Der Schwerbehindertenausweis
Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Mit einem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden, die so genannten Nachteilsausgleiche.
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über einen GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50. Ausgestellt wird er nach Antragstellung vom Versorgungsamt. Bei Bestehen eines geringeren Grades des GdB erhält der Antragsteller keinen Schwerbehindertenausweis, allerdings kann er sich unter bestimmten Umständen einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen (s. Gleichstellung).
Zu den so genannten Nachteilsausgleichen zählen, abhängig von der Behinderung, z.B.
- steuerliche Vorteile wie Freibeträge,
- arbeitsrechtliche Vergünstigungen wie der besondere Kündigungsschutz,
- zusätzliche Urlaubstage sowie Arbeitshilfen,
- Steuervergünstigungen,
- Wohngeld,
- Parkplätze und Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.




