Zusatzstoffe & E´s
Lebensmittel - Das Geheimnis der Zutaten
Ein Gesetz regelt es: Die Menge von Zutaten in Lebensmitteln muss hier zu Lande jeweils auf der Verpackung angegeben sein muss. So ist für den Käufer beispielsweise erkennbar, wie viele Champignons tatsächlich in der Pizza Funghi enthalten sind. Doch schwammige Deklarationen machen das fröhliche Gepansche auf Kosten des Verbrauchers weiterhin leicht.
Wer sich bewusst ernähren möchte, kommt an der Zutatenliste eines Produkts nicht vorbei. Denn dort steht, was wirklich in dem Lebensmittel enthalten ist. Die Zutatenliste ist in der deutschen Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKV) von 1993 geregelt. Im Januar 2001 wurde sie durch die europäische QUID-Richtlinie 97/4EG (Quantitative Ingredient Declaration) ergänzt. So ist neuerdings zusätzlich zur Auflistung der Zutaten in absteigender Reihenfolge vorgeschrieben, auch die Menge der Ingredienzien anzugeben.
Wie viel Zucker ist tatsächlich im Müsli?
Zutaten die dem Produkt seinen Wert geben oder für den Kauf entscheidend sind, müssen mit ihrem genauen Anteil am Gesamtprodukt auf dem Etikett angegeben sein. Anhand der QUID-Angabe und der Zutatenliste kann der Verbraucher z.B. Rückschlüsse ziehen, wie viele Krabben tatsächlich in der Büsumer Krabbensuppe sind. Wenn hier von zwölf Zutaten die Krabben an sechster Stelle und dabei hinter dem Jodsalz in der Liste stehen, können es nicht viele sein.
Andererseits ist keineswegs genau zu erkennen, wie viel Zucker ein Schokomüsli wirklich enthält, wenn der Zucker erst an vierter Stelle erscheint, weiter unten auf der Zutatenliste aber noch Honig, Glukosesirup und Maltodextrin stehen. Hinzu kommt, dass etwa der Zuckeranteil der Schokoladenstückchen unerwähnt bleibt. Findet sich zusätzlich eine Nährwertangabe auf dem Etikett, kann der Verbraucher sofort den Kohlenhydrat- und damit Zuckergehalt ersehen.
Der Verbraucher erfährt nicht alles
Ein besonderes Problem für die Deklaration sind die zusammengesetzten Zutaten. Enthält ein Joghurt eine "Fruchtzubereitung", sind keine weiteren Angaben über die einzelnen Zutaten zu dieser Zubereitung nötig, solange sie weniger als 25% des Joghurts ausmachen. Ist sie mit Gelatine oder pflanzlichen Stoffen angedickt, oder wurden bestimmte Konservierungsmittel darin verarbeitet, erfährt der Verbraucher dies nicht.
Manche Zutaten bleiben ein Geheimnis, weil sie ausschließlich unter Oberbegriffen, den so genannten Klassen-Namen erscheinen. Hinter "pflanzliche Fette" kann sich beispielsweise das je nach Marktlage günstigste Öl verbergen, wie etwa Raps- oder Sonnenblumenöl. Ähnliches gilt für Käse, Gewürze oder Fisch.
Nicht immer ist eine Zutatenliste vorgeschrieben
Nicht alle Lebensmittel, die der Supermarkt oder die Gastronomie anbietet, müssen eine Zutatenliste enthalten. Folgende Lebensmittel brauchen keine Zutatenliste:
- nicht abgepackte Lebensmittel
- einzeln verkaufte figürliche Zuckerwaren, wie Schokoladen-Weihnachtsmänner
- Lebensmittel, die in kleineren Einheiten als 10 x 10 Zentimeter verpackt sind
- kleine Portionspackungen, wie sie bei Frühstücksmarmelade in Hotels üblich sind



