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Betreuung in der Schwangerschaft

Die Wahl des Arztes und der Hebamme

In der Regel haben Schwangere in Deutschland freie Arztwahl. Bestimmte Risikokonstellationen erfordern die Überwachung durch erfahrene Spezialisten.

Wenn Sie sich schwanger fühlen oder durch einen Apothekentest die Information erhalten haben, dass Sie schwanger sind, haben Sie in Deutschland die Möglichkeit, sich direkt, also ohne vorherige Überweisung durch den Hausarzt, in die Behandlung eines Frauenarztes oder einer Frauenärztin zu begeben.

Sie haben freie Arztwahl

Gesunde Frauen, bei denen keine Risikofaktoren bekannt sind, die Einfluss auf die Schwangerschaft haben könnten, können frei entscheiden, von welchem Frauenarzt bzw. welcher Frauenärztin sie betreut werden wollen. Frauen mit Migrationshintergrund und eventuellen Kommunikations- oder Sprachproblemen können sich an die Gesundheitsämter der Städte und Kommunen wenden, die in der Regel Kontakte zu sprachkundigen Ärztinnen und Ärzten herstellen können.

Was tun bei „Risikoschwangerschaft"

Liegt bei Ihnen eine bekannte, möglicherweise auch ererbte Risikokonstellation vor, sprechen Sie Ihren Frauenarzt/Ihre Frauenärztin direkt darauf an, ob er oder sie über entsprechende Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt oder gemeinsam mit Kollegen aus Nachbardisziplinen die Betreuung Ihrer Schwangerschaft wahrnehmen will. Größere kommunale Frauenkliniken und Universitätsfrauenkliniken verfügen in der Regel über Ambulanzen oder Polikliniken, die Sie entweder direkt oder auf Überweisung Ihres Frauenarztes aufsuchen können, um dort mit Spezialisten Ihre Problematik zu besprechen.

Frauenärzte mit besonderer Qualifikation

Frauenärzte, die sich besonders auf dem Gebiet der Schwangerschafts- und Geburtsmedizin weitergebildet haben, führen die Bezeichnung „Frauenarzt – Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin" und geben diese Schwerpunktbezeichnung auch auf Ihrem Praxisschild an.

Information finden Sie auch bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG, www.dggg.de), der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPG, www.dgpg.de) sowie der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM, www.degum.de). Bei der DEGUM erhalten Sie auch Namen und Adressen von Kolleginnen und Kollegen, die über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Entwicklungsstörungen oder Anomalien Ihres ungeborenen Kindes beurteilen zu können.

Zahlreiche leichtere Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen in der Schwangerschaft können nicht nur konventionell, sondern auch komplementär, also begleitend, durch ausgewiesene naturheilkundlich erfahrene Frauenärzte und Frauenärztinnen behandelt werden. Auskunft erhalten Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Naturheilkunde, Akupunktur und Umweltmedizin e.V. in der DGGG NATUM e.V., die Sie im Internet unter www.natum.de erreichen.

Nutzen Sie den Geburtsvorbereitungskurs

Vor allem in Ihrer Erstschwangerschaft sollten Sie nach etwa 30 Schwangerschaftswochen das Angebot der Krankenkassen wahrnehmen und einen so genannten Geburtsvorbereitungskurs durch Hebammen besuchen. Bei der Wahl des Geburtsvorbereitungskurses sollten Sie auch darauf achten, dass die durchführende Hebamme eng mit der von Ihnen ins Auge gefassten Geburtsklinik zusammenarbeitet, da sonst das Risiko unterschiedlicher Informationen an Sie besteht. Namen und Adressen von Hebammen können Sie über den Bund Deutscher Hebammen e.V. (www.bdh.de) bzw. über den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (www.bfhd.de) beziehen.


Autor: Prof. Dr. Dr. med. Axel Feige
Stand: Apr 23, 2009


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