Beantragung einer Rehabilitation
Zuerst einen Antrag stellen.
Die Schritte vom Antrag bis zur Rehabilitationsmaßnahme:
- Für die gewünschte Rehabilitation muss bei dem zuständigen Leistungsträger (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) ein Antrag gestellt werden. Innerhalb von zwei Wochen stellt der Leistungsträger fest, ob er zuständig ist. Ist er nicht zuständig, wird der Antrag an unverzüglich an den richtigen Leistungsträger weitergeleitet (gem. § 14, SGB IX).
- Dabei fordert der jeweilige Träger Befundberichte der behandelnden Ärzte an und/oder führt die medizinische Begutachtung des Patienten selbst durch.
- Im Anschluss prüft die Verwaltung die Leistungsvoraussetzungen und schickt den Bescheid (Ablehnung oder Anerkennung) an den Versicherten. Die geeignete Klinik wird anhand der medizinischen Unterlagen vom Reha-Träger ausgewählt. Patientenwünsche können hierbei berücksichtigt werden, sie sollten daher nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
- Die Klinik informiert den Antragsteller über den Beginn der Rehabilitation und ggf. über individuelle Einzelheiten.
- Bei einem Ablehnungsbescheid kann der Versicherte innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Soll die Rehabilitation direkt an einen Klinikaufenthalt anschließen (Anschlussheilbehandlung = AHB) stellt oftmals der Sozialdienst des Krankenhauses im Namen des Patienten den Antrag. Eine AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen, nach Möglichkeit jedoch unmittelbar im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt.
Quelle:
[1] Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, Übersicht über das Sozialrecht, BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH, 2. Auflage 2005, Seite 453 ff
[2] Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & CO KG, SGBIX, 2004
[2] Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & CO KG, SGBIX, 2004
Autor:
Springer Medizin
Stand:
Jan 14, 2009




