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Kontraindikationen

Wann darf die Hormonspirale nicht angewendet werden?

Auch wenn sie allgemein relativ gut verträglich ist, darf die Hormonspirale in bestimmten Fällen nicht oder nur unter strengen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden. Sonst können gesundheitliche Risiken auftreten.

Die Hormonspirale ist östrogenfrei. Ihr Hormon, das Gestagen Levonorgestrel, wird direkt in der Gebärmutter freigesetzt und wirkt vornehmlich lokal, also weitgehend ohne den körpereigenen Hormonaushalt zu beeinflussen. Weil Levonorgestrel darüber hinaus in nur geringen Mengen freigesetzt wird, ist das Risiko für Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, etwa verglichen mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln wie der Pille, geringer. Dennoch darf die Hormonspirale in bestimmten Fällen nicht oder nur unter strengen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden, da ansonsten gesundheitliche Risiken auftreten können.

Nicht bei Schwangerschaft, Infektionen oder Krebsrisiko

Bei folgenden Erkrankungen oder Zuständen darf die Hormonspirale nicht eingesetzt werden:

  • Vermutete oder bestätigte Schwangerschaft: Vor dem Einlegen der Hormonspirale muss eine Schwangerschaft sicher ausgeschlossen werden. Wie bei allen Verhütungsmethoden, die in die Gebärmutter eingeführt werden, besteht sonst ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt oder ein vorzeitiges Einsetzen von Wehen.
  • Infektionen und Entzündungen im Genital- oder Beckenbereich: Die Hormonspirale kann bereits bestehende Infektionen oder Entzündungen im Genitalbereich verschlimmern.
  • Erkrankungen und Zustände, die mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden sind
  • Fehlgeburt innerhalb der letzten drei Monate
  • Nachweis oder Verdacht von Krebsvorstufen oder Krebs des Gebärmutterhalses bzw. Gebärmutterkörpers
  • Nachweis oder Verdacht von hormonempfindlichen Tumoren, z.B. Brustkrebs: Durch das Gestagen Levonorgestrel kann das Wachstum progesteronempfindlicher Tumoren angeregt werden.
  • Blutungen in der Gebärmutter außerhalb des Monatszyklus mit unklarer Ursache
  • angeborene oder erworbene Fehlbildungen der Gebärmutter
  • gutartige Wucherungen in der Gebärmuttermuskulatur, sogenannte Myome
  • akute Lebererkrankungen oder Lebertumoren
  • bekannte Überempfindlichkeit gegen Levonorgestrel oder einen der sonstigen Bestandteile der Hormonspirale

Bei bestimmten Vorerkrankungen muss der Arzt abwägen

Liegen folgende Erkrankungen vor oder treten sie erstmalig auf, darf die Hormonspirale nur unter strengen Vorsichtsmaßnahmen eingelegt oder entfernt werden:

  • Gelbsucht
  • alle Formen von Blutkrebs (Leukämie)
  • schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, starker Bluthochdruck, Blutgerinnsel (Thrombosen)
  • Blutgerinnsel (Thrombose) der Netzhaut
  • Zustände, die das Einschwemmen von Bakterien ins Blut (Bakteriämie) begünstigen können, z.B. Herzklappenfehler und angeborene Herzkrankheiten: In diesen Fällen ist das Einlegen und Entfernen der Hormonspirale nur unter einer Antibiotikatherapie erlaubt.
  • starke Migräne

Der Arzt klärt im Vorgespäch auf!

Über die Kontraindikationen und die möglichen Risiken, die in Ihrem speziellen Fall bei der Anwendung der Hormonspirale bestehen können, klärt Sie Ihr Arzt in einem Vorgespräch auf. Zudem ist im Vorfeld des Einsetzens der Spirale eine gründliche Untersuchung vorgesehen, die eine Kontraindikation sicher ausschließt und dem Arzt ermöglicht, Risiken zu erkennen und einzuschätzen.


Quelle: Nach Informationen von „Mirena ®. Intrauterinpessar mit Hormonabgabe“, Hrsg. Rote Liste Service GmbH (Stand: Januar 2009); Leitlinie „Empfängnisverhütung. Familienplanung in Deutschland“, AWMF 015/015 (S1), Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin, Berufsverband der Frauenärzte (Stand: August 2008); Frauenärzte im Netz, hrsg. v. Berufsverband der Frauenärzte e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Autor: Kathrin Sommer
Stand: Mar 8, 2010


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