Arbeitsplatz ist oft zu klein und dunkel
Mindestanforderungen ans Büro: 1,5 qm, 500 Lux
17 Millionen Bundesbürger verbringen ihren Arbeitstag und damit einen beachtlichen Anteil ihrer Zeit im wachen Zustand im Büro. Deshalb lohnt es sich durchaus, der Gestaltung des Arbeitsplatzes Aufmerksamkeit zu widmen. Ob den Schreibtisch ein Gummibaum oder das Foto der Familie zieren sollt, hängt von den individuellen Vorlieben ab. Gewisse Standards sollte ein Arbeitsraum jedoch auf alle Fälle erfüllen.
Regeln, Verordnungen und Leitfäden, welche Mindestkriterien Arbeitsplätze im Büro erfüllen sollten, geben die Berufsgenossenschaften vor. So muss jeder Arbeitsplatz eine Fläche von mindestens 160 mal 80 cm haben. Dabei sollten jedem Mitarbeiter mindestens 1,50 m2 zur Verfügung stehen, so dass man mit dem Bürostuhl mal etwas vor- und zurückfahren kann, ohne gleich anzuecken. Zudem sollte der Durchgang zum Schreibtisch mindestens 60 cm breit sein.
Über die Mindestfläche von Arbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Wie groß ein Raum sein muss, schreibt das Arbeitsstättenrecht nicht konkret vor. Laut der Empfehlung der "Berufsgenossenschaftlichen Informationen 650" (BGI 650) – einem Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sollten Arbeitsräume nicht weniger als acht bis zehn Quadratmeter haben.
Dass Licht unsere Stimmung und unser Wohlbefinden enorm beeinflussen kann, wird uns spätestens an grauen, verregneten Novembertagen klar. So ist schummriges Licht im Büro nicht angebracht! 500 Lux müssen die Lampen am Arbeitsplatz mindestens bieten.
Steht ein Drucker im Büro, sollten die Mitarbeiter an den umliegenden Plätzen nicht durch die Geräteabluft beeinträchtigt werden. Kopierer sollten in Büros, die kleiner als zehn Quadratmeter sind, vor allem wegen der beachtlichen Feinstaubbelastung gar nicht stehen.
Zu heiß? Zu kalt? – die Temperatur am Arbeitsplatz
Will einer der Kollegen/Innen die Fenster öffnen, während andere mit klammen Fingern am PC sitzen, sollte man sich auf ein Mittelmaß einigen. Vielleicht dient es dem "Bürofrieden" und dem Seelenfrieden, wenn das Team gemeinsam gewisse Regeln vereinbart - beispielsweise einmal pro Stunde einige Minuten lang zu lüften. Denn dann erspart man sich ständig neu aufflammende Diskussionen und Stimmungskiller.
Richtlinien für die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sehen folgendes vor:
Bei überwiegend sitzender Tätigkeit ebenso wie in Verkaufsräumen muss die Raumtemperatur mindestens 19 Grad Celsius betragen, in Büroräumen ist eine Temperatur von 20 Grad erforderlich. Für Beschäftigte mit nicht-sitzenden Arbeiten ist eine Temperatur von mindestens 17 Grad angebracht. In Räumen, in denen schwer körperlich gearbeitet wird, müssen mindestens zwölf Grad vorherrschen.
Pausen-, Bereitsschafts-, Sanitär- sowie Sanitätsräume sollten mindestens eine Lufttemperatur von 21 Grad haben.
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