Das gehört in den Verbandskasten
Autofahrer sollten einen Blick auf den Verbandskasten ihres Fahrzeugs werfen. Denn für den gilt seit Jahresbeginn eine geänderte Norm, die neue Bestandteile des Sets vorschreibt. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie hin.
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Wer Auto fährt, muss bekanntlich gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einen Verbandskasten mitführen, um bei einem Unfall Erste Hilfe leisten zu können. Was dort hineingehört, ist in der DIN-Norm 13164 von 1998 definiert. 2014 wurde die Liste des vorgeschriebenen Inhalts eines Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst.
Neu im Verbandskasten: Pflasterset, Tücher und Verband in Kindergröße
Neu aufgenommen wurde ein 14-teiliges Pflasterset, das gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände umfasst. Desweiteren gehören zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher für die Reinigung unverletzter Hautpartien zum neuen Standard, außerdem ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Mit den beiden Hautreinigungstüchern werde dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen, erklärte der BVMed.
Im Gegenzug wurden ein Verbandpäckchen der Größe M, ein Verbandtuch BR und vier Stück Wundschnellverband DIN 13090-E aus der Inhaltsliste gestrichen. Mullbinden dürfen darüber hinaus nicht mehr als Alternative für Fixierbinden eingesetzt werden.
Neuanschaffung möglicherweise günstiger als Ergänzung
Für Autofahrer ist es also ratsam, ihren Verbandskasten auf den neuesten Stand zu bringen. Dieser sollte ohnehin in regelmäßigen Abständen auf Ablaufdaten seines Inhalts überprüft werden. Kompressen und Verbände mit abgelaufenem Verfallsdatum müssen ersetzt werden, da sie möglicherweise nicht mehr steril sind. "Durch die im Januar 2014 in Kraft getretene Normänderung kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien", gibt der BVMed zu bedenken.
Abgelaufenes Verbandsmaterial für Erste-Hilfe-Kurse
Die ausgetauschten, abgelaufenen Verbände und Kompressen taugen zwar nicht mehr zur Wundversorgung, müssen aber nicht zwangsläufig in den Müll. Mit den den abgelaufenen Produkten aus seinem Verbandkasten könne ein Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen medizinischen Versorgung geleistet werden, regt der Wirtschaftsverband an. Beispielsweise nehmen einige Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen zu Übungszwecken gerne abgelaufene Verbandsmaterialien an.
Inhalt des Kfz-Verbandkasten nach neuer DIN 13164
- Ein Heftpflaster DIN 13019, 5 cm x 2,5 cm
- 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
vier Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
zwei Fingerkuppenverbände
zwei Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
zwei Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
vier Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm - zwei Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
- ein Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
- zwei Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
- ein Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
- ein Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
- ein Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
- sechs Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
- zwei Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
- drei Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
- zwei Dreiecktücher DIN 13168
- eine Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
- eine Schere DIN 58279
- vier Einmalhandschuhe DIN EN 455
- eine Erste-Hilfe-Broschüre
- ein Inhaltsverzeichnis
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