Alternativmedizinische Verfahren
Homöopathie
Die Homöopathie gehört den alternativen beziehungsweise komplementären Heilverfahren. Sie basiert auf der Annahme, dass Ähnliches mit Ähnlichem geheilt werden kann.
Im Verständnis der Homöopathie kann Ähnliches mit Ähnlichem geheilt werden („Similia similibus curentur“). Das heißt konkret, dass ein Mittel, das im Rahmen einer homöopathischen Arzneimittelprüfung bei einem Gesunden ein Symptom auslöst, bei einem Kranken mit eben diesen Beschwerden zur Heilung führen kann. Der behandelnde Arzt beziehungsweise Heilpraktiker beurteilt die vorliegenden Symptome nicht nur nach objektiv messbaren Kriterien (beispielsweise Art, Aussehen, Laborwerte), sondern berücksichtigt auch die subjektive Wahrnehmung der Beschwerden durch den Kranken; er hält also gewissermaßen „individuelle Symptome“ fest. Dies kann dazu führen, dass Patienten mit derselben klinischen Diagnose mit unterschiedlichen homöopathischen Arzneimitteln behandelt werden. Die Wirkstoffe und Anwendungsformen sind vielfältig.
Potenzierung durch Verdünnung
Ein weiteres wichtiges Grundprinzip der Homöopathie betrifft die Herstellung der Arzneimittel, die aus tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Substanzen gewonnen werden. Die Wirkung eines homöopathischen Mittels ist demnach umso größer, je höher seine Potenz ist. Diese Potenz bemisst sich an der Verdünnung des Mittels: Je stärker verdünnt, desto höher die Potenz. Dies widerspricht dem schulmedizinischen Prinzip der linearen Dosis-Wirkung-Beziehung, nach dem eine Substanz umso stärker wirkt, je höher ihre Konzentration ist.
Begründer der Homöopathie ist der promovierte deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843), der das Verfahren Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt. Hahnemann war ein großer Kritiker der Heilmethoden seiner Zeit. Er distanzierte sich von den Ansichten der damaligen Schulmedizin so sehr, dass er sich gezwungen sah, seine Praxis als Mediziner aufzugeben und seinen Lebensunterhalt mit Übersetzungsarbeiten zu finanzieren. Dabei stieß er auf die Arbeit des schottischen Pharmakologen William Cullens, der die Wirkung von Chinarinde auf den menschlichen Organismus beschrieb und ihr eine heilende Kraft auf das Wechselfieber (Malaria) attestierte.
Im Selbstversuch zu neuen Verfahrensansätzen
Dieser Theorie Cullens wollte Hahnemann keinen Glauben schenken und so unternahm er Selbstversuche mit Chinarinde. In diesen Versuchen bemerkte Hahnemann, dass die Chinarinde bei ihm eine Schein-Malaria erzeugte. Er folgerte im Umkehrschluss, dass die Chinarinde gegen eine echte Malariaerkrankung helfen müsse. Mit seinen ersten Selbstversuchen legte Hahnemann somit den Grundstein für die Homöopathie. Im Anschluss an diese Entdeckung führte er zahlreiche Versuche durch, in denen er Arzneien und deren krankheitserzeugende Wirkung untersuchte, die zugleich ihre Heilkraft bedeuteten. Mit der Formulierung des Ähnlichkeitsprinzips wird 1796 als das Geburtsjahr der Homöopathie bezeichnet. Die Gesetze der Homöopathie legte Hahnemann im 1810 erschienen "Organon der rationellen Heilkunde" fest.
Wissenschaftliche Belege fehlen
Das Wirkprinzip der Homöopathie konnte bisher mit naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt werden. Bisherige wissenschaftliche Studien untersuchten vor allem die Frage, ob Homöopathie über den sogenannten Placebo-Effekt hinaus eine therapeutische Wirkung entfaltet.
Die Ergebnisse hierzu sind nicht einheitlich, dennoch ist die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung verankert und mit einer Zusatzbezeichnung geschützt. Tatsächlich kommt die Homöopathie relativ häufig zur Anwendung, viele Patienten berichten von positiven Ergebnissen.
Homöopathie ist gefragt
Bei vielen Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen spielt die Homöopathie heute eine bedeutende Rolle. Allein in Deutschland wenden vorsichtigen Schätzungen zufolge mindestens 20 Prozent der Frauen und zehn Prozent der Männer homöopathische Behandlungen an.
Erstattung durch die Krankenkassen
Die Homöopathie ist nicht im Leistungskathalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten, Kassen müssen also für diese Therapieform nicht aufkommen. Allerdings haben Krankenkassen die Möglichkeit, die Homöopathie in ihre kassenindividuellen Satzungsleistungen aufzunehmen - eine Möglichkeit, von der etliche Kassen Gebrauch machen, was individuell erfragt werden sollte.
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