Wenn der MDK kommt
Pflegebedürftigkeit – Einstufung in die Pflegestufe
Der Besuch durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollte gut vorbereitet werden. Denn bei der Einstufung zur Pflegebedürftigkeit kann man Fehler machen, die Geld kosten.
Im Auftrag der Krankenkassen prüft der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), ob und in wieweit der Betroffene einer Pflegebedürftigkeit unterliegt. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Eingliederung in eine Pflegestufe. Die Höhe der Pflegestufe bestimmt, wie hoch das Pflegegeld ist, das dem Bedürftigen zusteht.
Pflegebedürftigkeit – Besuch des MDK gut vorbereiten
Deshalb ist es wichtig, sich auf diesen Besuch gut vorzubereiten. Vor allen Dingen muss der Pflegebedürftige darauf eingestimmt werden. Denn oft kommt es vor, dass sich der Betroffene während des Besuches besonders anstrengt und eine nötige Pflegebedürftigkeit so herunterspielt. Fähigkeiten und Kompetenzen werden kurzzeitig aktiviert, die im Alltagsleben und auf Dauer gar nicht mehr vorhanden sind. Der Betroffene reißt sich einfach zusammen. Doch genau das ist falsch.
Pflegebedürftigkeit – Protokolle helfen, die Realität zu spiegeln
Der Gutachter bekommt so ein völlig falsches Bild von dem realen Stand der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Bei der Begutachtung geht es um die Beurteilung der Lebenskompetenzen im Alltag. Um einem falschen Bild vorzubeugen, ist es sehr nützlich, wenn pflegende Angehörige in einer Art Tagebuch aufschreiben, wobei und wie oft mit welchem zeitlichen Aufwand sie den zu Pflegenden unterstützen müssen.
In Zukunft fünf Bedarfsgrade
Geplant ist, künftig Pflegebedürftigkeit weniger nach erforderlicher Pflegezeit, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit zu messen. Selbstständigkeit und Teilhabe sollen dann im Mittelpunkt stehen. Vorgesehen ist, die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Bedarfsgrade zu ersetzen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit soll dann anhand von sechs Modulen begutachtet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Die Ergebnisse aus den sechs Modulen sollen in einem Punktwert zusammengefasst werden, der je nach Höhe zur Zuordnung in einen der fünf Bedarfsgrade der Pflegebedürftigkeit führt. Diese reichen von "geringer" über "erhebliche", "schwere" und "schwerste Pflegebedürftigkeit" bis zu "besonderen Bedarfskonstellationen". So soll eine differenziertere Einschätzung als bislang möglich werden. Das neue Konzept soll vor allem altersverwirrten Menschen, die eine Pflegebedürftigkeit haben, zugutekommen.
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