionen üblich, sich schelcht zu fühlen und...  mehr...

  • Expertenrat Kinderwunsch
    Zyste geht nicht weg
    13.03.2024 | 14:22 Uhr

    Guten Tag, wir hatten im September 2023 eine ICSI die vor der Punktion wegen zu wenig...  mehr...

Newsletter-Leser wissen mehr über Gesundheit

Aktuelle Themen rund um Ihre Gesundheit kostenlos per Mail.

Abonnieren

Zum Seitenanfang

afgis-Qualitätslogo mit Ablauf 2024/05: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über FUNKE Digital GmbH und sein/ihr Internet-Angebot: https://www.lifeline.de/

Unser Angebot erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheitsinformationen im Internet.

Sie haben Lifeline zum Top-Gesundheitsportal gewählt

Sie haben Lifeline zum Top-Gesundheitsportal gewählt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.