
Geistig behinderte Menschen
Mundgesundheit ist in vielen Fällen erschwert
Die Mundgesundheit geistig behinderter Patienten wird vielfach erschwert durch eingeschränkte motorische und kognitive Fähigkeiten. Eine große Bedeutung kommt daher der Aufklärung von Angehörigen und/oder unmittelbaren Betreuungspersonen zu.
Die Bandbreite unterschiedlicher Krankheitsbilder bei geistig behinderten Patienten ist groß. Neben genetischen Fehlbildungen mit bekannten Syndromen (z. B. Down Syndrom) können Einschränkungen mit unterschiedlichen z. T. vom Arzt bedingten Ursachen beobachtet werden. Mit einigen Krankheitsbildern können orale Veränderungen einhergehen: Ein Beispiel stellt die muskuläre Unterentwicklung beim Down Syndrom dar. Mit speziell angefertigten Platten kann die Mobilität der Muskulatur aber gefördert und unterstützt werden. So kann ein aktiver Lippenschluss erreicht werden. Ähnliches gilt für das PraderWilliSyndrom. Auch hier liegt eine muskuläre Unterfunktion vor. Eine gezielte, frühzeitige Förderung ist jedoch möglich. Einhergehend findet man zusätzlich noch Schmelzfehlbildungen. Bei bekannter Sachlage kann bereits in jungen Jahren ein strenges Recall durchgeführt werden, um möglichst weitere Schäden zu vermeiden.
Zahnverlust häufiger als beim Gesunden?
In einer schwedischen Untersuchung wurde der Zahnverlust bei geistig behinderten Patienten über einen Zeitraum von 8,5 Jahren untersucht. Der Durchschnitt lag bei 1,8 Zähnen. Erwartungsgemäß verloren Patienten mit schlechter Kooperation vergleichsweise mehr Zähne. Patienten mit schwerer Beeinträchtigung wiesen interessanterweise eine geringere Häufigkeit für Karies auf, wobei die Häufigkeit für Karies im Seitenzahnbereich grundsätzlich höher war als im Frontzahnbereich. Die meisten Zähne im Frontzahnbereich gehen durch Periodontitis verloren. Als Fazit kann festgestellt werden, dass der häufigste Grund für Zahnverlust bei Behinderten generell die Periodontitis ist (57%). Karies, die zur Extraktion führt, tritt nur mit einer Häufigkeit von etwa 37% auf Diese Ergebnisse weisen deutlich auf die Dringlichkeit der zusätzlichen professionellen Zahnreinigung bei dieser Patientengruppe hin.
Mundhygiene muss zusätzlich unterstützt werden
Neben der mangelnden Mitarbeit der Patienten ist die eingeschränkte Motorik ein häufiger Grund für eine unzureichende Mundhygiene. Aus diesem Grund sollten neben geeigneten Pflegemitteln auch regelmäßige Zahnreinigungen in der Praxis durchgeführt werden. Als Hilfsmittel eignen sich besonders Zahnbürsten mit breitem Griff (Tennisballtrick) oder die Dreikopfzahnbürste. Regelmäßige Anwendung von Mundspüllösungen (Chlorhexamed oder Chlorhexidingel) bewirken eine orale Keimreduzierung. Fluoridapplikationen zur Kariesprophylaxe sollten regelmäßig in der Praxis durchgeführt werden. Zur Prophylaxe sind in der Regel vierteljährliche Recallsitzungen erforderlich. Ohne eine zusätzliche Instruktion der häuslichen Betreuer lässt sich eine effektive Mundhygiene nicht erreichen. Auch die Aufklärung über ernährungsbedingte Schäden sollte durch das Praxispersonal erfolgen. Eine Umstellung auf zuckerreduzierte Zwischenmahlzeiten ist normalerweise problemlos möglich. Gleiches gilt für die Auswahl der Lebensmittel. Zu empfehlen sind viel Obst und Gemüse, Vollkornprodukte, wenig Fruchtsäfte und keine kohlensäurehaltigen Getränke.
Implantate bei geistig behinderten Patienten?
Neben dem Erhalt der eigenen Zähne ist die prothetische Rehabilitation der Patienten nicht immer ganz einfach. Trotz erschwerter Mitarbeit sind zunächst die gleichen funktionellen Maßstäbe anzulegen wie bei nichtbehinderten Patienten. Eine umfangreiche Behandlung kann jedoch eine Beruhigung oder Vollnarkose erforderlich machen. Eine Untersuchung belegt die erfolgreiche Rehabilitation mittels Implantaten über einen Zeitraum von 10 Jahren. Wobei die Überlebensrate der Implantate selbst mit 87% und die der Prothesen sogar mit 100% angegeben wird. Die seelische Situation der Patienten kann dadurch ganz entscheidend positiv beeinflusst werden. Eine konservierende Restauration ist bei Verwendung von gegossenen Einlagefüllungen am haltbarsten. Kompositfüllungen weisen eine 10Jahresbilanz von gerade 66% auf. Während Einlagefüllungen in diesem Zeitraum mit einer Überlebensrate von 92% aufwarten können.
Anhand der mittlerweile gesammelten Daten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Behindertenbehandlung ist ein deutlicher Sinneswandel eingetreten. Die jahrzehntelange Beschränkung auf eine minimale Behandlung hat einem Paradigmenwechsel Platz gemacht. Eine noch ausbaufähige Sensibilisierung und vor allem eine hochschulgerechte Ausbildung in diesem Fach wäre wünschenswert.






