Diäten
Fastenkur
Fastenkuren, im Allgemeinen auch unter dem Begriff „Heilfasten“ bekannt, werden im medizinischen Bereich als Maßnahme der Ernährungstherapie eingesetzt. Dabei wird die Nahrungsaufnahme unter fachkundiger Anleitung über einen festgelegten Zeitraum beschränkt. Häufig werden Fastenkuren stationär in einer Fastenklink durchgeführt.
Fasten – eine alte Tradition
Fasten, also der freiwillige und zeitlich begrenzte Verzicht auf Nahrungs- und Genussmittel, besitzt mit seinen unterschiedlichen Ausprägungen eine lange Tradition. So kann eine Fastenzeit religiös verankert sein - man denke an die Fastenzeit vor Ostern im Christentum oder den Fastenmonat Ramadan im Islam. Aber auch das Fasten aus gesundheitlichen Gründen gibt es bereits seit Jahrhunderten. Schon im antiken Rom und Griechenland setzten Ärzte das Fasten ein, um die Körpersäfte wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Aus medizinischer Sicht werden verschiedene Methoden des Fastens unterschieden:
- Nulldiät
Hierbei handelt es sich um vollständiges Fasten, auch Tee-Fasten genannt. Die Betroffenen nehmen ausreichend Flüssigkeit zu sich, eventuell auch Mineralien und Vitamine, jedoch keine energieliefernden Nährstoffe.
- Fastenkur / Heilfasten
Fasten als ganzheitliche Methode der Naturheilkunde, bei der neben Fastengetränken (Saft- und Teefasten) leicht verwertbare Kohlenhydrate in geringer Menge und eventuell auch Eiweiß (150-300 kcal/Tag) zugeführt werden. Zu einer vollständigen Fastenkur gehören die Nachfastendiät (Fastenbrechen) und umfangreiche Ernährungsberatungen zur Umstellung der Ernährungsgewohnheiten. Es geht nicht nur um die Regulierung des Körpergewichts, sondern insbesondere um die Vorbeugung und/oder Behandlung von Krankheiten.
- Modifiziertes Fasten
Fasten mithilfe von Formula-Diäten, ausschließlich mit dem Ziel, das Körpergewicht zu senken (Reduktionskost).
Fastenkur: Heilfasten nicht allein zur Senkung des Körpergewichts
Die Fastenkur bzw. das sogenannte Heilfasten dient längst nicht nur der Senkung des Körpergewichts bei Übergewicht. Sie wird auch zur Vorbeugung und ergänzenden Behandlung chronischer Erkrankungen wie Gicht, Hautkrankheiten (z.B. ) oder Bluthochdruck eingesetzt.
Neben den körperlichen Aspekten spielt bei der Fastenkur aber auch der seelische Reinigungsprozess eine Rolle. So stehen bei der von dem deutschen Arzt Otto Buchinger (1878-1966) begründeten Methode des Heilfastens die medizinische und die seelisch-geistige Dimension des Fastens gleichberechtigt nebeneinander. Die psychischen Effekte – die Betroffenen berichten beispielsweise über geschärfte Sinne und eine gesteigerte Aufmerksamkeit - gehen auf Veränderungen des Stoffwechsels im Gehirn infolge des Hungerns zurück. So kommt es etwa zu einer vermehrten Freisetzung von Serotonin, einem Botenstoff des Gehirns.
Was genau passiert beim Fasten?
Beim Fasten wird der Umstand ausgenutzt, dass der Körper versucht, zu jedem Zeitpunkt genügend Zucker (Glukose) zur Versorgung bestimmter Organe und Gewebe (z. B. Gehirn, Nerven, Nierenmark, rote Blutkörperchen) bereitzustellen. In der Frühphase des Fastens, die etwa zwölf Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme einsetzt, greift der Körper deshalb zunächst auf die begrenzten Zuckerreserven (vor allem aus der Leber) zurück. Diese sind jedoch schon nach einem bis drei Tagen Fasten weitgehend aufgebraucht. Der Körper zieht deshalb im nächsten Schritt Eiweiße aus der Muskulatur zur Energieversorgung heran. Um größere Proteinverluste allerdings zu umgehen, wird langfristig auf das Fettgewebe als dem größten Energiespeicher zurückgegriffen. Der anfängliche Gewichtsverlust beim Fasten geht vor allem auf eine erhöhte Wasser- und Elektrolytausscheidung zurück. Allerdings kommt es bei längerem Fasten auch zu einer Senkung des Energiebedarfs, wodurch sich der Gewichtsverlust deutlich verlangsamt.
Wer übernimmt die Kosten einer Fastenkur?
Unter bestimmten Umständen werden die Kosten für eine Fastenkur von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen: Wenn sie im Einzelfall als Heilfastenmaßnahme bei einer chronischen Erkrankung anerkannt wird. Eine entsprechende Begründung durch den Arzt ist allerdings notwendig. In den übrigen Fällen müssen die Patienten die Kosten selbst tragen.
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