Stoffwechsel

Der Weg zur Schrothkur

Die Entschlackungskur nach Johann Schroth ist ein anerkanntes Naturheilverfahren, das dem Schutz der Gesundheit dient. Viele Kassen bezuschussen daher den Schrothkuraufenthalt. Aber auch ein privater Gesundheitsurlaub nach diesem Verfahren ist möglich.

Die erste Anlaufstelle: Die Arztpraxis

Die Schrothkur wird seit vielen Jahrzehnten erfolgreich gegen eine ganze Anzahl von Beschwerden angewendet. Neben der klassischen Schrothkur gibt es auch abgewandelte Formen, die bestimmte gesundheitliche Besonderheiten berücksichtigen, zum Beispiel die Schrothkur ohne Alkohol. Um herauszufinden, ob und welche Schrothkur die Richtige ist, sollte man Rücksprache mit seinem Hausarzt halten. Eine gründliche Untersuchung und ein Blutbild können über Risikofaktoren aufklären, auf die während einer Kur besonders geachtet werden muss.

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Das wichtigste Dokument: Der Antrag

Gemeinsam mit seinem Arzt bespricht man die Kurwünsche und füllt den entsprechenden Antrag für die Schrothkur aus. Dabei ist es egal, ob man sich von seiner Hausarztpraxis, einem Facharzt oder im Rahmen einer betriebsärztlichen Konsultation untersuchen und beraten lässt. Mit einem fertig ausgefüllten Antrag, in dem Krankheitsbild und Anwendungsbereich genau beschrieben sind, wendet man sich dann an die Krankenkasse. Weil die positiven Effekte einer Schrothkur in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt worden sind, wird ein Gesundheitsaufenthalt in einem Kurort mit Schrothanwendungen von vielen Krankenkassen bezuschusst.

Wo kann man eine Schrothkur machen?

Schrothkuren werden in verschiedenen Kurorten angeboten. Niedergelassene Ärzte und die Krankenkassen beraten darin, welche Kurorte Schrothanwendungen anbieten und welches Klima man bei der jeweiligen Indikation vorziehen sollte. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen ambulanten Vorsorgekuren und stationären Rehabilitations- und Vorsorgekuren. Bei der ambulanten Kur kommen die Teilnehmer nur jeweils für die nötigen Anwendungen und Behandlungen in die Kur-Einrichtung. Eine ambulante Kur kann beispielsweise im Rahmen eines Gesundheitsurlaubs erfolgen, für den man sich selbst eine passende Urlaubsunterkunft nach eigener Wahl in der Nähe bucht. Bei einer stationären Kur wird der Kurgast Tag und Nacht in der Kureinrichtung betreut.

Was wird von den Kassen übernommen?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen bei ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten die Kurarzt-Kosten komplett und die Kurmittel, also sämtliche angewandten Verfahren und Heilmittel, zu 90%. Übrig bleiben 10% der Kurmittelkosten und eine Verordnungsblattgebühr von zehn Euro. Je nach Fall und Indikation übernehmen manche Kassen einen Zuschuss für die Unterkunft, die Verpflegung und die Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag. Wie viel der Kurkosten am Ende selbst getragen werden müssen, sollte man sich im Voraus ausrechnen lassen. Wurde eine stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur genehmigt, muss der Kurpatient pro Kurtag lediglich zehn Euro aus der eigenen Tasche bezahlen. In manchen Fällen sind Ausnahmen möglich.

Wie oft kann man eine Schrothkur beantragen?

Zwischen zwei ambulanten Kuren müssen in der Regel mindestens drei Jahre liegen, bis die Leistung von den Krankenkassen erneut übernommen wird. Stationäre Wiederholungskuren werden meist nach Ablauf von vier Jahren bewilligt. Bestimmte gesundheitliche Probleme lassen aber Ausnahmen von dieser Regel zu. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren behandelnden Arzt, ob in Ihrem Fall diese Intervalle verkürzt werden können. Mit einer sorgfältigen Begründung kann man auch schon früher wieder in den Genuss einer Schrothkur mit Kassenunterstützung kommen.


Quelle: Nach Informationen von Deutscher Schrothverband e.V.
Autor: Susanne E. Kaiser
Stand: Apr 21, 2009


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