Übersicht: Leistungen und Maßnahmen der Rehabilitation
Was ist das Ziel einer Reha?
Während einer Rehabilitation (oder "Reha") werden alle notwendigen Maßnahmen zur Wiedererlangung und Sicherung bestmöglicher körperlicher und geistiger Fähigkeiten durchgeführt. Im Anschluss an eine Reha sollen Patienten in der Lage sein, ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben selbstständig wieder einzunehmen, und auch langfristig lernen, mit der chronischen Erkrankung zu leben.
Die Versicherungsträger haben in der Regel mit bestimmten Rehakliniken Behandlungsverträge geschlossen. Patienten, die eine Rehabilitationsmaßnahme beginnen wollen, werden entsprechend des Krankheitsbildes an kooperierende Kliniken vermittelt. Die Kosten übernimmt der Träger (z.B. BfA oder Krankenkasse). Patienten müssen für maximal 28 Tage eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Der grundsätzliche Anspruch und Leistungen der Rehabilitation sind im SGB IX geregelt: ?Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen?. Die Rehabilitation setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z. B.
- Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Physikalische Therapie
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B.
- Berufsvorbereitung
- Aus- und Weiterbildung
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung des Arbeitsplatzes
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Heilpädagogische Förderung
- Hilfen zur angemessenen Schulbildung
- Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- Krankengeld
- Übergangsgeld
- Haushalts- und Betriebshilfe
- Rehabilitationssport
[2] Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Übersicht über das Sozialrecht, 2005




