reha_mann_sport

Schlaganfall-Reha

Rehabilitations-Phasen

Die Ziel der Rehabilitation sind die Wiederherstellung der körperlichen, seelischen und sozialen Gesundheit sowie die Wiedereingliederung in den Alltag und das berufliche Leben. Im Bereich der neurologischen Rehabilitation gibt es nach der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ein sogenanntes Phasenmodell. Die Maßnahmen erfolgen in der stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen.

Bereits in der Akutphase des Schlaganfalls werden die Beeinträchtigungen und der Hilfebedarf des Patienten durch den behandelnden Arzt beurteilt. Häufig wird hierbei u.a. der so genannte „Frühreha-Barthel-Index“ eingesetzt. Der Barthel-Index ist ein Fragebogen zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten und dient der Erfassung von Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit des Patienten. Der Arzt bewertet die Aktivitäten des täglichen Lebens wie z.B. die Fähigkeit des Patienten sich selbstständig zu waschen und vergibt je nach Beeinträchtigung einen Punktwert. Der Patient wird auf diese Weise einer entsprechenden Rehabilitationsphase zugeordnet. Im Verlauf der Rehabilitation kann es bei zunehmender Selbstständigkeit zu einem Wechsel in die nächste Phase kommen. Auch ist bei schnellen Fortschritten im Bereich der Selbstständigkeit das Überspringen einer Phase möglich.

Die verschiedenen Phasen einer Schlaganfall-Reha

  • Phase A: Akutbehandlung im Krankenhaus.
  • Phase B: Früh-Rehabilitation für schwerstbetroffene Patienten mit Bewusstseinseinschränkungen, die noch nicht aktiv an der Behandlung mitwirken können.
  • Phase C: Weiterführende Rehabilitation für Patienten, die weitgehend bewusstseinsklar jedoch noch stark eingeschränkt sind, aber mehrere 30-minütige Therapieeinheiten pro Tag wahrzunehmen können.
  • Phase D: Anschlussheilbehandlung (AHB) für Patienten, die weitgehend selbstständig sind und Aktivitäten des täglichen Lebens überwiegend selbst ausführen. Hier erfolgt eine aktive Teilnahme der Patienten an den Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation. Der Patient kann zu Hause wohnen und seinen Beruf langsam wieder aufnehmen. Das Ziel der Rehabilitation liegt in der Funktionserhaltung und der beruflichen Widereingliederung.
  • Phase F: Aktivierende, zustandserhaltende Langzeitpflege bei anhaltend hoher Pflegebedürftigkeit (z.B. Wachkoma-Pflege).

Ambulante oder stationäre Rehabilitation?

Die Rehabilitation kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Um die Selbständigkeit des Patienten in seiner gewohnten Umgebung so früh wie möglich zu trainieren, werden dabei ambulante Rehabilitationsverfahren nach Möglichkeit bevorzugt. Neben erheblichen Kosteneinsparungen für das Gesundheitssystem hat der Patient so die Möglichkeit, in der häuslichen Umgebung gesund zu werden. Doch was bedeutet eine ambulante oder stationäre Rehabilitation eigentlich für den Patienten?

Stationäre neurologische Rehabilitation: Die Anschlussheilbehandlung findet in einem Krankenhaus statt. Anders als in einem Akutkrankenhaus stehen jedoch­ die Wiedereingliederung in Alltag und Beruf im Vordergrund. Neben der ärztlichen Versorgung werden die rehabilitativen Maßnahmen durch ein interdisziplinäres Team aus Pflegekräften, Physio-, Ergo- und Sprachtherapeuten sowie Psychologen und Sozialarbeiter übernommen. Sie arbeiten gemeinsam an den für jeden Patienten individuell festgelegten Zielen.

Ambulante/teilstationäre Rehabilitation: Das Therapieangebot entspricht dem der stationären Behandlung. Der Patient wohnt jedoch bereits zu Hause und wird an Werktagen tagsüber in einer stationären Einrichtung behandelt, die sogenannte Tagesklinik.

Ambulante Rehabilitation: Wenn ein Patient sich sehr schnell von den Folgen des Schlaganfalls erholt hat, jedoch in bestimmten Bereichen weiterhin Funktionseinschränkungen vorliegen, kann eine ambulante Rehabilitation erfolgen. Die ambulante Rehabilitation findet in Wohnortnähe statt und berücksichtigt im Gegensatz zur stationären Rehabilitation in besonderem Maße die selbständige Bewältigung des alltäglichen Lebens. Der Patient wohnt zu Hause und nimmt unterschiedliche Termine der Reha wahr, z.B. in Form von regelmäßigen Besuchen beim Physiotherapeuten.

Geriatrische Rehabilitation und Akutgeriatrie: Ist der Schlaganfall-Patient schon älter, war er vielleicht bereits vor dem Schlaganfall pflegebedürftig oder bestehen bei ihm andere alterstypische Vorerkrankungen, dann werden die Krankenhausärzte eine sogenannte geriatrische Rehabilitation in Betracht ziehen. Die Geriatrie ist eine medizinische Fachrichtung, die speziell auf den älteren Patienten ausgerichtet ist. In der geriatrischen Rehabilitation werden daher Rehabilitations-Maßnahmen durchgeführt, die auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen eines älteren und mehrfach erkrankten Patienten abgestimmt sind.

Ziele der Rehabilitation

Unter Rehabilitation werden grundsätzlich alle Maßnahmen verstanden, die die Krankheitsfolgen nach einem Schlaganfall mindern und der Wiedereingliederung eines behinderten Menschen dienen. Damit zählen die medikamentöse Behandlung und das Wiedererlernen von bestimmten Bewegungen genauso zum Rehabilitationsprozess wie eine angemessene, behindertengerechte Wohnung. Die Ziele einer Rehabilitation sind dabei ganz individuell: Maßgeblich für alle Therapie-Entscheidungen sind die Einschränkungen des Patienten im täglichen Leben und seine soziale Situation, einschließlich des Berufes.

Im Gegensatz zur normalen Krankenhausbehandlung wird die Rehabilitation häufig nicht von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger bezahlt, etwa von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Die Rehabilitation endet, wenn keine weiteren Fortschritte mehr erzielt werden können oder der Aufwand dem zu erwartenden Nutzen nicht mehr entspricht. Für manche Schlaganfallpatienten ist es wichtig, früh an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Für ältere Patienten, die durch eine Rehamaßnahme keine Besserung ihres gesundheitlichen Zustandes mehr erzielen, kann es besser in die gewohnte Umgebung zurückzukehren oder den Platz im Pflegeheim ihrer Wahl anzunehmen. Die Entscheidungen über die Dauer der Rehabilitation muss auf die spezielle Situation des Betroffenen abgestimmt sein.


Quelle: Fertl, E (2006): Grundlagen der neurologischen Rehabilitation. In: Lehrner J, Pusswald G, Fertl E, Kryspin-Exner I, Strubreither W (2006): Klinische Neuropsychologie. Grundlagen - Diagnostik - Rehabilitation. Springer Verlag, Vienna.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (Hrsg.) (2005): gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Download unter http://www.bar-frankfurt.de/upload/Gemeinsame_Empfehlungen_71.pdf am 09.04.2010.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (Hrsg.) (2003): Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen. Heft 9. Download unter http://www.bar-frankfurt.de/upload/Arbeitshilfe_Psychisch_169.pdf am 09.04.2010.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (Hrsg.) (1995): Empfehlungen zur neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C. Download unter http://www.bar-frankfurt.de/upload/Rahmenempfehlung_neuroligische_Reha_Phasen_B_und_C_149.pdf am 12.04.2010
Autor: Springer Medizin, aktualisiert von Verena Horsthemke
Stand: Aug 13, 2010


Sie lesen gerade:

Rehabilitations-Phasen

Seite empfehlen:
A A A
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Expertenräte

Arzt mit Patient

Herz- und Kreislauf

Unsere Ärzte beantworten Ihnen Fragen zum Thema Herz- und Kreislauf - kostenfrei und anonym
Schlaganfall
Herzinfarkt
Ateriosklerose
Bluthochdruck
Herz-/Kreislaufbeschwerden

alle Expertenräte

Testen Sie Ihr Schlaganfall-Risiko

Selbsttest Schlaganfall

Testen Sie Ihr Schlaganfall-Risiko - mit unserem Selbsttest. Dieser wurde mit freundlicher Unterstützung der
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe erstellt.

zum Selbsttest

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

19810324_frau_laptop_newsletter

Newsletter

Bestellen Sie heute noch unseren neuen Newsletter zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Lesen Sie Informatives und Aktuelles zu den Themen Herzinfarkt, Schlaganfall und Gefäßerkrankungen - alles in einem Newsletter.

mehr

Medizinrechts-Beratungsnetz

Behandlungsfehler? Krach mit der Krankenkasse?

Das Medizinrechts-Beratungsnetz bietet ein kostenloses Orientierungsgespräch bei einem Vertrauensanwalt in Ihrer Nähe. Beratungsscheine anfordern unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (Mo. - Fr., 9 -17 Uhr) oder online unter
www.medizinrechts-beratungsnetz.de

mehr

Ein Arzt antwortet

Expertenrat Schlaganfall

Nutzen Sie den kostenlosen Expertenrat im Special Schlaganfall. Sie können Fragen rund um das Thema
Schlaganfall stellen - und erhalten von unserem Experten Dr. Frommelt eine zeitnahe Antwort.

Expertenrat

Selbsthilfe

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe versteht sich als primärer Ansprechpartner auf dem Gebiet der Gefäßerkrankungen mit dem Schwerpunkt Schlaganfall. mehr

Zur Selbsthilfe-Übersicht