Fasten & Nulldiät
Modifiziertes Fasten
Beim modifizierten Fasten werden dem Körper Nährstoffe in sehr geringen Mengen zugeführt, um die Strapazen des Nahrungsentzuges zu vermindern.
Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, wird das so genannte modifizierte (medizinische) Fasten empfohlen. Nach der EG-Richtlinie (96/8/EG), die seit April 1999 für deutsches Recht gilt, muss beim modifizierten Fasten eine Supplementierung durch Nährstoffe (Nährstoffergänzung) erfolgen.
- mindestens 50 g Eiweiß
- mindestens 7 g Linolsäure (essentielle Fettsäure)
- mindestens 90 g Kohlenhydrate (100 g empfohlen zur Vermeidung einer gesundheitsriskanten Ketogenese)
Weiterhin sollte der Körper pro Tag 2 Liter Urin ausscheiden, demnach muss also genug Flüssigkeit aufgenommen werden. Zur
Die Finanzierung von Fastenkuren erfolgt gewöhnlich durch den Patienten selbst. Zuschüsse über die Krankenkasse sind möglich. Kontaktadressen von Ärzten und Fastenkliniken können in Fasten-Ratgebern nachgeschlagen werden.



