Möglichkeiten im Überblick

Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantat

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Ob einfach nur altersbedingt, durch falsche Pflege der Zähne, ungesunde Ernährung oder durch Fremdeinwirkung – irgendwann trifft es jeden einmal: Zahnersatz ist nötig. Neben Kronen und Brücken gibt es auch Implantate. die Möglichkeiten des Zahnersatzes sind vielfältig. Wann kommt was in Frage?

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© iStock.com/seb_ra

Ein Zahnersatz ersetzt die eigenen Zähne, wenn diese durch Alter, Zahnkrankheiten oder Unfälle verloren gegangen sind. Dabei gibt es Teil- oder Ganzprothesen, um mehrere Zähne in Reihe zu ersetzen sowie verschiedene Brücken und Kronen, um einzelne Lücken zu füllen. Ein Zahnersatz stellt außer der Zahnästhetik auch die Kaufähigkeit wieder her.

Je nachdem, wie viele Zähne ersetzt werden müssen und wie gut die umliegende Zähne erhalten sind, wählt der Zahnarzt den entsprechenden Zahnersatz aus.

Kronen und Brücken als Zahnersatz

Der Begriff Krone bezeichnet den sichtbaren Teil des natürlichen Zahnes, der über das Zahnfleisch hinausragt. Im Zusammenhang mit Zahnersatz ist die künstliche Nachbildung gemeint, welche der Zahnarzt nach krankheitsbedingter Zerstörung der natürlichen Krone anbringt.

Bei der Versorgung mit einer Krone wird der Zahn abgeschliffen – die Zahnärzte sagen auch der Zahn wird präpariert – und zunächst mit einer provisorischen Krone versehen. An einem weiteren Behandlungstermin erhält der Patient den laborgefertigten Zahnersatz, der auf einem genauen Abdruck des beschliffenen Zahnes und des umliegenden Gebisses beruht.

Je nachdem, wo sich der Zahnschaden befindet, und je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten des Patienten gibt es gibt es in unterschiedlichen Materialien:

Vollgusskronen bestehen vollständig aus Metall (oft Gold) und genügen somit eher nicht der Zahnästhetik. Ein Vorteil dieser Art von Zahnersatz ist, dass der Zahnarzt weniger eigenes Zahnmaterial abschleifen muss, und dass die Krone relativ lange hält.

Bei sogenannten Verblenderkronen wird entweder die Vorderseite (Teilverblendung) oder alle Seiten des Zahns (Vollverblendung) mithilfe eines Keramik-oder Kunststoffmaterials ummantelt. Dabei trägt der Zahnarzt das Keramik- oder Kunststoffmaterial auf eine Metalllegierung auf. Da die Verblendung zahnfarben ist, kann durch eine solche Krone auch die Zahnästhetik wiederhergestellt werden. Allerdings muss der Zahnarzt für diesen Zahnersatz relativ viel eigene Zahnsubstanz abschleifen. Dabei kann die Wurzel des Zahns beschädigt werden.

Bestimmte Zahnschäden werden mit Teil- und Stiftkronen versehen. Eine Stiftkrone unterscheidet sich von den anderen Kronenarten lediglich durch die zusätzliche Verankerung mittels Stift oder Metallschrauben im vorpräparierten Zahn.

Jacket-Kronen bestehen vollständig aus Keramik und sind von Ihren eigenen Zähnen kaum zu unterschieden

Brücken als Zahnersatz

Brücken dienen dem Zahnersatz eines oder gegebenenfalls auch mehrerer Zähne. Sie besteht in der Regel aus zwei Pfeilerzähnen, den so genannten Brückenankern, welche die Zahnlücke links und rechts begrenzen und einem künstlichen Ersatzzahn, dem Brückenglied, das die Zahnlücke ausfüllt. Eine Sonderform ist die so genannte Freiendbrücke, bei der die Brückenglieder nur an einer Seite verankert werden. Zur Anbringung einer Brücke müssen die Pfeilerzähne beschliffen werden.

Bei der Gestaltung von Brücken stehen – wie bei den Kronen – unterschiedliche Materialien zur Verfügung: Gold-, Edelmetall- oder Nichtedelmetall-Legierungen, Titan, Keramik und glasfaserverstärkte Kunststoffe. Nach der Bauart unterscheidet man Tangentialbrücken, Schwebebrücken und Klebebrücken.

Im sichtbaren Bereich werden in der Regel Tangentialbrücken als Zahnersatz gefertigt. Diese sind so gestaltet, dass sie direkt (tangential) am Zahnfleisch anliegen. Im Unterkieferseitenzahnbereich kommt darüber hinaus eine Schwebebrücke infrage. Bei dieser Variante hat das Brückenzwischenglied einen größeren Abstand zum Zahnfleisch, was eine gute Reinigung ermöglicht, im vorderen Zahnbereich aus ästhetischen Gründen jedoch nicht vertretbar wäre. Bei einer Klebebrücke werden zur Verankerung des zu ersetzenden Zahnes lediglich kleine Mulden in die tragenden Pfeilerzähne präpariert und das Brückenglied mit einem Kunststoff eingeklebt. Diese Zahnersatz-Lösung ist sinnvoll, wenn die benachbarten Brückenpfeilerzähne noch völlig gesund sind, um diese weitgehend zu erhalten.

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Wann sind Kronen und Brücken möglich?

Eine Krone als Zahnersatz kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Zahnwurzel eine ausreichend feste Verankerung im Kieferknochen besitzt. Das Zahnfleisch muss gesund sein und an der Wurzelspitze des Zahnes dürfen sich keine Entzündungen befinden.

Ob Brücken als Zahnersatz möglich ist, hängt ebenfalls davon ab, ob die Pfeilerzähne intakt und gut in Zahnfleisch und Kiefer verankert sind. In der Regel können Lücken von bis zu zwei fehlenden Zähnen mit festsitzenden Brücken versorgt werden. Größere Überbrückungen sind aus statischen Gründen meist nicht möglich. Zudem spielt die Zahnstellung eine wichtige Rolle. Stehen die Pfeilerzähne nicht in einer ähnlichen Achse oder treten gravierende Zahnstellungsfehler auf, kann eine Brückenversorgung unmöglich werden.

Im Schneidezahnbereich kann alternativ zu einer Krone ein so genanntes Veneer als Zahnersatz gefertigt werden. Die sichtbare Vorderseite eines Schneidezahnes wird dabei durch eine keramische Schale ersetzt. Eine zahnsubstanzschonende Alternative zur Brücke stellt – besonders im Falle von kariesfreien Pfeilerzähnen – ein Implantat dar, welches eingebracht wird, ohne dass die angrenzenden Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im Falle von älteren Menschen, bei denen die verbliebenen Zähne nicht ausreichend belastbar oder die Lücken zu groß für eine festsitzende Versorgung sind, bietet sich ein herausnehmbarer Zahnersatz – eine Prothese oder Teilprothese – an.

Teilprothesen

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Bei mehreren nebeneinander fehlenden Zähnen entscheidet der Zahnarzt, ob eine Brücke stabil genug wäre oder ob eine Teilprothese notwendig ist. Dies kommt auch auf den Zustand des tragenden Zähne und des Kiefers an.

Eine Teilprothese wird durch eine Klammer an den verbliebenen Zähnen befestigt. Diese Methode ist relativ kostengünstig, allerdings können einzelne Klammerteile sichtbar sein und so die Zahnästhetik stören. Weitere Möglichkeiten sind Kombinationen aus festsitzenden und herausnehmbaren Teilprothesen wie die Teleskopprothese. Diese ist in Deutschland aufgrund des Tragekomforts und der guten Zahnästhetik zum Standard geworden. 

Weiterhin kommen als Zahnersatz sogenannte Zahnimplantate infrage. Diese können mehrere fehlende Zähne in Reihe ersetzen und werden fest im Kiefer verankert, sodass sie wie echte Zähne wirken und die Zahnästhetik sehr gut wieder herstellen. Zahnimplantate sind jedoch teurer als zum Beispiel herausnehmbare Teilprothesen, und um sie einzusetzen, ist ein chirurgischer Eingriff notwendig.

Totalprothesen

Bei einem vollständigen Zahnverlust hilft eine Vollprothese, um die Zahnästhetik sowie die Kau- und Sprechfunktion wieder herzustellen. In der Regel bestehen Vollprothesen aus rosafarbenen Kunststoff und Kunststoff oder Keramikzähnen. Ist die Prothese gut angepasst, hält sie in der Regel durch Unterdruck, der beim Einsetzen entsteht.

Kosten für den Zahnersatz

Seit Januar 2005 gilt ein neues Preissystem für Zahnersatz, das mit Festzuschüssen arbeitet. Für einen bestimmten Befund (zum Beispiel fehlender Backenzahn) erstatten die Kassen immer denselben Festbetrag als Zuschuss, nämlich 50 Prozent dessen, was die Regelversorgung, also die Behandlung, die beim vorliegenden Befund als "Standardtherapie" gilt, durchschnittlich kostet.

Zusätzlich greift das Bonussystem. Wer beispielsweise fünf Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält weitere 20 Prozent der Standardtherapiekosten erlassen, nach zehn Jahren gibt es 30 Prozent Bonusrabatt. So würde die Kasse nach zehn Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch insgesamt 80 Prozent der Standardtherapiekosten übernehmen.

Wünscht der Patient einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, zum Beispiel eine keramikverblendete Krone aus Metall, statt einer einfachen Metallkrone, oder eine andersartige Behandlung, zum Beispiel ein Implantat, trägt er die Mehrkosten immer vollständig selbst. Der erwähnte Festzuschuss bleibt jedoch in jedem Fall erhalten.

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