Apfelsaft, Tütensuppe oder Schoko-Eis: Alles ohne Alkohol, richtig? Nicht unbedingt: Viele Lebensmittel, in denen man das nie vermuten würde, enthalten Alkohol. Bei vielen Produkten entsteht er durch natürliche Gärung und gilt auch für Schwangere und Kinder als unbedenklich. Anderen Lebensmitteln wiederum wird Alkohol zugesetzt. Als Zutat muss er auf dem Etikett angegeben werden. Als Trägerstoff, etwa für Aromen, brauchen ihn Hersteller allerdings nicht aufzuführen. Wer vollständig auf Alkohol verzichten möchte oder sollte – zum Beispiel trockene Alkoholiker – sollte bei folgenden Produkten aufpassen.
Vorsicht! Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

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Wirklich ohne Alkohol?
Geringe Mengen Alkohol in Lebensmitteln gelten als gesundheitlich unbedenklich und machen auch nicht betrunken. Wer trotzdem verzichten will, sollte bei einigen Produkten genauer hinsehen oder Verkäufer fragen – zum Beispiel in der Eisdiele.
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Schokoladen-Eis
Bei Sorten wie Tiramisu, Malaga oder Rumkrokant liegt es auf der Hand, dass Alkohol enthalten ist. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch Schokoladen-Eis mit Alkohol hergestellt worden sein kann.
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Cremetörtchen und -schnitten
In Minitörtchen und Kuchenriegeln befinden sich ebenfalls häufig kleine Mengen Alkohol.
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Schokoriegel
Auch in Schokoriegeln kann sich Alkohol verstecken.
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Konfitüren
Bei Zwetschgen-, Sauerkirsch- und Marillenkonfitüre hilft ein Blick aufs Etikett weiter: Wurden Rum oder Kirschwasser als Zutat verwendet?
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Rote Grütze
Traditionell wird Rote Grütze mit Wein hergestellt. Ist das der Fall, muss das auf der Produktverpackung aufgeführt sein.
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Fertigsuppen
Auch in Fertigsuppen kann sich Alkohol verstecken, zum Beispiel Weißwein.
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Fertigsoßen
Braten- oder Salatsoßen aus dem Supermarkt werden oft mit Alkohol, zum Beispiel Sherry, hergestellt.
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Rotkraut
Bei der Herstellung von Rotkraut wird Essig verwendet, wodurch es zu geringen Spuren von Alkohol im fertigen Produkt kommen kann.
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Kuchen
Auch Kuchen kann Alkohol enthalten. Bei der abgepackten Variante ist das oft auf der Verpackung angegeben. Bei loser Ware in der Bäckerei sollte man bei den Verkäufern nachfragen.
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Sauerkraut
Milchsäuregärung ist ein bewährtes Mittel zur Haltbarmachung von Gemüse. Im Falle von Sauerkraut werden Kohlenhydrate im Weißkohl von Bakterien in Milchsäure und Alkohol aufgespalten. Beim Weinsauerkraut wird zusätzlich etwas Wein beigegeben. Ein Großteil des Alkohols verflüchtigt sich beim Erhitzen, sodass der endgültige Alkoholgehalt mit dem von Fruchtsäften vergleichbar ist.
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Alkoholfreies Bier
Getränke, die unter 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten, dürfen als alkoholfrei deklariert werden. Manche alkoholfreien Biere sind tatsächlich komplett ohne Alkohol.
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Fruchtsäfte wie Apfelsaft
Durch natürliche Gärung enthalten auch Fruchtsäfte wie Apfelsaft Alkohol. Bis zu 0,38 % sind hier erlaubt.
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Traubensaft
Eine Ausnahme bildet Traubensaft: Ein Alkoholgehalt von bis zu einem Volumenprozent ist im gesetzlichen Rahmen. Vorsicht: Lässt man Fruchtsäfte offen und ungekühlt stehen, können sie weitergären.
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Malzbier/Malztrunk
Malztrunk und Malzbier (dem im Gegensatz zum Malztrunk kein Zucker zugesetzt werden darf) werden ohne alkoholische Gärung hergestellt. Da sie trotzdem geringe Mengen Alkohol aufweisen können, wird der Gehalt wie bei alkoholfreien Bieren mit unter 0,5 % angegeben.
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Brot
Auch im Brot entsteht Alkohol auf natürliche Weise durch den Gärprozess, indem Hefepilze Zucker unter anderem in Alkohol und Kohlendioxid verwandeln.
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Kefir
Ein Pilz baut den Milchzucker im Kefir zu geringen Mengen Alkohol ab.
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Kombucha
Ähnlich läuft es beim Kombucha ab: Gesüßter Tee wird fermentiert. Dabei wandelt der Kombucha-Pilz den Zucker in Alkohol um. Auch hier sind die Mengen jedoch meist zu gering, um das Getränk offiziell als alkoholhaltig einzustufen.
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Unvergorene Gemüsesäfte
Gemüsesäfte dürfen nicht mehr als drei Gramm Alkohol pro Liter enthalten, was umgerechnet unter 0,5 Volumenprozent entspricht.
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