Laborantin bei der Blutuntersuchung

Nahrungsergänzung

Der kontrollierte Unterschied

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Bei Medikamenten gegen Wechseljahrsbeschwerden wird ihre Wirksamkeit geprüft, bevor sie eine Zulassung erhalten. Für Nahrungsergänzungen gilt das nicht.

Wirkung von Phytohormonen ist strittig

Die Babyboomer des vergangenen Jahrhunderts kommen in die Wechseljahre. Das ist auch daran zu erkennen, dass sich in Drogerien und Supermärkten immer mehr Mittel gegen Beschwerden des Klimakteriums wie Hitzewallungen, Schlafstörungen und Verstimmungen in den Regalen drängen. Abhilfe schaffen sollen vor allem Phytohormone aus Soja und Rotklee. Deren Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht eindeutig belegt. Daher werden diese Mittel als Nahrungsergänzungsmittel angeboten, denn eine Zulassung als Medikament würden sie nicht erhalten. Erst im Juli 2007 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Produkte nur als Arzneimittel eingeordnet werden können, wenn „belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen".

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Nur ein Zusatz zur Ernährung

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten. Sie benötigen keine Zulassung, Hersteller müssen sie lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registrieren lassen. Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken müssen nicht angegeben sein. So finden Kundinnen z.B. keinen Hinweis darauf, dass Produkte aus Soja und Rotklee womöglich schaden können. So rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von Nahrungsergänzungsmitteln mit Phytohormonen ab. Da Frauen in und nach den Wechseljahren ohnehin ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs aufwiesen, sei „die längerfristige Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem hohen Gehalt an Isoflavonen [Anm. d. Red.: pflanzliche organische Moleküle mit geschlechtshormoneller Wirkung auf den Menschen] für diese Verbrauchergruppe nicht ohne Risiko", urteilen die Experten vom BfR. Auch eine exakte Dosierung muss bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht angegeben sein – nur eine tägliche Verzehrmenge und die Warnung, diese nicht zu überschreiten. Bei Nahrungsergänzungen gilt das Prinzip der Verantwortlichkeit des Herstellers und Händlers. Die Überwachung der Lebensmittel und der Produzenten liegt bei den Bundesländern. Im Gegensatz zu Arzneimitteln entstehen keine Kosten für Zulassung oder Forschung – so sparen die Hersteller enorme Ausgaben.

Behörden überwachen Arzneimittel

Es gibt aber auch pflanzliche Mittel gegen Wechseljahrsbeschwerden, die hierzulande als Arzneimittel zugelassen sind, weil sie eine erwiesene Wirkung haben. Dies gilt z.B. für Präparate aus Traubensilberkerze. Anders als Nahrungsergänzungen unterliegen sie wie alle Medikamente in Deutschland dem Arzneimittelgesetz und durchlaufen eine aufwändige Zulassung, um „die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und eine angemessene pharmazeutischen Qualität" zu belegen, berichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sind die Medikamente dann auf dem Markt, werden sie weiter kontrolliert. Tauchen Risiken und unerwartete Nebenwirkungen auf, kann die zuständige nationale oder europäische Behörde ihre Zulassung zurücknehmen.

Arzneimittel gibt es nur in Apotheken

Verbrauchern fällt es oft schwer, Nahrungsergänzungen von Arzneimitteln auf Anhieb zu unterscheiden. Eine europäische Verordnung soll daher für Transparenz und Verbraucherschutz sorgen, indem entsprechende Präparate die Beschriftung „Nahrungsergänzungsmittel" tragen müssen. Außerdem dürfen Nahrungsergänzungen nicht den Anschein eines Arzneimittels haben oder mit Aussagen werben, die das Beseitigen, Lindern oder Verhüten von Krankheiten versprechen. Leider halten sich nicht alle Hersteller daran. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Anbieter oder Verkäufer, ob das Präparat den rechtlichen Status als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzung besitzt.
(mj)


Quelle: Nach Informationen des Bundesamtes für Risikoforschung, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherhe
Autor: Springer Medizin
Stand: Apr 9, 2008


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