Knochendichtemessung (Osteodensitometrie)
Mit einer Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) lassen sich Aussagen darüber machen, wie stark ein Knochen belastbar ist. Dazu gibt es verschiedene Verfahren.
Eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) hat das Ziel, das Risiko für Knochenbrüche einschätzen zu können. Dieses steigt bei einer Verringerung der Knochendichte.
Bis zum Alter von etwa 30 Jahren wird im menschlichen Körper die Knochenmasse aufgebaut. Danach nimmt die Knochendichte im Laufe des Lebens wieder ab, wobei sich dieser langsame Vorgang bei Frauen nach den Wechseljahren noch beschleunigt. Männer sind vom Knochenabbau weniger stark und erst später in ihrem Leben betroffen. Der Abbau der Knochenmasse mit zunehmendem Alter ist ein natürlicher Vorgang und darf nicht als Krankheit missverstanden werden.
Erkrankungen, bei denen es zu einer unnatürlichen Verringerung der Knochendichte kommt, werden Osteopenien genannt. Hierzu gehören Osteoporose, Rachitis und Osteomalazie. Bereits eine Verringerung der Dichte an der Rumpfwirbelsäule um etwa zehn Prozent kann das Risiko von Knochenbrüchen verdoppeln und am Oberschenkelhals sogar verdreifachen.
Normalwerte und erhöhte Werte
Im Rahmen einer Knochendichtemessung wird der Mineraliengehalt des Knochengewebes bestimmt. Ziel ist es herauszufinden, ob der aktuelle Gehalt der Norm entspricht oder darunter liegt, es also bereits zu einem Abbau am Knochen gekommen ist. Gleichzeitig möchten Ärzte mit der Knochendichtemessung herausfinden, ob für die betreffende Person das Frakturrisiko erhöht ist. Die gemessenen Werte werden immer mit den Normalwerten gesunder Menschen im gleichen Alter verglichen.
Die Ergebnisse der Knochendichtemessung werden unter anderem mit dem T-Wert angegeben. Der T-Wert bezeichnet die Standardabweichung unterhalb des Mittelwertes von gesunden, etwa dreißigjährigen Personen.
Normale Knochendichte | bis -1 T-Wert |
Osteoponie | -1 bis -2,5 T-Wert |
Osteoporose | unter -2,5 T-Wert |
Verschiedene Methoden zur Knochendichtemessung
Die Untersuchung dauert in der Regel nur wenige Minuten und wird in der Regel in radiologischen oder orthopädischen Praxen sowie in Krankenhäusern durchgeführt. Eine spezielle Vorbereitung ist nicht nötig. Der Patient legt sich bekleidet auf einen Untersuchungstisch, über dem ein spezielles Röntgengerät befindet.
Der Mineralsalzgehalt kann anhand verschiedener Verfahren ermittelt werden, die sich in ihrem Aufwand, der Genauigkeit und der Strahlenbelastung für den Betroffenen unterscheiden. Außerdem kann die Messung bei den unterschiedlichen Methoden auch an verschiedenen Körperstellen erfolgen. Gescannt werden bevorzugt Bereiche der Lendenwirbelsäule oder der obere Teil des Oberschenkels, da sich hier die Knochendichte am besten bestimmen lässt.
Dual-Energie-Röntgenabsorptiometrie (DXA oder DEXA): Die DXA ist heute die am weitesten verbreitete Methode zur Knochendichtemessung und stellt eine Weiterentwicklung zur früheren Photonenabsortiometrie dar. Hierbei wird ein Teil des Skelettes von zwei unterschiedlich starken Röntgenquellen durchleuchtet. Das Ergebnis liegt in zweidimensionalen Bildern vor. Die Methode gilt als sehr genau und bringt nur eine geringe Strahlenbelastung mit sich.
Quantitative Computertomographie (QCT): Die Quantitative Computertomographie kann an einem gewöhnlichen Computertomographen durchgeführt werden. Dabei werden feine Röntgenstrahlen durch einen Abschnitt des Skeletts gesendet. Hierbei entsteht ein dreidimensionales Bild und die Messwerte können ausgedruckt werden. Die Strahlenbelastung ist höher als bei der DXA.
Röntgen: Das Verfahren ist erst dann geeignet, wenn der Knochen schon etwa 30 Prozent seiner Masse verloren hat, da das menschliche Auge erst ungefähr ab diesem Wert Veränderungen am Röntgenbild erkennen kann.
Zur Knochendichtemessung wurden früher auch die Einzelophotonenabsorptiometrie (SPA), die Einzelröntgenabsorptiometrie (SXA) sowie die Doppelphotonenabsorptiometrie (DPA) eingesetzt. Sie werden heute jedoch nicht mehr verwendet.
Osteoporoserisiko abklären
Generell wird die Knochendichtemessung eingesetzt, um abzuklären, wie hoch das Risiko ist, im späteren Verlauf des Lebens eine Osteoporose zu entwickeln, um den Schweregrad einer Osteoporose sowie den Verlauf des Knochenverlusts zu bewerten oder um die Wirksamkeit einer medikamentösen Behandlung zu überprüfen.
Das gilt zum Beispiel für Menschen, die Osteoporose haben, sich aber noch keinen Knochen gebrochen haben. Zum anderen können Patienten die Messung als Kassenleistung erhalten, wenn sie wegen bestimmter Risikofaktoren und/oder chronischer Erkrankungen ein erhöhtes Osteoporoserisiko haben.
Die Knochendichtemessung kann bei Frauen als Screening-Maßnahme durchgeführt werden, wenn bei ihnen beispielsweise die Menopause früh eingetreten ist oder sich die Körpergröße altersabhängig stark verringert, sie viel Alkohol konsumieren, Raucherinnen sind oder über Jahre hinweg eine Hormonersatztherapie durchgeführt haben. Auch bei einer bestehenden Magersucht (Anorexia nervosa) kann es sinnvoll sein, die Knochendichte überprüfen zu lassen.
Kosten der Knochendichtemessung
Die Kosten für die Messung der Knochendichte werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht in jedem Fall übernommen. Seit 2013 wurden die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, gelockert. Seidem kann die Osteodensitometrie zu Lasten der GKV erbracht werden, wenn aufgrund konkreter Befunde eine gezielte medikamentöse Behandlungsabsicht besteht. Als ein derartiger Befund gilt zwar weiterhin eine klinisch erkennbare Fraktur ohne adäquates Trauma, beispielsweise eines Wirbelkörpers. Eine solche Konstellation muss jedoch nicht mehr zwingend vorliegen. Nun kann die Kasse die Messung auch zahlen, wenn der Patient mit Medikamenten gegen Osteoporose behandelt werden soll, weil das medizinisch sinnvoll erscheint. Ziel ist, zu ermitteln, ob der einzelne Betroffene voraussichtlich einen Nutzen durch die Medikamente haben wird oder nicht.
Alle anderen gesetzlichen Versicherten müssen die Untersuchung weiterhin selbst bezahlen, für sie ist es eine individuelle gesundheitsleistung (IGeL) Sie kostet je nach Verfahren zwischen 20 und 50 Euro.