Schwangerschaft und Arzneimittel
Schaden Impfungen in der Schwangerschaft dem Ungeborenen?
Eines steht fest: In der Schwangerschaft sollten nur unbedingt nötige Arzneimittel verabreicht werden. Dazu zählen auch Impfstoffe. Jede Frau mit Kinderwunsch sollte alle erforderlichen Schutzimpfungen rechtzeitig vor der Schwangerschaft durchführen lassen.
Denn so wird das Kind zum einen nicht den Nebenwirkungen ausgesetzt, die Impfstoffe mit sich bringen können, zum anderen kann die Mutter dem Kind über die Plazenta eine so genannte Leihimmunität für die ersten Lebensmonate mitgeben. Denn die Mutter bildet aufgrund der Impfung Antikörper, die den Erreger erkennen und ihn unschädlich machen. Die Antikörper gelangen durch die Plazenta in den Kreislauf des Ungeborenen und schützen es dadurch mit.
Grundsätzlich können im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen erfolgen. Das sind Impfstoffe, die nur abgetötete Erreger oder Teile von ihnen enthalten. Dazu zählen zum Beispiel die Impfstoffe gegen Influenza oder Hepatitis A. Im ersten Drittel sollten aber selbst Totimpfstoffe nur nach gründlicher Abwägung vom Arzt zum Einsatz kommen. Lebendimpfungen sollten generell nicht erfolgen.
Unbedenkliche Impfungen
Angeraten ist in jedem Fall eine Impfung gegen Tetanus für werdende Mütter, die keinen ausreichenden Schutz haben. Auch eine Tollwutimpfung stellt keine Gefahr für das Kind dar. Wenn eine Mutter also Kontakt zu einem möglicherweise tollwütigen Tier hatte, ist eine Impfung also nicht nur unumgänglich, sondern zugleich unbedenklich.
Nur wenn nötig
Einige Totimpfstoffe gefährden zwar nicht die Entwicklung des Kindes, können jedoch in seltenen Fällen Muskelkontraktionen der Gebärmutter einleiten. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Fehl- bzw. Frühgeburt. Zu diesen Impfungen zählen Polio, Typhus, Diphtherie, Influenza, Hepatitis A, Meningokokken-Meningitis und Pneumokokken. Bei diesen Impfungen muss der Arzt jeweils den Nutzen für die Mutter gegen das Risiko für das Kind abschätzen.
Nicht anzuwendende Impfungen
Lebendimpfstoffe sind noch in geringem Maße vermehrungsfähig. Während für die Mutter keine Gefahr ausgeht, sind sie für das Ungeborene nicht immer ungefährlich. Daher dürfen diese Impfstoffe generell nicht während der Schwangerschaft zum Einsatz kommen. Dazu zählen Gelbfieber, Mumps, Röteln, Masern und Windpocken.








