Psychotherapie: Hilfe für die Seele

Wenn die Seele aus dem Gleichgewicht geraten ist, kann eine Psychotherapie helfen. Bei welchen seelischen Problemen eine Psychotherapie helfen kann, welche Verfahren es gibt und was die Krankenkasse bezahlt.

Arztgespräch bei Depression
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Kurzübersicht

Definition: Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise Behandlung von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt.

Gründe für eine Psychotherapie: Jeder dritte Erwachsene leidet im Laufe seines Lebens an einer psychischen Erkrankung – dazu zählen unter anderem Ängste, Depressionen, Essstörungen, Süchte und Zwänge.

Formen: Je nachdem, welche Erkrankungen beziehungsweise Störungen behandelt werden, kann eine  Einzel-, Gruppen-, Familien- oder Paartherapie erfolgen.

Artikelinhalte im Überblick:

Sanfte Hilfe für die Seele: Psychopharmaka aus der Natur

Wann ist eine Psychotherapie ratsam?

Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebensowenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich immer weiter verschlimmert. Psychotherapie wird unter anderem bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt:

Für den Erfolg einer Psychotherapie ist es sehr bedeutsam, dass der Betroffene ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung – unterstützt durch den Psychotherapeuten – mitzuarbeiten.

Formen der Psychotherapie

Die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihres Verständnisses der Entstehung von psychischen Krankheiten als auch in ihrem Therapiekonzept, der Haltung des Psychotherapeuten und ihrer Dauer. Von den Krankenkassen werden zurzeit folgende Verfahren anerkannt:

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist eine stark handlungsorientierte und problembezogene Form der Psychotherapie, die auf der Annahme basiert, dass problematisches/gestörtes Verhalten erlernt wird und deshalb auch durch die systematische Anwendung bestimmter Methoden "verlernt" werden kann. Hier steht weniger eine detaillierte Ursachenforschung in der Vergangenheit des Betroffenen im Mittelpunkt, sondern viel mehr die Einübung bestimmter Techniken, mit denen es ihm gelingt, die Verhaltensstörung zu durchbrechen. Von einer psychischen Erkrankung wird ausgegangen, wenn das Verhalten problematisch bzw. unpassend ist (zum Beispiel bei Ess-, Zwangs- oder Angststörungen) und beim Betroffenen selbst oder seiner Umgebung einen erhöhten Leidensdruck auslöst. In der Verhaltenstherapie wird das gestörte Verhalten zunächst dahingehend analysiert, wie es erlernt wurde und welche Auswirkungen es für den Betroffenen hat. Anschließend können verschiedene Methoden angewendet werden, um die gestörte Verhaltensweise abzubauen und eine neue zu erlernen. Dazu kann zum Beispiel eine systematische Konfrontation mit dem jeweiligen Angstauslöser oder eine Belohnung von erwünschtem beziehungsweise eine Löschung von problematischen Verhaltensweisen erfolgen.

Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie wurde aus der "klassischen" Psychoanalyse nach Sigmund Freud abgeleitet. Sie basiert auf der Theorie, dass Konflikte, die in der Kindheit erlebt und nicht vollständig verarbeitet wurden, später zu psychischen Problemen führen können. Diese Form der Psychotherapie hat zum Ziel, solche verdrängten Ereignisse, Erinnerungen und Gefühle bewusst zu machen und aufzuarbeiten und auf diese Weise psychische Störungen beziehungsweise Erkrankungen zu heilen. Die Psychoanalyse ist eine langfristig angelegte psychotherapeutische Methode, die zwei- bis dreimal wöchentlich über bis zu drei Jahre erfolgen kann. Dabei werden zum Beispiel Assoziationen oder Traumdeutungen angewendet. In der Regel liegt der Patient während der Sitzungen auf einer Liege und der Therapeut bleibt außerhalb seines Sichtfeldes.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat sich aus der Psychoanalyse entwickelt und ist wie die analytische Psychotherapie längerfristig angelegt. Allerdings erfolgt die Therapie im Sitzen und ist in der Regel auf maximal 120 Sitzungen begrenzt. Desweiteren fokussiert sie das aktuelle psychische Problem und seine Ursachen, wobei neben dem analytischen Blick in die Vergangenheit immer auch gegenwärtige Beziehungen und Umstände besprochen werden.

Alle Psychotherapieverfahren werden sowohl als Einzeltherapie als auch als Gruppentherapie angeboten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss beim Betroffenen jedoch ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit gegeben sein. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.

Psychologe, Psychiater oder Psychotherapeut?

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, die verschiedenen Berufsbezeichnungen im Bereich der seelischen Störungen auseinanderzuhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" nur nennen, wer nach einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder (bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine dreijährige Vollzeit- oder fünfjährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat. Nicht jeder Psychologe ist also auch ein Psychotherapeut. Für die Behandlung seelischer Probleme kommen infrage:

Psychologische Psychotherapeuten

Diese verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Psychologie und haben im Anschluss eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Ein Psychologischer Psychotherapeut darf keine Medikamente verschreiben. Er unterstützt den Betroffenen mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.

Psychiater

Ein Psychiater ist ein Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Er hat Medizin studiert und im Anschluss eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln – zumeist mit Medikamenten (den sogenannten Psychopharmaka). Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin". So ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche Psychotherapeuten" bezeichnet.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Wer psychotherapeutisch tätig ist, ohne als Arzt oder Psychotherapeut zugelassen zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis als Heilpraktiker durch die zuständige Landesbehörde. Für diese Erlaubnis muss der Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sein und einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Er muss bei der Über­prüfung seiner Kenntnisse durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet – dies wird üblicherweise durch eine entsprechende Ausbildung für Heilpraktiker errreicht.

Wer Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausübt, darf nicht die Berufsbezeichnung Psychotherapeut führen. In der Wahl der Therapiemethoden ist er frei: Eine von Heilpraktikern angewandte Therapiemethode muss nicht wissenschaftlich anerkannt sein. Nach Ansicht der Bundes­psycho­therapeuten­kammer (BPtK) sollte die beschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Psychotherapie daher abgeschafft werden.

Den passenden Psychotherapeuten finden

Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind. Diese sind auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen zu finden. Auch die Landespsychotherapeutenkammern sind eine gute Anlaufstelle für die Suche nach einem Psychotherapeuten. Beim kostenlosen Bürgerservice "Psychotherapie-Informations-Dienst" (PID) gibt es zusätzlich Informationen über die Leistungsangebote der dort verzeichneten Psychologischen Psychotherapeuten – beispielsweise Spezialisierungen auf bestimmte Therapieformen, behandelte Störungen und Patientengruppen. Der PID ist jedoch kein vollständiges Verzeichnis, die Teilnahme daran ist freiwillig.

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl unter allen sogenannten Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten. Sie können einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten daher direkt und ohne ärztliche Überweisung aufsuchen. Die ersten zwei bis vier Behandlungsstunden werden als "probatorische", das heißt vorbereitende Sitzungen bezeichnet. Diese Sitzungen dienen nicht nur der Diagnosestellung, sondern auch dem gegenseitigen Kennenlernen: Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist von großer Bedeutung für den Behandlungserfolg. Stimmt die Chemie nicht, sind weitere probatorische Sitzungen bei einem anderen Therapeuten möglich.

Was macht man in der Psychotherapie?

Zu Beginn einer Psychotherapie geht es um den Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen Betroffenem und Psychotherapeuten. Es folgen weitere Sitzungen, in denen es um die genaue Diagnose sowie die Definition der Therapieziele geht. Wie diese Therapieziele im Detail erreicht werden sollen, hängt von dem angewendeten Verfahren ab. Während es bei der Psychoanalyse eher darum geht, Vergangenes aufzudecken und somit zu der Wurzel des Problems vorzudringen, geht es bei der Verhaltenstherapie eher um das Ablegen angelernter Verhaltensweisen oder Zwänge. Mit Unterstützung des Psychotherapeuten können andere Wege als bisher ausprobiert und so neue Erfahrungen gesammelt werden.

Konkret kann dies beispielsweise durch die Anleitung des Therapeuten für bestimmte Übungen und Unterbrechungen geschehen, die der Betroffene in den Alltag integrieren sollte. So kann zum Beispiel durch die richtigen Trainingseinheiten die Angst vor engen Räumen "abtrainiert" werden – der Therapeut wird entsprechende Anleitungen und Aufgabenstellungen an die Hand geben oder den Betroffenen gegebenenfalls sogar begleiten.

Alle Wege haben dabei das Ziel, dass Gefühle, Gedanken und Verhalten den Patienten nicht mehr dabei behindern, seine familiären und beruflichen Herausforderungen zu meistern und zwischenmenschliche Konflikte zu lösen. Wichtig ist dabei immer die aktive Mitarbeit des Betroffenen und der echte Wille, etwas zu verändern. Natürlich spielt auch ein sehr vertrauensvolles Verhältnis zwischen Therapeut und Patient eine zentrale Rolle.

Das Ende einer Psychotherapie ist erreicht, wenn die gemeinsam mit dem Therapeuten gesetzten Ziele erreicht sind. Der Psychotherapeut wird nicht länger als notwendig behandeln: Er unterstützt den Betroffenen dabei, künftig möglichst ohne psychotherapeutische Hilfe zurechtzukommen.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung ist von der Wahl des Behandlungsverfahrens und von der Schwere der Erkrankung abhängig. Die Behandlung ist meist umso aufwendiger, je länger sie bereits besteht. Eine neu aufgetretene depressive Störung ist deshalb eventuell schneller zu behandeln als eine chronische Depression, die bereits seit der Jugend vorliegt.

Derzeit stehen bei Verhaltenstherapie höchstens 80 Sitzungen, bei tiefenpsychologischen Verfahren höchstens 120 Sitzungen und bei analytischer Psychotherapie bis zu 300 Sitzungen zur Verfügung. Die tatsächliche Dauer kann deutlich unterhalb dieser Grenzen liegen. Die Häufigkeit der Behandlungen kann von bis zu dreimal wöchentlich (Psychoanalyse) bis zu einmal in zwei oder drei Wochen variieren.

Die Psychotherapie findet normalerweise in 50-minütigen Einheiten als Einzelsitzung oder in 100-minütigen Gruppensitzungen statt. Die Frequenz der Sitzungen variiert je nach Bedarf und Behandlungsverfahren.

Nebenwirkungen der Psychotherapie

Eine Psychotherapie bedeutet immer eine Chance für einen Neubeginn – kann aber für den Patienten auch zur Belastungsprobe werden. Eine Psychotherapie sollte daher nur von entsprechend ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden.

Auch wenn eine Psychotherapie in der Regel positive Veränderungen bewirkt, kann sich der Betroffene gerade in der direkten Konfrontation mit seinen Ängsten, Zwängen oder verdrängten Erlebnissen mitunter auch überfordert oder vorübergehend stark belastet fühlen.

Mögliche Reaktionen und Begleiterscheinungen können sein:

  • kontaktscheues Verhalten

  • übermäßiges Anspruchsverhalten

  • persönliche Konzeptlosigkeit

  • Überspielen von Ängsten und Verstimmungen durch besonders forsches Auftreten

  • übertriebenes Anpassungsverhalten

  • Aufgabe persönlicher Bindungen, zum Beispiel an die Eltern oder in der Partnerschaft

  • Verschärfung bereits bestehender Symptome wie depressiver Störungen, Angstzustände, Hemmungen, paranoider Reaktionen, körperlicher Beschwerden

  • Auftreten neuer Symptome, psychosomatischer Reaktionen, neuer Vermeidungsverhalten, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch, Zwangsverhalten, zunehmende Isolation

  • Entwicklung eines Überlegenheitsgefühls

  • Rationalisierung von Gefühlen

  • Zunahme von Aggressivität

  • Motivationsverlust

  • übermäßige Bindung an den Therapeuten, die auch nach dem Ende der Therapie nicht aufhört

Hier ist die Sensibilität und das Gespür des Therapeuten ebenso gefragt wie eine bewusste Selbstbeobachtung des Betroffenen. Wer eine Psychotherapie aufnimmt, sollte sich grundsätzlich darauf einstellen, dass diese Veränderungen in seinem Leben auslösen wird.

Was bezahlt die Kasse bei Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Betroffenen muss eine sogenannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (beispielsweise Depression, Angststörung, Zwänge). Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Erste Sitzungen sind immer Kassenleistung

In den ersten Sitzungen kann der Betroffene feststellen, ob er sich bei dem Therapeuten wohlfühlt und sich das für die Therapie wichtige enge Vertrauensverhältnis einstellt. Diese "probatorischen Sitzungen" übernehmen die Krankenkassen auf jeden Fall. Der Patient muss lediglich die Chipkarte vorzeigen.

Für die weitere Behandlung muss der Therapeut einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht eines Mediziners bei, in dem mögliche körperliche Ursachen für die Erkrankung ausgeschlossen werden.

Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für anerkannte psychotherapeutische Verfahren – derzeit sind dies die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Darüber hinaus können auch Kurse zum Erlernen von Entspannungstechniken wie Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung und Hypnose nach einer Genehmigung (mit)finanziert werden.

Kostenübernahme bei Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung

Die von den Kassen zugelassenen rund 22.000 Therapeuten in Deutschland können den Bedarf bei Weitem nicht decken. Für Betroffene sind die Wartezeiten sowohl auf einen Ersttermin beim Psychotherapeuten als auch auf einen Therapieplatz lang  – auch bei akuten Problemen.

Deshalb können sich Patienten auch an Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung wenden und dann bei der Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen. Dazu muss man jedoch nachweisen, dass in akzeptabler Zeit bei einem zugelassenen Therapeuten kein Termin für eine Therapie möglich war. Eine Psychotherapie darf dabei immer nur von psychotherapeutisch ausgebildeten Ärzten und Psychologen, mit Einschränkungen von Heilpraktikern mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung durchgeführt werden. Die Therapie darf erst begonnen werden, wenn die Kasse dem Antrag auf Kostenübernahme stattgegeben hat.

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