Was zahlen die Krankenkassen?

Krebsfrüherkennung bei Frauen

Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung gerade für Frauen an.

Mammographie-Untersuchung
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Ab dem 20. Lebensjahr können gesetzlich krankenversicherte Frauen beim Frauenarzt, dem Gynäkologen, eine kostenlose Krebsfrüherkennung im Genitalbereich, insbesondere für Gebärmutterhalskrebs in Anspruch nehmen. Dabei begutachtet der Arzt zum einen die äußeren Genitalien, um Vulvakrebs oder andere Erkrankungen festzustellen. Zum anderen tastet er durch die Scheide hindurch die inneren Genitalien ab. Dabei kann der Arzt beispielsweise Verhärtungen im Bereich der Gebärmutter feststellen. Anschließend betrachtet er mithilfe eines Spekulums (Spiegel) die Scheide und den Muttermund am Gebärmutterhals. Aus der Scheide entnimmt er Scheidensekret mit einem Wattestäbchen, um es unter dem Mikroskop auf Infektionszeichen zu untersuchen. Außerdem führt der Arzt einen Abstrich vom Gebärmuttermund und dem Gebärmutterhals durch. Die entnommenen Zellen werden mikroskopisch auf mögliche Veränderungen untersucht (Pap-Test). Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen können mit dieser Methode erkannt werden. Bei einem auffälligen Befund wird die Betroffene umgehend benachrichtigt und zu einer erneuten Untersuchung einladen.

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Früherkennung von Brustkrebs

Ab dem 30. Lebensjahr können gesetzlich krankenversicherte Frauen vom Frauenarzt einmal jährlich zur Krebsfrüherkennung eine Tastuntersuchung durchführen lassen. Der Gynäkologe tastet dabei die Brust und die Achselhöhlen auf eventuelle Verhärtungen und vergrößerte Lymphknoten ab. Außerdem kann er Anleitungen zur Selbstuntersuchung der Brust geben. Vom 50. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr werden Frauen alle zwei Jahre zur Mammografie eingeladen. Diese Einladung erfolgt automatisch auf der Grundlage von Angaben der Meldebehörden. Bei der Mammografie handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brust, mit der gut- und bösartige Veränderungen erkannt werden können. Ergeben sich entsprechende Befunde, werden weiterführende Untersuchungen eingeleitet. Die Mammografie gilt derzeit als die effektivste Methode für ein Brustkrebsscreening. Sie sollte möglichst in einem zertifizierten Zentrum durchgeführt werden, das über genügend Erfahrung im Umgang mit den Untersuchungsbefunden verfügt.

Krebsfrüherkennung auf der Haut

Vom 35. Lebensjahr an können gesetzlich Krankenversicherte – nicht nur Frauen – alle zwei Jahre eine Krebsfrüherkennung von einem Hautarzt oder einem speziell geschulten Allgemeinmediziner beziehungsweise hausärztlich tätigen Internisten auf verdächtige Hautbereiche durchführen lassen. Dabei wird die Haut am gesamten Körper einschließlich des Kopfes kontrolliert. Sowohl schwarzer Hautkrebs, das sogenannte maligne Melanom, als auch „heller“ (nicht-melanozytärer) Hautkrebs können bei der Untersuchung erkannt werden. Das Angebot zur Hautkrebsfrüherkennung gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Früherkennung von Darmkrebs

Vom 50. Lebensjahr an steht gesetzlich Krankenversicherten, ebenfalls Frauen wie Männern, eine jährliche Krebsfrüherkennung für Dickdarmkrebs beim Gastroenterologen zu. Der Arzt tastet dabei vom Anus (After) aus die unteren Abschnitte des Darms auf Verhärtungen oder ähnliche Veränderungen ab und untersucht den Stuhl auf nicht sichtbares Blut - beides Symptome, die bei Dick- oder Enddarmkrebs auftreten können. Ab dem 55. Lebensjahr können die Versicherten dann zwischen zwei Angeboten wählen. Zum einen gibt es die Darmspiegelung (Koloskopie), bei der der gesamte Dickdarm vom Anus aus mithilfe einer Fieberglasoptik* begutachtet wird. Diese Untersuchung hat den Vorteil, dass verdächtige Bereiche, zum Beispiel gutartige Schleimhautpolypen, aus denen sich später Krebs entwickeln kann, nicht nur entdeckt, sondern auch sofort entfernt werden können. Die Darmspiegelung bietet somit neben der Früherkennung von Darmkrebs auch die Möglichkeit zur Vorsorge. Nach zehn Jahren, so die Empfehlung, sollte sie wiederholt werden. Alternativ können die Versicherten alle zwei Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.

Teilnahme ist freiwillig

Die Teilnahme an den Vorsorgeangeboten der gesetzlichen Krankenkassen ist freiwillig. Allerdings besteht für einen Teil der Versicherten eine Beratungspflicht: Gesetzlich versicherte Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, müssen sich beim Erreichen des Anspruchsalters jeweils einmal über die Vorteile und Konsequenzen der Krebsfrüherkennung auf Brustkrebs (Mammografie), Darmkrebs (Test auf Blut im Stuhl oder Darmspiegelung) und Gebärmutterhalskrebs (Pap-Abstrich) aufklären lassen. Die Aufklärung erfolgt durch einen Arzt, der auch dazu berechtigt ist, die jeweilige Untersuchung durchzuführen. Das Aufklärungsgespräch sollte jeweils zeitnah nach dem Erreichen des Anspruchsalters erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren. Als Nachweis erhalten die Versicherten einen Präventionspass. Wer die Beratung verpasst oder den Nachweis darüber nicht erbringen kann, muss im Falle einer Krebserkrankung zwei statt sonst einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu den anfallenden Krankheitskosten zuzahlen.

Glossar

Endoskop: Ein Endoskop ist ein schlauchförmiges Gerät mit einer Fiberglasoptik und einer Lichtquelle, mit dem Hohlorgane und Körperhöhlen von Mensch und Tier untersucht werden können. Ursprünglich wurde es für die Diagnostik entwickelt. Heute werden viele minimal-invasive Operationen mithilfe eines Endoskops durchgeführt. Zunehmend sind die Geräte mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet, um die Dokumentation der Befunde zu ermöglichen.

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