Lebensmittel - Werbung
Gesundheitsangaben zu Lebensmitteln unterliegen strengeren Regeln
Seit Mitte Januar 2007 ist sie in Kraft, die neue europäische Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel. Sie bringt neue Regeln in Sachen Werbeaussagen und Kennzeichnungstexte für die Nahrungsmittelindustrie. Zudem soll sie Verbrauchern mehr Transparenz bieten und Lebensmittelhersteller zu wahrheitsgemäßen Gesundheitsangaben über Lebensmittel verpflichten.
Im Klartext heißt dies: Aussagen, die den Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit des Konsumenten andeuten, müssen künftig auf europäischer Ebene zugelassen werden. Die Regelung betrifft auch Nahrungsergänzungsmittel.
Nährwertbezogene Aussagen künftig an Referenzwerte gebunden
In der so genannten "Health-Claims-Verordnung" werden detaillierte Regeln für die Verwendung von nährwertbezogenen Angaben aufgestellt. Die Angabe "reich an Vitamin E" beispielsweise darf nur noch verwendet werden, wenn in der Tagesportion eines Produkts mindestens 30% der empfohlenen Tagesdosis gemäß Nährwert-Kennzeichnungsverordnung enthalten sind. Gibt es für eine Substanz solche Referenzwerte noch nicht, darf lediglich erwähnt werden, dass sie enthalten ist, nicht aber dass das Nahrungsmittel reich daran wäre.
Bestimmte Werbeaussagen bald nicht mehr ohne wissenschaftlichen Beweis
Noch strenger sind die Regelungen für gesundheitsbezogene Angaben wie "Kalzium ist gut für die Knochen". Hier muss der Anbieter entweder selbst wissenschaftliche Beweise für seine Aussagen vorlegen, oder hoffen, dass die von ihm verwendete Angabe künftig auf der europäischen Positivliste "generischer Health Claims" auftaucht.
Derzeit werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Vorschläge für diese Gesundheitsangaben vorbereitet und die zugehörige wissenschaftliche Datenbasis ausgewertet. In Deutschland können die Lebensmittelhersteller ihre Vorschläge für gesundheitsbezogene Aussagen noch bis zum 15. April einreichen. Die Positivliste wird von der Europäischen Kommission dann nach einer Überprüfung aller Aussagen verabschiedet. Dies wird laut Verordnung in drei Jahren der Fall sein. Bis dahin muss sich der Verbraucher also mindestens (wegen Übergangsfristen!) noch gedulden, um schließlich auf der ganz sicheren Seite zu stehen.



