Asbest: In der Luft liegt die Gefahr
Nahezu überall wurde Asbest während der Jahrzehnte des Wirtschaftswunders in Deutschland verbaut. Per Gesetz verboten sind Herstellung und Verarbeitung erst seit dem Jahr 1993. Problematisch ist nun die Entsorgung dieser Altlasten. An die Gesundheitsrisiken von asbesthaltigen Materialien gilt es bei Sanierungs- und Abrissarbeiten zu denken.
Einem hohen Gesundheitsrisiko sind Bauarbeiter ausgesetzt, aber auch Hausbesitzer und Heimwerker, die bei der Sanierung und Renovierung selbst Hand anlegen. Denn an Fassaden und Dächern, als Dichtungsmaterial in Nachtspeicherheizungen, in Bodenbelägen und Abdeckplatten finden sich Asbestfasern, warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie empfiehlt daher, bei anstehenden Sanierungen mit dem Amt für Arbeitsschutz zu kooperieren und Spezialfirmen mit der Entsorgung der Materialien zu beauftragen.
Längst weiß man, dass bei der Verarbeitung von asbesthaltigen Materialien Fasern freigesetzt werden, die sich in den Lungenbläschen festsetzen. Mögliche Folgen sind Asbestose (Asbeststaublungenerkrankung), Lungen- oder Kehlkopfkrebs, ebenso Tumore des Rippenfells, des Bauchfells oder des Herzbeutels.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sterben hierzulande jedes Jahr rund 1.000 Menschen an den Folgen von Asbest.
Nichts zu verändern schützt nicht vor den Gefahren
Doch auch die "Vogel-Strauß-Taktik", von Sanierungsmaßnahmen Abstand zu nehmen und alles zu belassen wie's ist, schützt nicht vor den Belastungen der gefährlichen Last. Denn eine Gesundheitsgefährdung für Hausbewohner ist mittlerweile auch das Verwittern von Baumaterial: Denn dann lösen sich die Fasern und verteilen sich in der Luft.
Gefährlich ist aber auch unsachgemäßes Entfernen oder Beschädigen asbesthaltiger Materialien. Deshalb ist - laut Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - die Durchführung von Abbrucharbeiten und die Asbestsanierung nur behördlich zugelassenen Unternehmen erlaubt.
Asbest-Sanierungen nur durch Fachbetriebe
Sanierungen, bei denen asbesthaltiges Material entfernt wird, ist aufwendig. Denn dabei müssen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) eingehalten werden. Das heißt:
• die Baustelle muss staubdicht nach außen abgeschottet werden
• Im Innenbereich ist mit Unterdruck zu arbeiten
• alle Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusen betreten werden.
Denn beim Entfernen von asbesthaltigem Materials steigt die Faserkonzentration in der Luft enorm. Deshalb ist das Gebäude unbewohnbar, bis sich die Fasern abgesetzt haben. Gemessen wird die Asbest-Konzentration in der Luft nach einer Reinigung. Erst wenn die Belastungsgrenzwerte unterschritten sind, darf man das Gebäude wieder betreten.
Gesundheitliche Nachkontrollen für Gefährdete zu empfehlen
Asbestbedingte Erkrankungen machen sich meist erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Asbeststaub-gefährdenden Tätigkeit bemerkbar. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, auch über das Berufsleben hinaus arbeitsmedizinisch betreut zu werden. Die sogenannten "nachgehenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen" werden in regelmäßigen Abständen angeboten und von einem beauftragten Arzt vor Ort durchgeführt. Die kostenlose Teilnahme an diesen Untersuchungen ist freiwillig.
Rat und Hilfe
Mehr Informationen zum Thema Asbest finden Sie
- auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Asbest-Info, Information zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen am AbfallServiceZentrum