Früherkennung Babys, Kinder und Jugendliche
Kindergesundheit
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird ein Neugeborenes aus der Klinik entlassen, erhält die Mutter ein gelbes "Kinder-Untersuchungsheft". In diesem Heft trägt der behandelnde Arzt alle Untersuchungsergebnisse ein.
Das "Kinder-Untersuchungsheft" erhält die Mutter, wenn sie mit dem Neugeborenen die Klinik verlässt. Es sollte sorgfältig aufbewahrt und dem Kinder- und Jugendarzt möglichst bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.
Vorsorgeuntersuchungen für Babys und Kinder: Kostenerstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher folgende elf Vorsorgeuntersuchungen kostenlos:
- Die Untersuchungen U1 bis U9, deren Ergebnisse im gelben Vorsorgeheft dokumentiert werden, und
- die Untersuchung J1, deren Resultate auf einem gesonderten Dokumentationsbogen notiert werden.
Weitere drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2. Die Kosten dieser Untersuchungen werden jedoch nicht von allen Krankenkassen erstattet..
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