Gesprächsvorbereitung
Wenn der Arzt zur Pränataldiagnostik rät
Der Gynäkologe muss die Schwangere auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen. Dies schreiben ihm die "Richtlinien zur pränatalen Diagnostik" der Bundesärztekammer vor. Dennoch ist die Schwangere nicht verpflichtet, seinem Rat nachzukommen: Ohne ihr Einverständnis darf der Arzt nicht handeln, die Mutter hat ein Recht auf Nichtwissen.
Wie immer die Schwangere aber zur Pränataldiagnostik steht - sie sollte sich in jedem Fall von ihrem Gynäkologen umfassend über die Vor- und Nachteile der vorgeburtlichen Untersuchungen aufklären lassen.
Der Arzt muss der werdenden Mutter folgende Fragen beantworten können:
- Was ist der Anlass für die Untersuchung?
- Was ist das Ziel der Untersuchung?
- Wie hoch ist das Risiko?
- Welches sind die Grenzen der pränatalen diagnostischen Möglichkeiten und pränatal nicht erfassbare Störungen?
- Wie hoch ist die Sicherheit des Untersuchungsergebnisses?
- Wie schwer sind die vermuteten Störungen?
- Wie geht man bei einem krankhaften Befund vor?
- Welche Alternativen gibt es, wenn die Patientin keine invasive pränatale Diagnostik wie die Fruchtwasseruntersuchung möchte?








