Leukämiepatienten
Was ist in der Zahnarztpraxis zu beachten?
Fast 11.000 Menschen erkranken jährlich in der Bundesrepublik Deutschland an Leukämie. Die Behandlungsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dennoch liegt die relative 5-Jahres-Überlebensrate durchschnittlich unter 50%.
Die Leukämie zählt zu den häufigsten Tumorerkrankungen überhaupt. Grundsätzlich kann man bei dieser Erkrankung zwischen akuten und chronischen Verlaufsformen unterscheiden. Zudem findet noch eine Unterscheidung in Bezug auf die betroffenen Zellarten statt. Bei akuten Leukämien findet man häufig eine erniedrigte Leukozytenzahl, bei chronischen Formen eine erhöhte Leukozytenzahl im Blut (Robert-Koch-Institut, Berlin 2004, Waltimo, T. et al.).
Entstehung weitgehend ungeklärt
Die Entstehung einer Leukämie ist noch nicht geklärt. Jedoch sind verschiedene prädisponierende Faktoren bekannt. So erhöhen ionisierende Strahlung, der Umgang mit Chemikalien oder Viren und/oder die genetische Disposition das Leukämierisiko. Neuerdings gelten chronische lymphatische Leukämien als niedrig maligne Lymphome. Wobei der Übergang zu den NonHodgkinLymphomen nicht mehr so klar abgrenzbar ist (Robert-Koch-Institut, Berlin 2004). Die Behandlung der Leukämien fußt auf einer Chemotherapie mit Zytostatika und einer Stammzelltransplantation. Dabei treten vor allem oral charakteristische Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit, Schleimhautentzündungen etc. auf. Diese müssen zusätzlich medikamentös kontrolliert werden (Waltimo, T. et al.).
Mundtrockenheit, Schleimhautentzündungen und vieles mehr
Als erste und augenscheinlichste Nebenwirkung tritt in der Regel die krankhafte Mundtrockenheit auf, die durch eine Reduktion der Speichelmenge auf unter 0,7 ml/min hervorgerufen wird. Da die Wirkung der Zytostatika auf die Speicheldrüsen unmittelbar stattfindet, ist nur durch eine Speichelsubstitution Abhilfe zu schaffen. Speichelstimulantien helfen in diesem Fall kaum weiter. Die entstehende Schleimhautentzündung führt oftmals zum Schleimhautbrennen. Häufiges Erbrechen infolge der Chemotherapie lässt rasch erosive Schäden, vergleichbar wie bei Bulimiekranken, auftreten. Zudem bewirkt der saure pHWert in Kombination mit dauerhaft fehlendem Speichelfluss eine deutliche erhöhte Kariesdisposition. Dies erkennt man insbesondere in gefährdeten Bereichen wie z. B. freiliegenden Zahnhälsen und im Wurzelbereich. Candida- oder Aspergilloseinfektionen treten in Folge vermehrt auf. Zudem kommen während der Therapie sehr häufig Zahnfleischentzündungen und Parodontitis hinzu (Waltimo, T. et al.).
Therapeutische Maßnahmen zur Prophylaxe
Bei der Anwendung von Speichelersatzstoffen ist auf deren pHWert zu achten. Von ihm hängt die Verwendung in Bezug auf den bezahnten oder unbezahnten Patienten ab. Nicht jedes Mittel ist für alle Patienten zu empfehlen. Der Abrieb von Belägen kann durch die Anwendung tatsächlich reduziert werden. Aufgrund der oft unangenehmen Konsistenz muss jedoch die Mitarbeit des Patienten ständig gefördert werden. Zur Prophylaxe werden außerdem Spüllösungen mit Chlorhexidin und/oder Fluoridlösungen empfohlen. Eine antimykotische Therapie wird häufig bereits prophylaktisch durchgeführt. Dazu dienen AmphotericinBPräparate zum lokalen Auftragen. Beim Aufflammen von Herpesinfektionen ist eine systemische Therapie mit Aziclovir nötig. Begleitend zur Chemotherapie werden Antibiotika gegeben. Diese führen zwangsläufig auch im Mundbereich zu einer Verschiebung des Keimspektrums und begünstigen zusätzlich die Entstehung von Pilzerkrankungen. Entscheidende Bedeutung kommt der praktizierten Mundhygiene zu.
Behandlung eingrenzen
Eine Behandlung während der Chemotherapie ist grundsätzlich zu vermeiden. Im Vorfeld sollten bereits in Absprache mit dem behandelnden Arzt Risikozähne und/oder entzündliche Veränderungen an Zähnen und Zahnfleisch beseitigt werden. Bei akutem Behandlungsbedarf ist kein Eingriff ohne Absprache mit der Klinik durchzuführen. Chirurgische Maßnahmen sollten nur bei einem Hämoglobinwert > 80 g/l und einer Thrombozytenzahl > 50 100 x 109/l stattfinden. Im Zweifel ist immer einer Hinhaltetaktik mit der Überbrückung durch ein Antibiotikum der Vorzug zu geben (Waltimo, T. et al.). Patienten in einer Akuttherapie dürfen aufgrund der Immunsuppression die Isolierstation normalerweise nicht verlassen. Dies bedingt eine beraterische Tätigkeit am Krankenbett und schränkt die zahnärztlichen Möglichkeiten dadurch zusätzlich ein. Das wesentliche Augenmerk des Zahnarztes sollte daher unbedingt auf einer weitestgehenden Eliminierung von oralen Risikofaktoren im Vorfeld einer Zytostatikatherapie liegen.






