Barett-Ösophagus
Barett-Schleimhaut durch Sodbrennen
Viele Patienten mit Sodbrennen fürchten einen Barrett-Ösophagus zu entwickeln. Die Wahrscheinlichkeit ist in der Tat recht hoch: Da der zurückfließende Magensaft die Schleimhaut der Speiseröhre reizt, wandeln sich Teile des Plattenepithels bei zehn bis 20 Prozent der Reflux-Patienten in Zylinderepithel um. Trotzdem muss eine Refluxkrankheit nicht ständig zwangsläufig endoskopisch kontrolliert werden.
Ein Barrett-Ösophagus entwickelt sich im frühen Stadium der Refluxkrankheit. Es ist deshalb nicht sinnvoll, noch Jahre nach Beginn der Refluxsymptome – wie Sodbrennen, Schluckbeschwerden und Oberbauchschmerzen – regelmäßig nach einem Barrett-Ösophagus zu suchen. "Findet man bei der Erstendoskopie keinen Barrett-Ösophagus können Folgeendoskopien ausbleiben, sollten diese mit der Frage durchgeführt werden, die Entstehung einer Barrett-Metaplasie frühzeitig zu erkennen", schreibt Prof. Rudolf Arnold von der Phillips-Universität Marburg in der Fachzeitschrift "Der Internist".
Zigaretten, Alkohol und Gepökeltes erhöhen das Krebsrisiko
Stellt sich aber heraus, dass ein Patient mit Refluxkrankheit unter einem Barrett-Ösophagus leidet, sollte er regelmäßig kontrolliert werden. Ist der Aufbau der Schleimhautzellen bereits gestört - Mediziner sprechen in diesem Fall auch von Dysplasie - erhöht sich das Risiko zusätzlich. Weitere Risikofaktoren für Speiseröhrenkrebs sind Nikotin- und Alkoholabhängigkeit sowie eine erhöhte Aufnahme von Nitrosaminen mit der Nahrung. Nitrosamine sind in vor allem in gepökeltem Fleisch enthalten.
Bei Barrett-Ösophagus müssen Schleimhautbereiche entfernt werden
Für Patienten mit Barrett-Ösophagus hat das American College of Gastroenterology Überwachungsstrategien entworfen, die auch Ärzte in Deutschland praktizieren. Diese sehen alle drei bis fünf Jahre eine Endoskopie vor, sofern der Patient keine Dysplasie aufweist. Bei leichter Dysplasie (Low-grade-Dysplasie) dagegen empfiehlt das College of Gastroenterology sechs bis zwölf Monate nach Entdecken des gestörten Zellaufbaus eine Kontrolluntersuchung. Anschließend reicht ein Untersuchungsabstand von einem Jahr. Bei hochgradiger Dysplasie muss bei unter 50-Jährigen in einigen Fällen die Speiseröhre entfernt werden. Allgemein empfiehlt sich jedoch, die veränderten Schleimhautbereiche abzutragen.
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