Fehlstellungen

Gerade gerückt: Kieferorthopädische Behandlungen

Etwa jedes zweite Kind in Deutschland leidet unter Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen. Ist es in jungen Jahren versäumt worden, Schiefes gerade zu rücken, ist noch eine „Spätbehandlung" möglich. Auch betroffene Erwachsene haben dank modernster Therapien wieder gut lachen.

Wie kommt es zu Fehlstellungen?

Schief stehende Zähne und nicht zusammenpassende Kiefer können angeboren sein oder im Laufe des Lebens erworben werden. Häufig ist die Fehlentwicklung eine Kombination aus beidem. Bei den erworbenen Fehlstellungen sind oft schlechte Gewohnheiten schuld an Zahn- und Kieferveränderungen. Dazu gehören Lutschen (an Daumen, Stiften etc.) sowie zu langes Nuckeln an Schnuller und Flaschen. Aber auch der frühzeitige Verlust der Milchzähne begünstigt Fehlentwicklungen im Zahn- und Kieferbereich.

Arten der Fehlstellungen und mögliche Folgen

Angeborene Fehlstellungen sind:

Vorbiss (Progenie): Ein großer, ausgeprägter Unterkiefer, bei dem die unteren Schneidezähne vor die oberen beißen.
Deckbiss oder Tiefbiss: Die oberen, mittleren Schneidezähne überdecken die unteren.
Distalbiss: Ein Rückbiss des Unterkiefers, häufig mit lückig nach vorne abstehenden Schneidezähnen.
Missbildungen: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Zahnüber- oder unterzahl, Zahnverlagerung etc.

Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer sind nicht nur ein kosmetisches Problem.
Mögliche Folgen können sein:


  • Sprachstörungen, z.B. Lispeln

  • behinderte Nahrungsaufnahme bei einem gestörten Zusammenbiss

Karies und Zahnfleischerkrankungen (z.B. bei verschachtelten oder eng stehenden Zähnen)

  • Beißen in Zahnfleisch oder Lippen (z.B. bei einem Deckbiss)

  • Zahnbetterkrankungen und Kippen der Zähne bei ungleichmäßiger Belastung

  • Probleme beim Anpassen eines Zahnersatzes (z.B. Brücken oder Kronen)



Vorbeugung: frühe Nuckel-Entwöhnung

Erworbene Zahn- und Kieferprobleme müssen nicht sein. Es ist nicht leicht, schlechten Angewohnheiten beizukommen, aber möglich. Geduld und Konsequenz der Eltern sind hier gefragt. Langjähriges Daumenlutschen und Schnullernuckeln kann zu einem Distalbiss und zu Sprachstörungen führen. Das einfache Verbieten bringt wenig. Besser ist das Lobprinzip. Ein Kalender, in dem die „lutschfreien" Tagen eingetragen werden, wirkt auf viele Kinder motivierend – vor allem wenn eine kleine Belohnung winkt. Das Nuckeln am Schnuller ist ein normaler Reflex. Doch ab etwa dem siebten bis achten Lebensmonat kann der Nachwuchs langsam vom Schnuller entwöhnt werden. Gibt es dabei Probleme, bietet sich eine Mundvorhofplatte an. Diese ähnelt einem Schnuller, verhindert aber, dass die Zunge zwischen die Schneidezähne rutscht. Auch früher Milchzahnverlust aufgrund von Karies sollte bei regelmäßiger Zahnhygiene kein Thema sein.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Angeborene Fehlentwicklungen werden meist schon im Kleinkindalter behandelt. Doch in den meisten Fällen sind die kleinen Patienten zwischen acht und zehn Jahre alt. In diesem Alter macht sich die Kieferorthopädie die Wachstumsvorgänge des Gesichtsschädels zu Nutze. Abhängig von den Fehlstellungen dauert die Behandlung etwa zwei bis vier Jahre.

Bei Kindern und Erwachsenen können herausnehmbare oder festsitzende Korrektursysteme eingesetzt werden. Möglich ist auch eine Kombination. Jedes Verfahren hat Vor- und Nachteile. So sind herausnehmbare Zahnspangen im Alltag äußerst praktisch. Sie können z.B. vor dem Zähneputzen oder Sport entfernt werden. Allerdings verlängert sich bei diesem System auch die Behandlungsdauer. Die ist wiederum bei einem festsitzenden Gerät deutlich verkürzt, da es Tag und Nacht auf Zähne und Kiefer einwirkt.

Allerdings ist hier eine optimale Gebissreinigung nicht gewährleistet und harte Nahrungsmittel können zu einem Problem werden. Auch die Optik ist nicht jedermanns Sache. Kein Wunder, dass sich immer mehr Erwachsene eine „unsichtbare" Korrektur wünschen. Das ist heute mit Hilfe von dünnen, klarsichtigen Kunststofffolien (Invisalign) möglich. Die Umformung erfolgt in einzelnen Schritten über einen Zeitraum von 10-18 Monaten. Je nach Behandlungsnotwendigkeit kommen bis zu 50 Folien zum Einsatz.

Wichtig: Eine sorgfältige Zahnpflege ist entscheidend für den Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung, vor allem bei festsitzenden Apparaturen.

Wer trägt die Behandlungskosten?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 80% (bei mehreren Kindern 90%) der Kosten. Nach Behandlungsabschluss wird auch der Restbetrag erstattet. Voraussetzung: Es muss eine Behandlungsnotwendigkeit nachgewiesen werden. Erwachsene gehen grundsätzlich leer aus, es sei denn, es handelt sich um schwere, behandlungsbedürftige Kieferfehlbildungen. Bei den privaten Krankenkassen hängt die Kostenübernahme von der persönlichen Tarifgestaltung ab.


Autor: Springer Medizin
Stand: Jun 19, 2008


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