Gebärmutterhalskrebs
Was Frauen wissen sollten
Wir haben wichtige Informationen zum Thema Gebärmutterhalskrebs, Entstehung, Vorsorge und Therapie für Sie gesammelt.
Was sind Humane Papillomviren (HPV)?
HP-Viren können Warzen und Krebsvorstufen bis hin zu Krebs verursachen. Über 150 HPV-Typen sind bisher bekannt. Sie werden in zwei Gruppen aufgeteilt, entsprechend ihrer Fähigkeit, Zellveränderungen auszulösen, die zum Krebswachstum führen können:
- Hochrisiko-Typen: Die Vorraussetzung für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs ist eine Infektion mit Hochrisiko-HPV-Typen.
- Niedrigrisikio-Typen: Diese HPV-Typen werden so gut wie nie bei Gebärmutterhalskrebs gefunden.
Wie verbreitet sich HPV?
HP-Viren verbreiten sich am häufigsten durch Geschlechtsverkehr. Etwa 70 bis 80 Prozent aller Frauen und Männer infizieren sich zu einem Zeitpunkt in ihrem Leben einmal damit. Bei Menschen unter 30 liegt die Infektionsrate höher. Mit steigendem Alter nimmt diese kontinuierlich ab. Die Gefahr einer dauerhaften Infektion mit Hochrisiko-Typen ist aber größer für Frauen über 30. Stellt man bei einer Frau eine dauerhafte HPV-Infektion fest, so besteht für sie ein hohes Risiko für die Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs.
HPV-Infektionen führen nur selten zu Krebs
Meist bleiben HPV-Infektionen mit Hochrisiko-Typen unbemerkt, sie klingen innerhalb weniger Monate wieder ab. Nur bei einer lang anhaltenden (chronischen, persistierenden) Infektion steigt das Krebsrisiko. Dieser Infekt kann über Jahre hinweg unbemerkt bleiben. Ein bösartiger Tumor hieraus entwickelt sich nur selten. Verdächtige Gewebeveränderungen wie Warzen oder Krebsvorstufen können im Rahmen der Früherkennungsvorsorge rechtzeitig erkannt und therapiert werden.
Früherkennung - Welche Untersuchungen gibt es?
Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzionom) gehört zu den wenigen Krebsarten, die man schon vor einem gefährlichen Stadium feststellen, behandeln und heilen kann. Zur konventionellen Vorsorgeuntersuchung gehört der Pap-Test. Hier werden per Abstrich Zellen vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen. Je nach Erscheinungsbild werden die Zellen in fünf Befundgruppen eingeteilt:
Pap I: normales Zellbild
Pap II: anomale, aber nicht schwerwiegend entzündliche Veränderung
Pap II w: unklarer Befund weil Abstrich unzureichend ist oder Art der Veränderung nicht genau bestimmt werden kann; Abstrich muss wiederholt werden (?w?)
Pap III: deutliche Zellveränderung (Dyplasie), eine klare Bestimmung als gut- oder bösartig ist jedoch nicht möglich; ein Tumor kann nicht ausgeschlossen werden
Pap III D: leichte bis mäßige Zellveränderung (Dysplasie, ?D?) vorhanden, aus denen Krebsvorstufen entstehen können
Pap IV a: hochgradig veränderte Zellen
Pap IVb: Krebsvorstufen, Krebs ist nicht auszuschließen
Pap V: Krebs, in das umliegende Gewebe einwuchernde bösartige Geschwulste
Zusätzlich zur Zelluntersuchung durch den Pap-Test wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) noch ein so genannter HPV-Test empfohlen.
Kann man sich vor HPV schützen?
Kondome bieten keinen sicheren Schutz vor einer Infektion, da HPV im gesamten Genitalbereich vorkommen kann. Seit kurzem stehen zwei HPV-Impfungen zur Verfügung. Diese sollen vor den zwei bzw. vier häufigsten HPV-Typen und den Folgeerkrankungen Schutz bieten.Bei bereits bestehenden HPV-Infektionen und/oder virusbedingter Gewebeveränderung haben die Impfungen jedoch keinerlei Wirkung.
Welche Kosten übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen bei der Vorsorge?
Ein jährlicher Pap-Test wird im Rahmen der Vorsorge für Frauen ab 30 von der Gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Die Kosten für einen HPV-Test im Rahmen der Krebsfrüherkennung werden bislang noch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, die Kosten müssen die Frauen selber tragen. Die Kostenhöhe für eine Testung ist beim behandelnden Gynäkologen zu erfragen.
In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen HPV-Test, sollte bereits ein positives Pap-Ergebnis vorliegen. Ein HPV-Test gehört auch nach einer Therapierung einer Krebsvorstufe oder eines Gebärmutterhalskrebses zur Nachsorge-Untersuchung und wird von den Krankenkassen bezahlt.




