Pflegebedürftig - wer zahlt?
Antrag auf Rehabilitation
Alle Schlaganfallpatienten haben Anspruch auf eine Rehabilitation. In der Akutphase eines Schlaganfalls stellt der Sozialdienst des Krankenhauses in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt einen Antrag auf Rehabilitation . Die Entscheidung trifft der Versicherungsträger.
Die Versicherungsträger haben in der Regel mit bestimmten Rehabilitationskliniken Behandlungsverträge geschlossen. Patienten, die eine Rehabilitationsmaßnahme beginnen wollen, werden entsprechend des Krankheitsbildes an kooperierende Kliniken vermittelt. Angehörige und Patienten haben jedoch die Möglichkeit eigene Wünsche und Vorstellungen wie z.B. den Ort der Klinik an den Sozialdienst des Krankenhauses weiterzuleiten. Die endgültige Wahl der Rehabilitationsklinik liegt dennoch beim Versicherungsträger. Patienten müssen für maximal 28 Tage eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Der grundsätzliche Anspruch und Leistungen der Rehabilitation sind im SGB IX geregelt.
Werden weitere unterstützende Leistungen benötigt, z.B. die Bestellung von Hilfsmitteln wie einen Rollstuhl oder die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, ist der Sozialdienst eines Krankenhauses der richtige Ansprechpartner.





