Vorsorgeuntersuchungen für Babys & Kinder bis fünf Jahre
Ist mit Baby und Kleinkind alles in Ordnung? Bei den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 schaut der Kinderarzt ganz genau hin, ob die Entwicklung altersgerecht verläuft. Sie dienen auch dazu, um bestimmte Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
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Bis das Kind etwa fünf Jahre alt ist, hat der Gesetzgeber insgesamt zehn Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, bis zum Alter von 18 Jahren folgen drei weitere (U10, U11, J1). All diese Untersuchungen sind für die Eltern kostenlos.
Die Termine für die U-Untersuchungen fallen auf Zeiträume, in denen sich wichtige körperliche und geistige Entwicklungsschritte des Kindes vollziehen. Bestimmte Erkrankungen, wie Stoffwechsel- und genetisch bedingte Krankheiten oder Hüftgelenksfehlstellungen können in einem bestimmten Zeitfenster gut erkannt und erfolgreich behandelt werden. Auch bei Auffälligkeiten wie verzögerter motorischer Entwicklung sowie Problemen beim Sehen, Hören oder Sprechen kann dem Kind rechtzeitig geholfen werden.
Die einzelnen Untersuchungstermine – und worauf beim Baby und Kind geschaut wird:
U1 – direkt nach der Geburt
Es wird untersucht, ob das Baby die Geburt gut überstanden hat. Der Arzt misst das Körpergewicht, die Körperlänge sowie den Kopfumfang des Kindes, prüft die Hautfarbe, die Atmung, die Herztätigkeit, den Muskeltonus und die Reflexe. Zudem wird er versuchen, angeborene Hörstörungen zu identifizieren.
U2 – 3. bis 10. Lebenstag
Diese Untersuchung kann entweder noch in der Geburtsklinik oder bereits in einer Kinderarztpraxis stattfinden. Der Arzt prüft die Reflexe, inspiziert das Skelett, hört und tastet Herz, Lunge, Magen und Darm ab. Er misst den Kopfumfang und schaut, ob die Fontanellen (Öffnungen in der Schädeldecke) noch offen sind.
Er spreizt die angewinkelten Beine des Baby, um zu testen, ob die Hüftegelenke voll entwickelt sind. Aus einer Blutprobe, die dem Neugeborenen am zweiten oder dritten Lebenstag aus der Ferse entnommen wird, misst man Werte, die Aufschluss geben über den Stoffwechsel und die Hormonproduktion des Säuglings.
U3 – 4. bis 6. Woche
Die dritte Untersuchung findet in der 4. bis 6. Woche nach der Entbindung statt. Der Kinderarzt wird alle Messungen aus den ersten beiden Untersuchungen U1 und U2 wiederholen: Größe, Ernährungszustand und Gewicht, Kopfumfang, Reflexe und Reaktionen auf bestimmte Reize.
Beispielsweise prüft er, ob sich das Baby sich altersgerecht bewegt, ob es in Bauchlage den Kopf zur Seite neigen und sich in Rückenlage hin- und her drehen kann. Außerdem fragt er Mutter und Vater, wie sie mit dem Neugeborenen zurecht kommen.
U4 – 3. bis 4. Monat
Das Kind wird körperlich untersucht, und der Arzt vertieft die Eindrücke, die er aus den ersten Untersuchungen gewonnen hat. Er misst Gewicht, Körper und Kopfumfang und prüft die Reflexe. Per Ultraschalluntersuchung lässt sich erkennen, ob eine Fehlstellung im Hüftgelenk vorliegt.
Außerdem sucht er bei der U4 gezielt nach möglichen Koordinations- und Haltungsstörungen, die vom Gehirn ausgehen. Dafür prüft der Arzt die Kopfhaltung des Babys, während er es an beiden Händen vom Liegen in die sitzende Haltung hochzieht. Auch testet er, ob das Kind in Bauchlage den Kopf frei halten kann und ob es nach Gegenständen greift. Der Mediziner prüft das Hörvermögen, welche Laute das Baby von sich gibt, ob es lächelt, wenn es angesprochen wird (Sozialverhalten), und ob es mit den Augen Gegenstände fixiert und verfolgt. Diese Tests wird der Kinderarzt in allen folgenden Untersuchungen wiederholen.
Darüber hinaus kann es helfen, über Fragen rund um Schlaf- und Ernährungsprobleme zu sprechen.
Ein weiteres wichtiges Thema bei dieser Vorsorgeuntersuchung sind Schutzimpfungen, etwa gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie und Kinderlähmung (Poliomyelitis).
U5 – 6. bis 7. Monat
Die körperliche Untersuchung beinhaltet erneut die Messung des Körpergewichts, der Körpergröße und des Kopfumfangs.
Wichtige Aspekte der U5 sind die Bewegungsmöglichkeiten und die Geschicklichkeit Ihres Kindes. Der Arzt wird deshalb mit dem Kind spielen und es dabei untersuchen. Er beobachtet, ob das Kind Blickkontakt hält.
Er untersucht die Augen, tastet die Organe ab und prüft, ob das Baby bereits den Oberkörper mühelos aufrichten und sein Gleichgewicht einigermaßen halten kann. Außerdem wird er testen, ob sich das Kind in Bauchlage mit den Händen abstützen und den Kopf in jeder Körperlage sicher halten kann, ob es mit beiden Händen gezielt greifen und Gegenstände von einer in die andere Hand geben kann, ob es beim Hochziehen mit hilft, wenn man ihm zwei Finger hinhält.
Getestet wird auch das Hörvermögen. Sind die Eltern fehlsichtig oder wurde das Baby zu früh geboren, sollte es in diesem Alter außerdem von einem Augenarzt untersucht werden. Denn diese Säuglinge haben ein erhöhtes Risiko für Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit) und Schielen. Wichtig ist nämlich, solche Störungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um bleibende Schäden des Auges zu verhindern.
Der Arzt kontrolliert anhand des Impfbuches, ob die vorgesehenen ersten drei Impfungen des ersten Lebensjahres auch erfolgten und vervollständigt diese gegebenenfalls.
U6 – etwa 1 Jahr (10. bis 12. Monat)
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Der Arzt untersucht das Kind zwar auch körperlich. Viel wichtiger ist jedoch die Beobachtungen zu motorischen Fähigkeiten: Wie krabbelt und sitzt es? Zieht sich das Kind an den Möbeln hoch, richtet es sich auf oder wagt es gar schon die ersten Schritte? Achten wird er auch auf die Sprachentwicklung: In diesem Alter wird es in aller Regel bereits erste Worte wie "Mama" oder "Papa" sagen.
U7 – ca. 2 Jahre (21. bis 24. Monat)
Da sich viele Kinder zu dem Zeitpunkt in der Trotzphase befinden, erfordert diese Untersuchung häufig viel Geduld. Der Arzt wird prüfen, ob sich das Kind geistig und körperlich gut entwickelt, ob es altersgemäß zu sprechen vermag, aufrecht eine Treppe hochsteigen kann, durchschläft und bereits mit einer Gabel oder einem Löffel isst. Aufmerksamkeit kommt auch den Zähnen zu: Regelmäßiges Zähneputzen ist selbst dann wichtig, wenn sich erst drei oder vier Zähnchen im Mund finden.
U7a – ca. 3 Jahre (34. bis 36. Monat)
Beim "Kindergarten-Check" untersucht der Arzt im Wesentlichen die Körpermaße, die Haut, die Motorik, Brust-, Bauch-, Sinnes- und Geschlechtsorgane sowie die sprachliche Entwicklung des Kindes. Zudem werden das Nervensystem, Zähne, Mund und das Skelett einer genauen Prüfung unterzogen. Verhaltensauffälligkeiten sowie mögliche allergische Erkrankungen können erkannt werden.
Wichtig: Wie steht es um den Impfschutz des Kindes? Eventuell verpasste Schutzimpfungen sollten nun nachgeholt werden.
U8 – etwa 4 Jahre (42. bis 50. Monat).
Abermals wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Ein Sehen und Hören wird getestet und das Sprachvermögen überprüft. Vor allem wird der Kinderarzt das Verhalten beobachten: Er wird darauf achten, ob das Kind sich von seiner Mutter trennen kann, ob es mit anderen Kindern spielt, wie lange es sich alleine beschäftigen kann. Außerdem wird er fragen, ob es tagsüber trocken ist.
U9 – etwa 5 Jahre (58 bis 64. Monat, letzte Untersuchung vor der Einschulung)
Die "Vorschuluntersuchung" besteht aus einem Check der körperlichen Gesundheit: Im Vordergrund stehen nun die Feinmotorik, die Sprachentwicklung und die Koordinationsfähigkeit, aber auch kognitive Fähigkeiten.
Darüber hinaus gilt es zu beurteilen, ob das Kind eine gute Körperhaltung hat, ob es genügend Muskelkraft hat, bis 10 zählen und Entfernungen grob einschätzen kann.
Außerdem wird der Arzt eruieren, ob das Kind ein ungefähres Zeitgefühl hat, ob es seinen eigenen Namen und seine Adresse kennt und ob es sich die Namen seiner Freunde merken kann. Um die Entwicklung einschätzen zu können, kommt es vor, dass der Arzt das Kind ein Bild malen lässt.
Letztlich erfolgt bei diesem Untersuchungstermin die erste Einschätzung, wann das Kind voraussichtlich schulreif sein wird.
Gelbes U-Heft dient als Nachweis
Dokumentiert werden die Kindervorsorgeuntersuchungen in dem gelben Untersuchungsheft. Dieses erhält die Mutter, wenn sie mit dem Neugeborenen die Klinik verlässt. Es sollte sorgfältig aufbewahrt und dem Kinder- und Jugendarzt möglichst bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.
Die U-Untersuchungen sind zwar keine gesetzliche Pflicht. In vielen Bundesländern erhalten die Eltern bei versäumten Vorsorgeuntersuchungen jedoch eine schriftliche Einladung und bekommen Besuch vom Jugendamt, wenn der Termin wiederholt versäumt wurde. Das gelbe U-Heft als Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen muss in einigen Bundesländern bei der Anmeldung für Kindergarten oder Schule vorgelegt werden.
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